Zusatzvereinbarung KI-Dienste
Datenstand: März 2026
Präambel
Diese Zusatzvereinbarung KI-Dienste ist Bestandteil des zwischen AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „AI-Com“) und dem Kunden geschlossenen Vertrages über die Nutzung der SaaS-Plattform ZYBR und ergänzt die AGB von AI-Com hinsichtlich aller Aspekte des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz.
ZYBR setzt KI-Technologien ein, um Endkundenanfragen automatisiert oder teilautomatisiert zu beantworten. Zweck dieser Zusatzvereinbarung ist es, eine transparente, rechtssichere und interessengerechte Grundlage für den KI-Einsatz zu schaffen, die insbesondere den Anforderungen des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689), der DSGVO sowie sonstiger einschlägiger Rechtsnormen genügt und AI-Com wirksam vor Haftungsrisiken schützt, die aus dem eigenverantwortlichen Betrieb des KI-Systems durch den Kunden entstehen.
Im Verhältnis zur AGB geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor, soweit sie speziellere Regelungen enthält.
§ A1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Zusatzvereinbarung gelten folgende Definitionen:
(1) »KI-System« bezeichnet die in ZYBR integrierten, auf maschinellem Lernen basierenden Systeme und Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs), die zur Analyse eingehender Kundenanfragen, zur Generierung von Antwortvorschlägen und zur automatisierten Versendung von Nachrichten eingesetzt werden.
(2) »KI-Output« bezeichnet jeden durch das KI-System erzeugten Text, jede Empfehlung, Textformulierung oder sonstigen Inhalt, unabhängig davon, ob dieser vor dem Versand durch einen Menschen geprüft wurde.
(3) »Human-in-the-Loop-Modus« (HitL-Modus) bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs einem menschlichen Mitarbeiter des Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden, bevor sie an den Endkunden versendet werden.
(4) »Vollautomatik-Modus« bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs ohne vorherige menschliche Prüfung automatisch an Endkunden versendet werden. Die Aktivierung dieses Modus obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) »Kundeninhalte« bezeichnet sämtliche vom Kunden in das System eingebrachten Inhalte, darunter Prompts, Anweisungen, Vorlagen, Konfigurationsparameter, Automatisierungsregeln, Preis- und Kulanzparameter, Produktdaten sowie sonstige betriebsspezifische Einstellungen.
(6) »Eskalationsereignis« bezeichnet einen vom Kunden konfigurierten oder systemseitig erkannten Sachverhalt, bei dem die automatisierte Bearbeitung unterbrochen und eine manuelle Prüfung durch den Kunden ausgelöst wird.
(7) »Anbieter« im Sinne des EU AI Acts ist AI-Com als Entwickler und technischer Betreiber des KI-Systems ZYBR.
(8) »Betreiber« (Deployer) im Sinne des EU AI Acts ist der Kunde, der das KI-System in seinem Geschäftsbetrieb einsetzt und damit die konkrete Anwendungsumgebung verantwortet.
(9) »Subprozessoren« bezeichnet externe Dienstleister, insbesondere Anbieter von Sprachmodellen, Hosting-Infrastrukturen sowie sonstige technische Auftragnehmer, die AI-Com zur Erbringung des KI-Systems einsetzt und die in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt sind.
§ A2 Funktionsweise des KI-Systems
(1) Das KI-System von ZYBR analysiert eingehende Anfragen und generiert hierauf basierend Antwortvorschläge. Die Generierung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Kundeninhalte sowie der in Echtzeit aus dem Shopify-System des Kunden abgerufenen Daten (Bestell-, Kunden- und Versanddaten).
(2) Das KI-System beruht auf probabilistischen Sprachmodellen. KI-Outputs sind das Ergebnis statistischer Inferenz und gewährleisten keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der erzeugten Inhalte. Inhaltliche Abweichungen vom Erwarteten sind diesem Technologietyp systemimmanent und begründen keinen Mangel der Plattform im Sinne der §§ 434 ff. BGB.
(3) Das System stellt zwei Betriebsmodi zur Verfügung:
(a) Human-in-the-Loop-Modus (HitL-Modus): KI-Outputs werden dem Kunden zur Prüfung und
Freigabe vorgelegt. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Versand oder Ablehnung
jedes Outputs. Die inhaltliche Verantwortung für versendete Nachrichten liegt vollständig beim Kunden.
(b) Vollautomatik-Modus: KI-Outputs werden ohne menschliche Prüfung automatisch versendet. Die Aktivierung
erfolgt durch eine bewusste Konfigurationsentscheidung des Kunden. Mit der Aktivierung übernimmt der Kunde
die vollständige Betriebs-, Überwachungs- und Risikoträgerschaft für alle im Vollautomatik-Modus versendeten Inhalte.
(4) Das System ist darauf ausgelegt, bei konfigurierten Eskalationsereignissen die automatisierte Verarbeitung zu unterbrechen. Eskalationsereignisse umfassen insbesondere Situationen, in denen wirtschaftliche Einzelfallentscheidungen erforderlich sind, die die vom Kunden festgelegten Parameter überschreiten. Die Konfiguration der Eskalationsparameter obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen im Namen von AI-Com ab. Sämtliche über die Plattform versendete Kommunikation erfolgt im Namen des Kunden als Betreiber und begründet ausschließlich Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.
(6) Alle Konfigurationsschritte, Prompt-Änderungen und Aktivierungen des Vollautomatik-Modus werden vom System versioniert und protokolliert. Diese Protokolle gelten im Streitfall als vorrangige Nachweise für die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen.
§ A3 Risikoklassifizierung nach dem EU AI Act
Rechtlicher Hinweis - Einordnung von ZYBR nach dem EU AI Act:
ZYBR ist nach dem derzeitigen Stand als KI-System mit begrenztem Risiko (Limited Risk) im Sinne des EU AI Acts einzustufen, da es zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird. Hieraus folgen verbindliche Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act), deren Erfüllung im Verhältnis zu Endkunden dem Kunden als Betreiber obliegt.
(1) AI-Com ist Anbieter des KI-Systems ZYBR im Sinne des Art. 3 Nr. 3 EU AI Act. In dieser Eigenschaft ist AI-Com verpflichtet, das KI-System mit angemessener technischer Dokumentation und geeigneten Maßnahmen zur Fehlerminimierung bereitzustellen und den Kunden mit den erforderlichen Informationen über Systemfähigkeiten und -grenzen zu versorgen.
(2) Der Kunde ist Betreiber (Deployer) des KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 EU AI Act. Als Betreiber trägt der Kunde die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz des Systems in seiner Geschäftsumgebung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere:
(a) die Sicherstellung der Einhaltung aller anwendbaren Transparenzpflichten gegenüber Endkunden;
(b) die Durchführung einer eigenständigen Folgenabschätzung bezogen auf den konkreten Anwendungsfall;
(c) die Einrichtung, Dokumentation und regelmäßige Überprüfung von Überwachungs- und Kontrollmechanismen;
(d) die Implementierung und Pflege geeigneter Eskalations- und Eingriffsprozesse;
(e) die Einhaltung einschlägiger sektorspezifischer Vorschriften,
insbesondere des Verbraucher-, Wettbewerbs- und Fernabsatzrechts.
(3) AI-Com stellt dem Kunden auf Anfrage die nach dem EU AI Act erforderlichen Informationen über das KI-System zur Verfügung, namentlich eine Beschreibung der Systemfähigkeiten und -grenzen sowie Nutzungsanweisungen. Diese Informationspflicht begründet keine Rechts- oder Complianceberatung seitens AI-Com.
(4) Sollte ZYBR infolge zukünftiger Auslegung, Delegierter Rechtsakte oder Änderungen des EU AI Acts als Hochrisiko-KI-System (High-Risk AI System) einzustufen sein, sind die Parteien verpflichtet, diese Zusatzvereinbarung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch binnen sechs (6) Monaten nach Bekanntwerden der Neueinstufung und soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, entsprechend anzupassen. AI-Com wird den Kunden über derartige regulatorische Entwicklungen informieren, soweit ihr diese bekannt werden.
§ A4 Konfigurationsverantwortung und Risikoträgerschaft des Kunden
(1) Qualität und Eignung von KI-Outputs hängen unmittelbar von der Qualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Kundeninhalte ab. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
(a) die inhaltliche Ausgestaltung sämtlicher Prompts, Anweisungen,
Vorlagen, Automatisierungsregeln und sonstiger Konfigurationsparameter;
(b) die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der in das System eingespeisten
Produktinformationen, Preise, Retourenrichtlinien, Versanddaten und sonstigen Geschäftsdaten;
(c) die Definition geeigneter Eskalationsschwellen und -parameter, die eine
angemessene menschliche Kontrolle in allen risikobehafteten Situationen sicherstellen;
(d) die Entscheidung über die Aktivierung des Vollautomatik-Modus sowie sämtliche daraus resultierenden Folgen.
(2) AI-Com haftet nicht für inhaltliche Fehler, unzutreffende Zusagen, fehlerhafte Preisangaben, sachwidrige Kulanzentscheidungen oder sonstige wirtschaftliche oder rechtliche Auswirkungen von KI-Outputs, sofern diese auf vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen, veralteten oder unvollständigen Kundeninhalten oder der Aktivierung des Vollautomatik-Modus beruhen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemkonfiguration fortlaufend zu überprüfen und bei Änderungen des Produktsortiments, der Preise, der Retourenrichtlinien oder sonstiger geschäftsrelevanter Parameter unverzüglich zu aktualisieren. Schäden, die aus veralteten oder fehlerhaften Konfigurationen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
(4) Mit der Aktivierung des Vollautomatik-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich und rechtsverbindlich:
(a) Er hat die Möglichkeit der menschlichen Vorabprüfung im HitL-Modus zur Kenntnis genommen und
trifft die Entscheidung für den Vollautomatik-Modus in voller Kenntnis der damit verbundenen Risiken.
(b) Er übernimmt die vollständige Betriebs-, Überwachungs- und
Haftungsverantwortung für sämtliche im Vollautomatik-Modus versendeten Inhalte.
(c) Er verpflichtet sich zur Durchführung regelmäßiger Stichprobenkontrollen und zum
unverzüglichen Eingreifen bei erkannten Fehlfunktionen oder rechtlich bedenklichen Outputs.
(d) Er stellt sicher, dass die konfigurierten Eskalationsparameter alle
Sachverhalte erfassen, die eine individuelle menschliche Entscheidung erfordern.
(5) Soweit AI-Com Eskalationsparameter als Ausgangskonfiguration vorbelegt, stellen diese lediglich unverbindliche Standardvorschläge dar. Der Kunde ist verpflichtet, diese Parameter bei Ersteinrichtung aktiv zu prüfen, an seinen konkreten Geschäftsbetrieb anzupassen und durch eine dokumentierte Bestätigungshandlung in der Plattformoberfläche als eigene Konfiguration zu übernehmen. Die Bestätigung wird systemseitig protokolliert und gilt als rechtsverbindliche Übernahme der Konfigurationsverantwortung durch den Kunden. Eine Haftung von AI-Com für unverändert übernommene Standardkonfigurationen ist ausgeschlossen.
(6) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Erklärungen ab, insbesondere keine verbindlichen Preisnachlass-Zusagen, Ersatzlieferungsversprechen oder Haftungsanerkenntnisse. Alle über die Plattform versendeten Nachrichten stellen ausschließlich Kommunikation im Namen des Kunden dar; die rechtliche Verbindlichkeit richtet sich allein nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Endkunden.
(7) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Einsatz des KI-Systems nicht gegen Vorschriften des UWG, des europäischen und deutschen Verbraucherrechts, des Fernabsatzrechts, der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie sonstiger anwendbarer Rechtsnormen verstößt. AI-Com übernimmt weder eine Prüfungs- noch eine Beratungspflicht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit konkreter Kommunikationsinhalte des Kunden.
§ A5 Überwachungspflichten im Vollautomatik-Modus
(1) Soweit der Kunde den Vollautomatik-Modus aktiviert hat, ist er zu folgenden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen verpflichtet:
(a) Durchführung regelmäßiger Stichprobenkontrollen automatisiert versendeter Nachrichten, mindestens wöchentlich
sowie anlassbezogen bei besonderen Ereignissen wie Produktlaunches, Preisanpassungen oder Aktionszeiträumen;
(b) Überprüfung und Anpassung der konfigurierten Eskalationsparameter nach jeder wesentlichen
Änderung des Produktportfolios, der Unternehmensrichtlinien oder der Geschäftsprozesse;
(c) Vorhaltung geeigneter interner Prozesse, die eine rasche Deaktivierung des Vollautomatik-
Modus im Falle erkannter Fehlfunktionen oder rechtlich bedenklicher Outputs ermöglichen;
(d) Dokumentation der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und
Bereitstellung dieser Dokumentation auf begründetes Verlangen von AI-Com.
(2) AI-Com stellt dem Kunden technische Hilfsmittel zur Verfügung, die die Überwachung und Auswertung der automatisierten Kommunikation unterstützen, insbesondere Log-Ansichten, Statistiken und Filteroptionen. Die Bereitstellung dieser Hilfsmittel ersetzt nicht die dem Kunden obliegende eigenverantwortliche Überwachung.
(3) Erkennt der Kunde eine Fehlfunktion, eine rechtlich bedenkliche Formulierung oder eine sonstige Abweichung im automatisierten Betrieb, ist er verpflichtet:
(a) den Vollautomatik-Modus unverzüglich zu deaktivieren oder die betroffene Automatisierungsregel auszusetzen;
(b) die Fehlfunktion unverzüglich in Textform an den Support von AI-Com zu melden;
(c) erforderliche Korrekturmaßnahmen, darunter gegebenenfalls die
Information bereits betroffener Endkunden, eigenverantwortlich einzuleiten.
(4) AI-Com überwacht die technische Systemstabilität und Funktionsfähigkeit des KI-Systems. Die inhaltliche Überwachung einzelner KI-Outputs, einschließlich deren rechtlicher Eignung im konkreten Kontext, obliegt ausschließlich dem Kunden.
§ A6 Qualität und Grenzen von KI-Outputs
Technologischer Hinweis - Probabilistische Natur von KI-Outputs:
KI-Sprachmodelle operieren auf Basis statistischer Inferenz. KI-Outputs können inhaltlich korrekt und hilfreich sein oder, in einem nicht vollständig vorhersehbaren Ausmaß, Fehler, Unvollständigkeiten oder sachlich unzutreffende Aussagen (sog. Halluzinationen) enthalten. Diese systemimmanente Eigenschaft ist technologisch unvermeidbar und begründet keinen Mangel des Systems.
(1) AI-Com übernimmt keine Gewähr für:
(a) die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-Outputs;
(b) die Rechtskonformität von KI-Outputs bezogen auf den spezifischen
Geschäftskontext und die konkreten Konfigurationen des Kunden;
(c) die Vereinbarkeit von KI-Outputs mit wettbewerbsrechtlichen,
verbraucherrechtlichen oder sonstigen branchenspezifischen Anforderungen;
(d) die Eignung von KI-Outputs für bestimmte geschäftliche Zwecke oder individuelle Kundenerwartungen.
(2) Das KI-System ist nicht geeignet und nicht bestimmt für:
(a) die Erteilung von Rechtsauskünften oder rechtsverbindlichen Empfehlungen jeder Art;
(b) die Erbringung medizinischer, gesundheitlicher oder sicherheitsrelevanter Fachberatung;
(c) die Abgabe verbindlicher Zusagen über Produkteigenschaften, soweit
diese von den tatsächlichen Produkteigenschaften abweichen könnten;
(d) die Kommunikation in Bereichen, in denen fehlerhafte Informationen zu physischen
Schäden oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen auf Seiten der Endkunden führen können.
(3) Der Einsatz des KI-Systems für die in Abs. 2 genannten Zwecke ist vertraglich nicht gestattet und erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. AI-Com haftet für hieraus entstehende Schäden nicht.
(4) KI-Outputs können sog. Halluzinationen enthalten, d. h. inhaltlich unzutreffende Aussagen, die sprachlich plausibel formuliert sind. AI-Com gibt keine Zusicherung, Halluzinationen vollständig zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Risiko bei der Entscheidung über den Betriebsmodus und das Ausmaß menschlicher Kontrolle angemessen zu berücksichtigen.
(5) Die inhaltliche Qualität von KI-Outputs hängt maßgeblich von der Qualität der Kundeninhalte ab. AI-Com kann dem Kunden auf Anfrage Empfehlungen und Hinweise zur Konfiguration des Systems zur Verfügung stellen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Eignung oder Wirksamkeit der vom Kunden gewählten Konfigurationsansätze.
§ A7 Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act)
(1) Der Einsatz des KI-Systems ZYBR löst nach Maßgabe des Art. 50 EU AI Act Informationspflichten gegenüber Endkunden aus. Diese Pflichten bestehen insbesondere dann, wenn das System zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird und für diese Personen nicht offensichtlich ist, dass sie mit einem automatisierten System interagieren.
(2) Die Erfüllung dieser Transparenzpflichten obliegt ausschließlich dem Kunden als Betreiber des KI-Systems. AI-Com stellt dem Kunden hierbei Musterformulierungen als unverbindliche Ausgangspunkte zur Verfügung. AI-Com übernimmt ausdrücklich keinerlei Gewähr für die Rechtskonformität dieser Muster im konkreten Anwendungsfall des Kunden. Die Muster entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenständigen rechtlichen Prüfung.
(3) Folgende Musterformulierungen werden als unverbindlicher Ausgangspunkt bereitgestellt:
Musterformulierung 1 — Neutral und sachlich (empfohlen für Vollautomatik-Modus)
„Diese Nachricht wurde unter Einsatz automatisierter Systeme erstellt.“
Musterformulierung 2 — Mit menschlicher Prüfung (für den HitL-Modus)
„Diese Antwort wurde mit Unterstützung automatisierter Systeme erstellt und von unserem Team geprüft.“
Musterformulierung 3 — Für E-Mail-Footer (dezent)
„Diese Kommunikation enthält automatisiert erstellte Inhalte.“
Musterformulierung 4 — Für Datenschutzerklärung oder AGB des Kunden
„Zur Bearbeitung von Kundenanfragen setzen wir digitale Assistenzsysteme auf Basis Künstlicher Intelligenz ein. Automatisiert erstellte Antworten werden [je nach Konfiguration: von unserem Team geprüft und freigegeben /] automatisch versendet.“
(4) Transparenzhinweise sollten insbesondere an folgenden Stellen platziert werden:
(a) im Fußteil (Footer) ausgehender Antwortnachrichten, optisch zurückhaltend und für den Empfänger wahrnehmbar gestaltet;
(b) in der Datenschutzerklärung des Kunden als Hinweis auf den Einsatz automatisierter Kommunikationssysteme;
(c) in den AGB des Kunden, soweit automatisierte Kommunikation vertragsrelevante Inhalte umfasst;
(d) auf der Kontakt- oder Support-Seite des Kunden als allgemeiner Hinweis auf den Einsatz KI-gestützter Systeme.
(5) Bußgelder, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sonstige Rechtsfolgen, die aus der Nicht-Einhaltung der Transparenzpflichten durch den Kunden resultieren, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. AI-Com haftet hierfür nicht.
§ A8 Datenschutz und KI-spezifische Datenverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KI-Systems richtet sich nach der gesonderten AVV (Anlage B zur AGB) sowie den Vorgaben der DSGVO im Übrigen. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die AVV hinsichtlich der KI-spezifischen Aspekte der Datenverarbeitung.
(2) Das KI-System verarbeitet zur Generierung von KI-Outputs typischerweise folgende Datenkategorien:
(a) Freitextinhalte aus eingehenden Anfragen der Endkunden des Kunden;
(b) Bestell-, Kunden- und Versanddaten aus dem Shopify-System des Kunden, soweit für die Anfragebeantwortung erforderlich;
(c) vom Kunden konfigurierte Anweisungen, Vorlagen und Systemparameter;
(d) technische Metadaten zu Zeitpunkt und Kontext der jeweiligen Anfrage.
(3) Kein Training mit Kundendaten: AI-Com verwendet personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden ausdrücklich nicht zum Training von KI-Modellen. Dies gilt gleichermaßen für die von AI-Com eingesetzten Subprozessoren, soweit diese auf Grundlage von Verträgen tätig werden, die ein entsprechendes Trainingsverbot ausdrücklich vorsehen.
(4) AI-Com setzt externe Sprachmodelle von Drittanbietern ein. Diese Drittanbieter sind als Unterauftragsverarbeiter in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Datenverarbeitungen durch Drittanbieter erfolgen ausschließlich im erforderlichen Umfang, auf Basis geeigneter vertraglicher Garantien und, soweit verfügbar, unter Sicherstellung der EU-Datenresidenz.
(5) Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet, den Einsatz des KI-Systems in seiner Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden offenzulegen. Offenzulegen sind insbesondere: Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO), eingesetzte Systeme und Dienstleister, Speicherdauer und Löschkonzept sowie Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO.
(6) Soweit KI-Outputs zu automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher wirtschaftlicher Wirkung für Endkunden führen könnten, hat der Kunde eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 22 DSGVO eingehalten werden.
§ A9 Drittanbieter und Systemabhängigkeiten
(1) AI-Com setzt zur Erbringung des KI-Systems externe Sprachmodelle und Infrastrukturdienstleister ein. Diese Subprozessoren sind als Unterauftragsverarbeiter ausschließlich in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Änderungen der Subprozessoren werden gemäß den Vorgaben der AVV ankündigt.
(2) Qualität, Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des KI-Systems hängen teilweise von diesen Drittanbietern ab. AI-Com ist berechtigt, Subprozessoren bei sachlichem Grund auszutauschen oder durch zusätzliche Anbieter zu ergänzen, sofern das datenschutzrechtliche Schutzniveau dabei aufrechterhalten bleibt.
(3) Für Leistungsunterbrechungen oder Qualitätseinbußen, die ausschließlich auf Störungen bei Subprozessoren zurückzuführen sind, haftet AI-Com nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl oder Überwachung des betreffenden Drittanbieters.
(4) AI-Com macht dem Kunden auf begründete Anfrage Informationen über die eingesetzten KI-Modelle zugänglich, soweit dies technisch möglich und unter Wahrung eigener Betriebsgeheimnisse sowie bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittanbietern vertretbar ist.
§ A10 Rechte an KI-Outputs und geistigem Eigentum
(1) Kundeninhalte, insbesondere Prompts, Vorlagen und Konfigurationen, verbleiben vollumfänglich im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt AI-Com lediglich das zur Vertragserfüllung erforderliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein (vgl. AGB § 6).
(2) Soweit an KI-generierten Inhalten überhaupt Schutzrechte entstehen können, was nach gegenwärtigem Stand des deutschen und europäischen Urheberrechts bei maschinell erzeugten Werken ohne menschliche Schöpfungshöhe regelmäßig nicht der Fall ist, räumt AI-Com dem Kunden ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der KI-Outputs im Rahmen seines Geschäftsbetriebs ein.
(3) AI-Com übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs urheberrechtlich schutzfähig sind, frei von Schutzrechten Dritter sind oder nicht mit anderem bekannten Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Outputs vor einer über den operativen Einsatz im Kundenservice hinausgehenden oder öffentlichen Verwendung eigenverantwortlich auf etwaige Schutzrechtsverletzungen zu prüfen.
(5) Systementwicklungen, die auf Basis aggregierter, anonymisierter Nutzungsmuster oder allgemeinen Kundenfeedbacks entstehen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Konkrete Geschäftsgeheimnisse, individuelle Konfigurationen oder spezifische Inhalte einzelner Kunden fließen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht in die Plattformentwicklung ein.
§ A11 KI-spezifische Haftungsregelung
(1) Für den Bereich KI-Outputs gilt die allgemeine Haftungsregelung der AGB (§ 12) ergänzend zu den nachfolgenden Sonderregelungen.
(2) AI-Com haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass KI-Outputs inhaltlich unrichtig, unvollständig oder missverständlich sind, Aussagen enthalten, die nicht den tatsächlichen Produkteigenschaften, Preisen oder Unternehmensrichtlinien des Kunden entsprechen, wettbewerbs- oder verbraucherrechtlich problematische Formulierungen enthalten oder mit extern bekanntem Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind, sofern diese Schäden darauf beruhen, dass der Kunde auf eine menschliche Vorabprüfung (HitL-Modus) verzichtet hat oder die betreffenden KI-Outputs auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundeninhalten basieren.
(3) AI-Com haftet nicht für wirtschaftliche Folgeschäden, die aus der Aktivierung des Vollautomatik-Modus entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem technischen Systemfehler, den AI-Com zu vertreten hat.
(4) Werden Dritte mit Ansprüchen gegen AI-Com aufgrund eines KI-Outputs vorstellig, der auf Kundeninhalten oder der Konfiguration des Kunden beruht, stellt der Kunde AI-Com vollumfänglich von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt entsprechend § 13 der AGB (Freistellung) und umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.
§ A12 Regulatorische Anpassungspflicht
(1) AI-Com ist berechtigt, diese Zusatzvereinbarung sowie die technische Ausgestaltung des KI-Systems anzupassen, soweit Änderungen des EU AI Acts, der DSGVO, des UWG oder sonstiger anwendbarer Rechtsnormen dies erfordern. Änderungen dieser Zusatzvereinbarung richten sich nach § 18 der AGB. Der Kunde wird über wesentliche Anpassungen rechtzeitig informiert.
(2) AI-Com informiert den Kunden im Rahmen des Support-Verhältnisses über für den KI-Einsatz wesentliche regulatorische Entwicklungen, soweit ihr diese bekannt werden. Diese Information stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung dar.
(3) Erfordern regulatorische Anforderungen eine Änderung von Systemfunktionen oder Betriebsmodi, ist AI-Com berechtigt, diese Anpassungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber so frühzeitig wie möglich in Kenntnis gesetzt.
(4) Aufwände, die dem Kunden aus der Umsetzung regulatorischer Anforderungen entstehen, etwa Schulungsmaßnahmen oder die Anpassung interner Prozesse, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung von AI-Com beruhen.
§ A13 Laufzeit, Vorrang und Schlussbestimmungen
(1) Diese Zusatzvereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Nutzung von ZYBR und läuft mit dem Hauptvertrag. Sie endet automatisch und ohne gesonderte Kündigung mit Beendigung des Hauptvertrages.
(2) Soweit Regelungen dieser Zusatzvereinbarung der AGB widersprechen oder über diese hinausgehen, geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor.
(3) Änderungen dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und richten sich im Übrigen nach § 18 der AGB.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Im Übrigen gelten ergänzend die Schluss- und allgemeinen Bestimmungen der AGB (§§ 17–19).
Datenstand: März 2026
Präambel
Diese Zusatzvereinbarung KI-Dienste ist Bestandteil des zwischen AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „AI-Com“) und dem Kunden geschlossenen Vertrages über die Nutzung der SaaS-Plattform ZYBR und ergänzt die AGB von AI-Com hinsichtlich aller Aspekte des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz.
ZYBR setzt KI-Technologien ein, um Endkundenanfragen automatisiert oder teilautomatisiert zu beantworten. Zweck dieser Zusatzvereinbarung ist es, eine transparente, rechtssichere und interessengerechte Grundlage für den KI-Einsatz zu schaffen, die insbesondere den Anforderungen des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689), der DSGVO sowie sonstiger einschlägiger Rechtsnormen genügt und AI-Com wirksam vor Haftungsrisiken schützt, die aus dem eigenverantwortlichen Betrieb des KI-Systems durch den Kunden entstehen.
Im Verhältnis zur AGB geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor, soweit sie speziellere Regelungen enthält.
§ A1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Zusatzvereinbarung gelten folgende Definitionen:
(1) »KI-System« bezeichnet die in ZYBR integrierten, auf maschinellem Lernen basierenden Systeme und Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs), die zur Analyse eingehender Kundenanfragen, zur Generierung von Antwortvorschlägen und zur automatisierten Versendung von Nachrichten eingesetzt werden.
(2) »KI-Output« bezeichnet jeden durch das KI-System erzeugten Text, jede Empfehlung, Textformulierung oder sonstigen Inhalt, unabhängig davon, ob dieser vor dem Versand durch einen Menschen geprüft wurde.
(3) »Human-in-the-Loop-Modus« (HitL-Modus) bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs einem menschlichen Mitarbeiter des Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden, bevor sie an den Endkunden versendet werden.
(4) »Vollautomatik-Modus« bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs ohne vorherige menschliche Prüfung automatisch an Endkunden versendet werden. Die Aktivierung dieses Modus obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) »Kundeninhalte« bezeichnet sämtliche vom Kunden in das System eingebrachten Inhalte, darunter Prompts, Anweisungen, Vorlagen, Konfigurationsparameter, Automatisierungsregeln, Preis- und Kulanzparameter, Produktdaten sowie sonstige betriebsspezifische Einstellungen.
(6) »Eskalationsereignis« bezeichnet einen vom Kunden konfigurierten oder systemseitig erkannten Sachverhalt, bei dem die automatisierte Bearbeitung unterbrochen und eine manuelle Prüfung durch den Kunden ausgelöst wird.
(7) »Anbieter« im Sinne des EU AI Acts ist AI-Com als Entwickler und technischer Betreiber des KI-Systems ZYBR.
(8) »Betreiber« (Deployer) im Sinne des EU AI Acts ist der Kunde, der das KI-System in seinem Geschäftsbetrieb einsetzt und damit die konkrete Anwendungsumgebung verantwortet.
(9) »Subprozessoren« bezeichnet externe Dienstleister, insbesondere Anbieter von Sprachmodellen, Hosting-Infrastrukturen sowie sonstige technische Auftragnehmer, die AI-Com zur Erbringung des KI-Systems einsetzt und die in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt sind.
§ A2 Funktionsweise des KI-Systems
(1) Das KI-System von ZYBR analysiert eingehende Anfragen und generiert hierauf basierend Antwortvorschläge. Die Generierung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Kundeninhalte sowie der in Echtzeit aus dem Shopify-System des Kunden abgerufenen Daten (Bestell-, Kunden- und Versanddaten).
(2) Das KI-System beruht auf probabilistischen Sprachmodellen. KI-Outputs sind das Ergebnis statistischer Inferenz und gewährleisten keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der erzeugten Inhalte. Inhaltliche Abweichungen vom Erwarteten sind diesem Technologietyp systemimmanent und begründen keinen Mangel der Plattform im Sinne der §§ 434 ff. BGB.
(3) Das System stellt zwei Betriebsmodi zur Verfügung:
(a) Human-in-the-Loop-Modus (HitL-Modus):
KI-Outputs werden dem Kunden zur Prüfung und
Freigabe vorgelegt. Der Kunde entscheidet
eigenverantwortlich über Versand oder Ablehnung
jedes Outputs. Die inhaltliche Verantwortung für
versendete Nachrichten
liegt vollständig beim Kunden.
(b) Vollautomatik-Modus: KI-Outputs werden ohne
menschliche Prüfung automatisch
versendet. Die Aktivierung
erfolgt durch eine
bewusste Konfigurationsentscheidung
des Kunden. Mit der
Aktivierung übernimmt der Kunde
die vollständige Betriebs-,
Überwachungs- und Risikoträgerschaft
für alle im Vollautomatik-
Modus versendeten Inhalte.
(4) Das System ist darauf ausgelegt, bei konfigurierten Eskalationsereignissen die automatisierte Verarbeitung zu unterbrechen. Eskalationsereignisse umfassen insbesondere Situationen, in denen wirtschaftliche Einzelfallentscheidungen erforderlich sind, die die vom Kunden festgelegten Parameter überschreiten. Die Konfiguration der Eskalationsparameter obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen im Namen von AI-Com ab. Sämtliche über die Plattform versendete Kommunikation erfolgt im Namen des Kunden als Betreiber und begründet ausschließlich Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.
(6) Alle Konfigurationsschritte, Prompt-Änderungen und Aktivierungen des Vollautomatik-Modus werden vom System versioniert und protokolliert. Diese Protokolle gelten im Streitfall als vorrangige Nachweise für die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen.
§ A3 Risikoklassifizierung nach dem EU AI Act
Rechtlicher Hinweis - Einordnung von ZYBR nach dem EU AI Act:
ZYBR ist nach dem derzeitigen Stand als KI-System mit begrenztem Risiko (Limited Risk) im Sinne des EU AI Acts einzustufen, da es zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird. Hieraus folgen verbindliche Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act), deren Erfüllung im Verhältnis zu Endkunden dem Kunden als Betreiber obliegt.
(1) AI-Com ist Anbieter des KI-Systems ZYBR im Sinne des Art. 3 Nr. 3 EU AI Act. In dieser Eigenschaft ist AI-Com verpflichtet, das KI-System mit angemessener technischer Dokumentation und geeigneten Maßnahmen zur Fehlerminimierung bereitzustellen und den Kunden mit den erforderlichen Informationen über Systemfähigkeiten und -grenzen zu versorgen.
(2) Der Kunde ist Betreiber (Deployer) des KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 EU AI Act. Als Betreiber trägt der Kunde die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz des Systems in seiner Geschäftsumgebung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere:
(a) die Sicherstellung der Einhaltung
aller anwendbaren Transparenzpflichten
gegenüber Endkunden;
(b) die Durchführung einer
eigenständigen Folgenabschätzung
bezogen auf den konkreten Anwendungsfall;
(c) die Einrichtung, Dokumentation und regelmäßige
Überprüfung von Überwachungs-
und Kontrollmechanismen;
(d) die Implementierung und Pflege
geeigneter Eskalations- und Eingriffsprozesse;
(e) die Einhaltung einschlägiger
sektorspezifischer Vorschriften,
insbesondere des Verbraucher-,
Wettbewerbs- und Fernabsatzrechts.
(3) AI-Com stellt dem Kunden auf Anfrage die nach dem EU AI Act erforderlichen Informationen über das KI-System zur Verfügung, namentlich eine Beschreibung der Systemfähigkeiten und -grenzen sowie Nutzungsanweisungen. Diese Informationspflicht begründet keine Rechts- oder Complianceberatung seitens AI-Com.
(4) Sollte ZYBR infolge zukünftiger Auslegung, Delegierter Rechtsakte oder Änderungen des EU AI Acts als Hochrisiko-KI-System (High-Risk AI System) einzustufen sein, sind die Parteien verpflichtet, diese Zusatzvereinbarung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch binnen sechs (6) Monaten nach Bekanntwerden der Neueinstufung und soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, entsprechend anzupassen. AI-Com wird den Kunden über derartige regulatorische Entwicklungen informieren, soweit ihr diese bekannt werden.
§ A4 Konfigurationsverantwortung und Risikoträgerschaft des Kunden
(1) Qualität und Eignung von KI-Outputs hängen unmittelbar von der Qualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Kundeninhalte ab. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
(a) die inhaltliche Ausgestaltung
sämtlicher Prompts, Anweisungen,
Vorlagen, Automatisierungsregeln
und sonstiger Konfigurationsparameter;
(b) die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit der in das System eingespeisten
Produktinformationen, Preise, Retourenrichtlinien,
Versanddaten und sonstigen Geschäftsdaten;
(c) die Definition geeigneter
Eskalationsschwellen und -parameter, die eine
angemessene menschliche Kontrolle in
allen risikobehafteten Situationen sicherstellen;
(d) die Entscheidung über die
Aktivierung des Vollautomatik-
Modus sowie sämtliche
daraus resultierenden Folgen.
(2) AI-Com haftet nicht für inhaltliche Fehler, unzutreffende Zusagen, fehlerhafte Preisangaben, sachwidrige Kulanzentscheidungen oder sonstige wirtschaftliche oder rechtliche Auswirkungen von KI-Outputs, sofern diese auf vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen, veralteten oder unvollständigen Kundeninhalten oder der Aktivierung des Vollautomatik-Modus beruhen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemkonfiguration fortlaufend zu überprüfen und bei Änderungen des Produktsortiments, der Preise, der Retourenrichtlinien oder sonstiger geschäftsrelevanter Parameter unverzüglich zu aktualisieren. Schäden, die aus veralteten oder fehlerhaften Konfigurationen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
(4) Mit der Aktivierung des Vollautomatik-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich und rechtsverbindlich:
(a) Er hat die Möglichkeit der
menschlichen Vorabprüfung im HitL-
Modus zur Kenntnis genommen und
trifft die Entscheidung für den
Vollautomatik-Modus in voller
Kenntnis der damit verbundenen Risiken.
(b) Er übernimmt die vollständige
Betriebs-, Überwachungs- und
Haftungsverantwortung für sämtliche im
Vollautomatik-Modus versendeten Inhalte.
(c) Er verpflichtet sich zur Durchführung
regelmäßiger Stichprobenkontrollen und zum
unverzüglichen Eingreifen bei erkannten
Fehlfunktionen oder
rechtlich bedenklichen Outputs.
(d) Er stellt sicher, dass die
konfigurierten Eskalationsparameter alle
Sachverhalte erfassen, die eine individuelle
menschliche Entscheidung erfordern.
(5) Soweit AI-Com Eskalationsparameter als Ausgangskonfiguration vorbelegt, stellen diese lediglich unverbindliche Standardvorschläge dar. Der Kunde ist verpflichtet, diese Parameter bei Ersteinrichtung aktiv zu prüfen, an seinen konkreten Geschäftsbetrieb anzupassen und durch eine dokumentierte Bestätigungshandlung in der Plattformoberfläche als eigene Konfiguration zu übernehmen. Die Bestätigung wird systemseitig protokolliert und gilt als rechtsverbindliche Übernahme der Konfigurationsverantwortung durch den Kunden. Eine Haftung von AI-Com für unverändert übernommene Standardkonfigurationen ist ausgeschlossen.
(6) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Erklärungen ab, insbesondere keine verbindlichen Preisnachlass-Zusagen, Ersatzlieferungsversprechen oder Haftungsanerkenntnisse. Alle über die Plattform versendeten Nachrichten stellen ausschließlich Kommunikation im Namen des Kunden dar; die rechtliche Verbindlichkeit richtet sich allein nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Endkunden.
(7) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Einsatz des KI-Systems nicht gegen Vorschriften des UWG, des europäischen und deutschen Verbraucherrechts, des Fernabsatzrechts, der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie sonstiger anwendbarer Rechtsnormen verstößt. AI-Com übernimmt weder eine Prüfungs- noch eine Beratungspflicht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit konkreter Kommunikationsinhalte des Kunden.
§ A5 Überwachungspflichten im Vollautomatik-Modus
(1) Soweit der Kunde den Vollautomatik-Modus aktiviert hat, ist er zu folgenden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen verpflichtet:
(a) Durchführung regelmäßiger Stichprobenkontrollen
automatisiert versendeter
Nachrichten, mindestens wöchentlich
sowie anlassbezogen bei
besonderen Ereignissen wie
Produktlaunches, Preisanpassungen
oder Aktionszeiträumen;
(b) Überprüfung und Anpassung der konfigurierten
Eskalationsparameter nach jeder wesentlichen
Änderung des Produktportfolios, der
Unternehmensrichtlinien
oder der Geschäftsprozesse;
(c) Vorhaltung geeigneter interner Prozesse,
die eine rasche Deaktivierung des Vollautomatik-
Modus im Falle erkannter Fehlfunktionen
oder rechtlich bedenklicher Outputs ermöglichen;
(d) Dokumentation der durchgeführten
Überwachungsmaßnahmen und
Bereitstellung dieser Dokumentation
auf begründetes Verlangen von AI-Com.
(2) AI-Com stellt dem Kunden technische Hilfsmittel zur Verfügung, die die Überwachung und Auswertung der automatisierten Kommunikation unterstützen, insbesondere Log-Ansichten, Statistiken und Filteroptionen. Die Bereitstellung dieser Hilfsmittel ersetzt nicht die dem Kunden obliegende eigenverantwortliche Überwachung.
(3) Erkennt der Kunde eine Fehlfunktion, eine rechtlich bedenkliche Formulierung oder eine sonstige Abweichung im automatisierten Betrieb, ist er verpflichtet:
(a) den Vollautomatik-Modus
unverzüglich zu deaktivieren
oder die betroffene
Automatisierungsregel auszusetzen;
(b) die Fehlfunktion unverzüglich in Textform
an den Support von AI-Com zu melden;
(c) erforderliche Korrekturmaßnahmen,
darunter gegebenenfalls die
Information bereits betroffener
Endkunden, eigenverantwortlich einzuleiten.
(4) AI-Com überwacht die technische Systemstabilität und Funktionsfähigkeit des KI-Systems. Die inhaltliche Überwachung einzelner KI-Outputs, einschließlich deren rechtlicher Eignung im konkreten Kontext, obliegt ausschließlich dem Kunden.
§ A6 Qualität und Grenzen von KI-Outputs
Technologischer Hinweis - Probabilistische Natur von KI-Outputs:
KI-Sprachmodelle operieren auf Basis statistischer Inferenz. KI-Outputs können inhaltlich korrekt und hilfreich sein oder, in einem nicht vollständig vorhersehbaren Ausmaß, Fehler, Unvollständigkeiten oder sachlich unzutreffende Aussagen (sog. Halluzinationen) enthalten. Diese systemimmanente Eigenschaft ist technologisch unvermeidbar und begründet keinen Mangel des Systems.
(1) AI-Com übernimmt keine Gewähr für:
(a) die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität von KI-Outputs;
(b) die Rechtskonformität von KI-
Outputs bezogen auf den spezifischen
Geschäftskontext und die
konkreten Konfigurationen des Kunden;
(c) die Vereinbarkeit von KI-
Outputs mit wettbewerbsrechtlichen,
verbraucherrechtlichen oder sonstigen
branchenspezifischen Anforderungen;
(d) die Eignung von KI-Outputs für
bestimmte geschäftliche Zwecke
oder individuelle Kundenerwartungen.
(2) Das KI-System ist nicht geeignet und nicht bestimmt für:
(a) die Erteilung von Rechtsauskünften oder
rechtsverbindlichen Empfehlungen jeder Art;
(b) die Erbringung medizinischer, gesundheitlicher
oder sicherheitsrelevanter Fachberatung;
(c) die Abgabe verbindlicher Zusagen
über Produkteigenschaften, soweit
diese von den tatsächlichen
Produkteigenschaften abweichen könnten;
(d) die Kommunikation in Bereichen, in
denen fehlerhafte Informationen zu physischen
Schäden oder erheblichen wirtschaftlichen
Nachteilen auf Seiten der
Endkunden führen können.
(3) Der Einsatz des KI-Systems für die in Abs. 2 genannten Zwecke ist vertraglich nicht gestattet und erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. AI-Com haftet für hieraus entstehende Schäden nicht.
(4) KI-Outputs können sog. Halluzinationen enthalten, d. h. inhaltlich unzutreffende Aussagen, die sprachlich plausibel formuliert sind. AI-Com gibt keine Zusicherung, Halluzinationen vollständig zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Risiko bei der Entscheidung über den Betriebsmodus und das Ausmaß menschlicher Kontrolle angemessen zu berücksichtigen.
(5) Die inhaltliche Qualität von KI-Outputs hängt maßgeblich von der Qualität der Kundeninhalte ab. AI-Com kann dem Kunden auf Anfrage Empfehlungen und Hinweise zur Konfiguration des Systems zur Verfügung stellen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Eignung oder Wirksamkeit der vom Kunden gewählten Konfigurationsansätze.
§ A7 Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act)
(1) Der Einsatz des KI-Systems ZYBR löst nach Maßgabe des Art. 50 EU AI Act Informationspflichten gegenüber Endkunden aus. Diese Pflichten bestehen insbesondere dann, wenn das System zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird und für diese Personen nicht offensichtlich ist, dass sie mit einem automatisierten System interagieren.
(2) Die Erfüllung dieser Transparenzpflichten obliegt ausschließlich dem Kunden als Betreiber des KI-Systems. AI-Com stellt dem Kunden hierbei Musterformulierungen als unverbindliche Ausgangspunkte zur Verfügung. AI-Com übernimmt ausdrücklich keinerlei Gewähr für die Rechtskonformität dieser Muster im konkreten Anwendungsfall des Kunden. Die Muster entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenständigen rechtlichen Prüfung.
(3) Folgende Musterformulierungen werden als unverbindlicher Ausgangspunkt bereitgestellt:
Musterformulierung 1 — Neutral und sachlich (empfohlen für Vollautomatik-Modus)
„Diese Nachricht wurde unter Einsatz automatisierter Systeme erstellt.“
Musterformulierung 2 — Mit menschlicher Prüfung (für den HitL-Modus)
„Diese Antwort wurde mit Unterstützung automatisierter Systeme erstellt und von unserem Team geprüft.“
Musterformulierung 3 — Für E-Mail-Footer (dezent)
„Diese Kommunikation enthält automatisiert erstellte Inhalte.“
Musterformulierung 4 — Für Datenschutzerklärung oder AGB des Kunden
„Zur Bearbeitung von Kundenanfragen setzen wir digitale Assistenzsysteme auf Basis Künstlicher Intelligenz ein. Automatisiert erstellte Antworten werden [je nach Konfiguration: von unserem Team geprüft und freigegeben /] automatisch versendet.“
(4) Transparenzhinweise sollten insbesondere an folgenden Stellen platziert werden:
(a) im Fußteil (Footer) ausgehender
Antwortnachrichten, optisch
zurückhaltend und für den
Empfänger wahrnehmbar gestaltet;
(b) in der Datenschutzerklärung
des Kunden als Hinweis
auf den Einsatz
automatisierter Kommunikationssysteme;
(c) in den AGB des Kunden, soweit automatisierte
Kommunikation
vertragsrelevante Inhalte umfasst;
(d) auf der Kontakt- oder
Support-Seite des Kunden als
allgemeiner Hinweis auf den
Einsatz KI-gestützter Systeme.
(5) Bußgelder, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sonstige Rechtsfolgen, die aus der Nicht-Einhaltung der Transparenzpflichten durch den Kunden resultieren, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. AI-Com haftet hierfür nicht.
§ A8 Datenschutz und KI-spezifische Datenverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KI-Systems richtet sich nach der gesonderten AVV (Anlage B zur AGB) sowie den Vorgaben der DSGVO im Übrigen. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die AVV hinsichtlich der KI-spezifischen Aspekte der Datenverarbeitung.
(2) Das KI-System verarbeitet zur Generierung von KI-Outputs typischerweise folgende Datenkategorien:
(a) Freitextinhalte aus eingehenden
Anfragen der Endkunden des Kunden;
(b) Bestell-, Kunden- und
Versanddaten aus dem Shopify-System
des Kunden, soweit für die
Anfragebeantwortung erforderlich;
(c) vom Kunden konfigurierte Anweisungen,
Vorlagen und Systemparameter;
(d) technische Metadaten zu Zeitpunkt
und Kontext der jeweiligen Anfrage.
(3) Kein Training mit Kundendaten: AI-Com verwendet personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden ausdrücklich nicht zum Training von KI-Modellen. Dies gilt gleichermaßen für die von AI-Com eingesetzten Subprozessoren, soweit diese auf Grundlage von Verträgen tätig werden, die ein entsprechendes Trainingsverbot ausdrücklich vorsehen.
(4) AI-Com setzt externe Sprachmodelle von Drittanbietern ein. Diese Drittanbieter sind als Unterauftragsverarbeiter in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Datenverarbeitungen durch Drittanbieter erfolgen ausschließlich im erforderlichen Umfang, auf Basis geeigneter vertraglicher Garantien und, soweit verfügbar, unter Sicherstellung der EU-Datenresidenz.
(5) Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet, den Einsatz des KI-Systems in seiner Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden offenzulegen. Offenzulegen sind insbesondere: Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO), eingesetzte Systeme und Dienstleister, Speicherdauer und Löschkonzept sowie Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO.
(6) Soweit KI-Outputs zu automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher wirtschaftlicher Wirkung für Endkunden führen könnten, hat der Kunde eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 22 DSGVO eingehalten werden.
§ A9 Drittanbieter und Systemabhängigkeiten
(1) AI-Com setzt zur Erbringung des KI-Systems externe Sprachmodelle und Infrastrukturdienstleister ein. Diese Subprozessoren sind als Unterauftragsverarbeiter ausschließlich in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Änderungen der Subprozessoren werden gemäß den Vorgaben der AVV ankündigt.
(2) Qualität, Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des KI-Systems hängen teilweise von diesen Drittanbietern ab. AI-Com ist berechtigt, Subprozessoren bei sachlichem Grund auszutauschen oder durch zusätzliche Anbieter zu ergänzen, sofern das datenschutzrechtliche Schutzniveau dabei aufrechterhalten bleibt.
(3) Für Leistungsunterbrechungen oder Qualitätseinbußen, die ausschließlich auf Störungen bei Subprozessoren zurückzuführen sind, haftet AI-Com nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl oder Überwachung des betreffenden Drittanbieters.
(4) AI-Com macht dem Kunden auf begründete Anfrage Informationen über die eingesetzten KI-Modelle zugänglich, soweit dies technisch möglich und unter Wahrung eigener Betriebsgeheimnisse sowie bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittanbietern vertretbar ist.
§ A10 Rechte an KI-Outputs und geistigem Eigentum
(1) Kundeninhalte, insbesondere Prompts, Vorlagen und Konfigurationen, verbleiben vollumfänglich im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt AI-Com lediglich das zur Vertragserfüllung erforderliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein (vgl. AGB § 6).
(2) Soweit an KI-generierten Inhalten überhaupt Schutzrechte entstehen können, was nach gegenwärtigem Stand des deutschen und europäischen Urheberrechts bei maschinell erzeugten Werken ohne menschliche Schöpfungshöhe regelmäßig nicht der Fall ist, räumt AI-Com dem Kunden ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der KI-Outputs im Rahmen seines Geschäftsbetriebs ein.
(3) AI-Com übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs urheberrechtlich schutzfähig sind, frei von Schutzrechten Dritter sind oder nicht mit anderem bekannten Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Outputs vor einer über den operativen Einsatz im Kundenservice hinausgehenden oder öffentlichen Verwendung eigenverantwortlich auf etwaige Schutzrechtsverletzungen zu prüfen.
(5) Systementwicklungen, die auf Basis aggregierter, anonymisierter Nutzungsmuster oder allgemeinen Kundenfeedbacks entstehen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Konkrete Geschäftsgeheimnisse, individuelle Konfigurationen oder spezifische Inhalte einzelner Kunden fließen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht in die Plattformentwicklung ein.
§ A11 KI-spezifische Haftungsregelung
(1) Für den Bereich KI-Outputs gilt die allgemeine Haftungsregelung der AGB (§ 12) ergänzend zu den nachfolgenden Sonderregelungen.
(2) AI-Com haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass KI-Outputs inhaltlich unrichtig, unvollständig oder missverständlich sind, Aussagen enthalten, die nicht den tatsächlichen Produkteigenschaften, Preisen oder Unternehmensrichtlinien des Kunden entsprechen, wettbewerbs- oder verbraucherrechtlich problematische Formulierungen enthalten oder mit extern bekanntem Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind, sofern diese Schäden darauf beruhen, dass der Kunde auf eine menschliche Vorabprüfung (HitL-Modus) verzichtet hat oder die betreffenden KI-Outputs auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundeninhalten basieren.
(3) AI-Com haftet nicht für wirtschaftliche Folgeschäden, die aus der Aktivierung des Vollautomatik-Modus entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem technischen Systemfehler, den AI-Com zu vertreten hat.
(4) Werden Dritte mit Ansprüchen gegen AI-Com aufgrund eines KI-Outputs vorstellig, der auf Kundeninhalten oder der Konfiguration des Kunden beruht, stellt der Kunde AI-Com vollumfänglich von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt entsprechend § 13 der AGB (Freistellung) und umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.
§ A12 Regulatorische Anpassungspflicht
(1) AI-Com ist berechtigt, diese Zusatzvereinbarung sowie die technische Ausgestaltung des KI-Systems anzupassen, soweit Änderungen des EU AI Acts, der DSGVO, des UWG oder sonstiger anwendbarer Rechtsnormen dies erfordern. Änderungen dieser Zusatzvereinbarung richten sich nach § 18 der AGB. Der Kunde wird über wesentliche Anpassungen rechtzeitig informiert.
(2) AI-Com informiert den Kunden im Rahmen des Support-Verhältnisses über für den KI-Einsatz wesentliche regulatorische Entwicklungen, soweit ihr diese bekannt werden. Diese Information stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung dar.
(3) Erfordern regulatorische Anforderungen eine Änderung von Systemfunktionen oder Betriebsmodi, ist AI-Com berechtigt, diese Anpassungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber so frühzeitig wie möglich in Kenntnis gesetzt.
(4) Aufwände, die dem Kunden aus der Umsetzung regulatorischer Anforderungen entstehen, etwa Schulungsmaßnahmen oder die Anpassung interner Prozesse, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung von AI-Com beruhen.
§ A13 Laufzeit, Vorrang und Schlussbestimmungen
(1) Diese Zusatzvereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Nutzung von ZYBR und läuft mit dem Hauptvertrag. Sie endet automatisch und ohne gesonderte Kündigung mit Beendigung des Hauptvertrages.
(2) Soweit Regelungen dieser Zusatzvereinbarung der AGB widersprechen oder über diese hinausgehen, geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor.
(3) Änderungen dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und richten sich im Übrigen nach § 18 der AGB.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Im Übrigen gelten ergänzend die Schluss- und allgemeinen Bestimmungen der AGB (§§ 17–19).
Datenstand: März 2026
Präambel
Diese Zusatzvereinbarung KI-Dienste ist Bestandteil des zwischen AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „AI-Com“) und dem Kunden geschlossenen Vertrages über die Nutzung der SaaS-Plattform ZYBR und ergänzt die AGB von AI-Com hinsichtlich aller Aspekte des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz.
ZYBR setzt KI-Technologien ein, um Endkundenanfragen automatisiert oder teilautomatisiert zu beantworten. Zweck dieser Zusatzvereinbarung ist es, eine transparente, rechtssichere und interessengerechte Grundlage für den KI-Einsatz zu schaffen, die insbesondere den Anforderungen des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689), der DSGVO sowie sonstiger einschlägiger Rechtsnormen genügt und AI-Com wirksam vor Haftungsrisiken schützt, die aus dem eigenverantwortlichen Betrieb des KI-Systems durch den Kunden entstehen.
Im Verhältnis zur AGB geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor, soweit sie speziellere Regelungen enthält.
§ A1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Zusatzvereinbarung gelten folgende Definitionen:
(1) »KI-System« bezeichnet die in ZYBR integrierten, auf maschinellem Lernen basierenden Systeme und Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs), die zur Analyse eingehender Kundenanfragen, zur Generierung von Antwortvorschlägen und zur automatisierten Versendung von Nachrichten eingesetzt werden.
(2) »KI-Output« bezeichnet jeden durch das KI-System erzeugten Text, jede Empfehlung, Textformulierung oder sonstigen Inhalt, unabhängig davon, ob dieser vor dem Versand durch einen Menschen geprüft wurde.
(3) »Human-in-the-Loop-Modus« (HitL-Modus) bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs einem menschlichen Mitarbeiter des Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden, bevor sie an den Endkunden versendet werden.
(4) »Vollautomatik-Modus« bezeichnet den Betriebsmodus, bei dem KI-Outputs ohne vorherige menschliche Prüfung automatisch an Endkunden versendet werden. Die Aktivierung dieses Modus obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) »Kundeninhalte« bezeichnet sämtliche vom Kunden in das System eingebrachten Inhalte, darunter Prompts, Anweisungen, Vorlagen, Konfigurationsparameter, Automatisierungsregeln, Preis- und Kulanzparameter, Produktdaten sowie sonstige betriebsspezifische Einstellungen.
(6) »Eskalationsereignis« bezeichnet einen vom Kunden konfigurierten oder systemseitig erkannten Sachverhalt, bei dem die automatisierte Bearbeitung unterbrochen und eine manuelle Prüfung durch den Kunden ausgelöst wird.
(7) »Anbieter« im Sinne des EU AI Acts ist AI-Com als Entwickler und technischer Betreiber des KI-Systems ZYBR.
(8) »Betreiber« (Deployer) im Sinne des EU AI Acts ist der Kunde, der das KI-System in seinem Geschäftsbetrieb einsetzt und damit die konkrete Anwendungsumgebung verantwortet.
(9) »Subprozessoren« bezeichnet externe Dienstleister, insbesondere Anbieter von Sprachmodellen, Hosting-Infrastrukturen sowie sonstige technische Auftragnehmer, die AI-Com zur Erbringung des KI-Systems einsetzt und die in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt sind.
§ A2 Funktionsweise des KI-Systems
(1) Das KI-System von ZYBR analysiert eingehende Anfragen und generiert hierauf basierend Antwortvorschläge. Die Generierung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Kundeninhalte sowie der in Echtzeit aus dem Shopify-System des Kunden abgerufenen Daten (Bestell-, Kunden- und Versanddaten).
(2) Das KI-System beruht auf probabilistischen Sprachmodellen. KI-Outputs sind das Ergebnis statistischer Inferenz und gewährleisten keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der erzeugten Inhalte. Inhaltliche Abweichungen vom Erwarteten sind diesem Technologietyp systemimmanent und begründen keinen Mangel der Plattform im Sinne der §§ 434 ff. BGB.
(3) Das System stellt zwei Betriebsmodi zur Verfügung:
(a) Human-in-the-Loop-Modus (HitL-Modus): KI-Outputs werden dem Kunden zur Prüfung und
Freigabe vorgelegt. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Versand oder Ablehnung
jedes Outputs. Die inhaltliche Verantwortung für versendete Nachrichten liegt vollständig beim Kunden.
(b) Vollautomatik-Modus: KI-Outputs werden ohne
menschliche Prüfung automatisch versendet. Die Aktivierung
erfolgt durch eine bewusste Konfigurationsentscheidung
des Kunden. Mit der Aktivierung übernimmt der Kunde
die vollständige Betriebs-, Überwachungs- und Risikoträgerschaft
für alle im Vollautomatik-Modus versendeten Inhalte.
(4) Das System ist darauf ausgelegt, bei konfigurierten Eskalationsereignissen die automatisierte Verarbeitung zu unterbrechen. Eskalationsereignisse umfassen insbesondere Situationen, in denen wirtschaftliche Einzelfallentscheidungen erforderlich sind, die die vom Kunden festgelegten Parameter überschreiten. Die Konfiguration der Eskalationsparameter obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen im Namen von AI-Com ab. Sämtliche über die Plattform versendete Kommunikation erfolgt im Namen des Kunden als Betreiber und begründet ausschließlich Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.
(6) Alle Konfigurationsschritte, Prompt-Änderungen und Aktivierungen des Vollautomatik-Modus werden vom System versioniert und protokolliert. Diese Protokolle gelten im Streitfall als vorrangige Nachweise für die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen.
§ A3 Risikoklassifizierung nach dem EU AI Act
Rechtlicher Hinweis - Einordnung von ZYBR nach dem EU AI Act:
ZYBR ist nach dem derzeitigen Stand als KI-System mit begrenztem Risiko (Limited Risk) im Sinne des EU AI Acts einzustufen, da es zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird. Hieraus folgen verbindliche Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act), deren Erfüllung im Verhältnis zu Endkunden dem Kunden als Betreiber obliegt.
(1) AI-Com ist Anbieter des KI-Systems ZYBR im Sinne des Art. 3 Nr. 3 EU AI Act. In dieser Eigenschaft ist AI-Com verpflichtet, das KI-System mit angemessener technischer Dokumentation und geeigneten Maßnahmen zur Fehlerminimierung bereitzustellen und den Kunden mit den erforderlichen Informationen über Systemfähigkeiten und -grenzen zu versorgen.
(2) Der Kunde ist Betreiber (Deployer) des KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 EU AI Act. Als Betreiber trägt der Kunde die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz des Systems in seiner Geschäftsumgebung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere:
(a) die Sicherstellung der Einhaltung aller anwendbaren Transparenzpflichten gegenüber Endkunden;
(b) die Durchführung einer eigenständigen Folgenabschätzung
bezogen auf den konkreten Anwendungsfall;
(c) die Einrichtung, Dokumentation und regelmäßige
Überprüfung von Überwachungs- und Kontrollmechanismen;
(d) die Implementierung und Pflege geeigneter Eskalations- und Eingriffsprozesse;
(e) die Einhaltung einschlägiger sektorspezifischer Vorschriften,
insbesondere des Verbraucher-, Wettbewerbs- und Fernabsatzrechts.
(3) AI-Com stellt dem Kunden auf Anfrage die nach dem EU AI Act erforderlichen Informationen über das KI-System zur Verfügung, namentlich eine Beschreibung der Systemfähigkeiten und -grenzen sowie Nutzungsanweisungen. Diese Informationspflicht begründet keine Rechts- oder Complianceberatung seitens AI-Com.
(4) Sollte ZYBR infolge zukünftiger Auslegung, Delegierter Rechtsakte oder Änderungen des EU AI Acts als Hochrisiko-KI-System (High-Risk AI System) einzustufen sein, sind die Parteien verpflichtet, diese Zusatzvereinbarung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch binnen sechs (6) Monaten nach Bekanntwerden der Neueinstufung und soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, entsprechend anzupassen. AI-Com wird den Kunden über derartige regulatorische Entwicklungen informieren, soweit ihr diese bekannt werden.
§ A4 Konfigurationsverantwortung und Risikoträgerschaft des Kunden
(1) Qualität und Eignung von KI-Outputs hängen unmittelbar von der Qualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Kundeninhalte ab. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
(a) die inhaltliche Ausgestaltung sämtlicher Prompts, Anweisungen,
Vorlagen, Automatisierungsregeln und sonstiger Konfigurationsparameter;
(b) die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der in das System eingespeisten
Produktinformationen, Preise, Retourenrichtlinien, Versanddaten und sonstigen Geschäftsdaten;
(c) die Definition geeigneter Eskalationsschwellen und -parameter, die eine
angemessene menschliche Kontrolle in allen risikobehafteten Situationen sicherstellen;
(d) die Entscheidung über die Aktivierung des Vollautomatik-
Modus sowie sämtliche daraus resultierenden Folgen.
(2) AI-Com haftet nicht für inhaltliche Fehler, unzutreffende Zusagen, fehlerhafte Preisangaben, sachwidrige Kulanzentscheidungen oder sonstige wirtschaftliche oder rechtliche Auswirkungen von KI-Outputs, sofern diese auf vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen, veralteten oder unvollständigen Kundeninhalten oder der Aktivierung des Vollautomatik-Modus beruhen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemkonfiguration fortlaufend zu überprüfen und bei Änderungen des Produktsortiments, der Preise, der Retourenrichtlinien oder sonstiger geschäftsrelevanter Parameter unverzüglich zu aktualisieren. Schäden, die aus veralteten oder fehlerhaften Konfigurationen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
(4) Mit der Aktivierung des Vollautomatik-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich und rechtsverbindlich:
(a) Er hat die Möglichkeit der menschlichen Vorabprüfung im HitL-Modus zur Kenntnis genommen und
trifft die Entscheidung für den Vollautomatik-Modus in voller Kenntnis der damit verbundenen Risiken.
(b) Er übernimmt die vollständige Betriebs-, Überwachungs- und
Haftungsverantwortung für sämtliche im Vollautomatik-Modus versendeten Inhalte.
(c) Er verpflichtet sich zur Durchführung regelmäßiger Stichprobenkontrollen und zum
unverzüglichen Eingreifen bei erkannten Fehlfunktionen oder rechtlich bedenklichen Outputs.
(d) Er stellt sicher, dass die konfigurierten Eskalationsparameter alle
Sachverhalte erfassen, die eine individuelle menschliche Entscheidung erfordern.
(5) Soweit AI-Com Eskalationsparameter als Ausgangskonfiguration vorbelegt, stellen diese lediglich unverbindliche Standardvorschläge dar. Der Kunde ist verpflichtet, diese Parameter bei Ersteinrichtung aktiv zu prüfen, an seinen konkreten Geschäftsbetrieb anzupassen und durch eine dokumentierte Bestätigungshandlung in der Plattformoberfläche als eigene Konfiguration zu übernehmen. Die Bestätigung wird systemseitig protokolliert und gilt als rechtsverbindliche Übernahme der Konfigurationsverantwortung durch den Kunden. Eine Haftung von AI-Com für unverändert übernommene Standardkonfigurationen ist ausgeschlossen.
(6) Das KI-System gibt keine eigenständigen rechtsverbindlichen Erklärungen ab, insbesondere keine verbindlichen Preisnachlass-Zusagen, Ersatzlieferungsversprechen oder Haftungsanerkenntnisse. Alle über die Plattform versendeten Nachrichten stellen ausschließlich Kommunikation im Namen des Kunden dar; die rechtliche Verbindlichkeit richtet sich allein nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Endkunden.
(7) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Einsatz des KI-Systems nicht gegen Vorschriften des UWG, des europäischen und deutschen Verbraucherrechts, des Fernabsatzrechts, der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie sonstiger anwendbarer Rechtsnormen verstößt. AI-Com übernimmt weder eine Prüfungs- noch eine Beratungspflicht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit konkreter Kommunikationsinhalte des Kunden.
§ A5 Überwachungspflichten im Vollautomatik-Modus
(1) Soweit der Kunde den Vollautomatik-Modus aktiviert hat, ist er zu folgenden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen verpflichtet:
(a) Durchführung regelmäßiger Stichprobenkontrollen
automatisiert versendeter Nachrichten, mindestens wöchentlich
sowie anlassbezogen bei besonderen Ereignissen wie
Produktlaunches, Preisanpassungen oder Aktionszeiträumen;
(b) Überprüfung und Anpassung der konfigurierten Eskalationsparameter nach jeder wesentlichen
Änderung des Produktportfolios, der Unternehmensrichtlinien oder der Geschäftsprozesse;
(c) Vorhaltung geeigneter interner Prozesse, die eine rasche Deaktivierung des Vollautomatik-
Modus im Falle erkannter Fehlfunktionen oder rechtlich bedenklicher Outputs ermöglichen;
(d) Dokumentation der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und
Bereitstellung dieser Dokumentation auf begründetes Verlangen von AI-Com.
(2) AI-Com stellt dem Kunden technische Hilfsmittel zur Verfügung, die die Überwachung und Auswertung der automatisierten Kommunikation unterstützen, insbesondere Log-Ansichten, Statistiken und Filteroptionen. Die Bereitstellung dieser Hilfsmittel ersetzt nicht die dem Kunden obliegende eigenverantwortliche Überwachung.
(3) Erkennt der Kunde eine Fehlfunktion, eine rechtlich bedenkliche Formulierung oder eine sonstige Abweichung im automatisierten Betrieb, ist er verpflichtet:
(a) den Vollautomatik-Modus unverzüglich zu deaktivieren
oder die betroffene Automatisierungsregel auszusetzen;
(b) die Fehlfunktion unverzüglich in Textform an den Support von AI-Com zu melden;
(c) erforderliche Korrekturmaßnahmen, darunter gegebenenfalls die
Information bereits betroffener Endkunden, eigenverantwortlich einzuleiten.
(4) AI-Com überwacht die technische Systemstabilität und Funktionsfähigkeit des KI-Systems. Die inhaltliche Überwachung einzelner KI-Outputs, einschließlich deren rechtlicher Eignung im konkreten Kontext, obliegt ausschließlich dem Kunden.
§ A6 Qualität und Grenzen von KI-Outputs
Technologischer Hinweis - Probabilistische Natur von KI-Outputs:
KI-Sprachmodelle operieren auf Basis statistischer Inferenz. KI-Outputs können inhaltlich korrekt und hilfreich sein oder, in einem nicht vollständig vorhersehbaren Ausmaß, Fehler, Unvollständigkeiten oder sachlich unzutreffende Aussagen (sog. Halluzinationen) enthalten. Diese systemimmanente Eigenschaft ist technologisch unvermeidbar und begründet keinen Mangel des Systems.
(1) AI-Com übernimmt keine Gewähr für:
(a) die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-Outputs;
(b) die Rechtskonformität von KI-Outputs bezogen auf den spezifischen
Geschäftskontext und die konkreten Konfigurationen des Kunden;
(c) die Vereinbarkeit von KI-Outputs mit wettbewerbsrechtlichen,
verbraucherrechtlichen oder sonstigen branchenspezifischen Anforderungen;
(d) die Eignung von KI-Outputs für bestimmte geschäftliche Zwecke oder individuelle Kundenerwartungen.
(2) Das KI-System ist nicht geeignet und nicht bestimmt für:
(a) die Erteilung von Rechtsauskünften oder rechtsverbindlichen Empfehlungen jeder Art;
(b) die Erbringung medizinischer, gesundheitlicher oder sicherheitsrelevanter Fachberatung;
(c) die Abgabe verbindlicher Zusagen über Produkteigenschaften, soweit
diese von den tatsächlichen Produkteigenschaften abweichen könnten;
(d) die Kommunikation in Bereichen, in denen fehlerhafte Informationen zu physischen
Schäden oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen auf Seiten der Endkunden führen können.
(3) Der Einsatz des KI-Systems für die in Abs. 2 genannten Zwecke ist vertraglich nicht gestattet und erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. AI-Com haftet für hieraus entstehende Schäden nicht.
(4) KI-Outputs können sog. Halluzinationen enthalten, d. h. inhaltlich unzutreffende Aussagen, die sprachlich plausibel formuliert sind. AI-Com gibt keine Zusicherung, Halluzinationen vollständig zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Risiko bei der Entscheidung über den Betriebsmodus und das Ausmaß menschlicher Kontrolle angemessen zu berücksichtigen.
(5) Die inhaltliche Qualität von KI-Outputs hängt maßgeblich von der Qualität der Kundeninhalte ab. AI-Com kann dem Kunden auf Anfrage Empfehlungen und Hinweise zur Konfiguration des Systems zur Verfügung stellen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Eignung oder Wirksamkeit der vom Kunden gewählten Konfigurationsansätze.
§ A7 Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act)
(1) Der Einsatz des KI-Systems ZYBR löst nach Maßgabe des Art. 50 EU AI Act Informationspflichten gegenüber Endkunden aus. Diese Pflichten bestehen insbesondere dann, wenn das System zur automatisierten Kommunikation mit natürlichen Personen eingesetzt wird und für diese Personen nicht offensichtlich ist, dass sie mit einem automatisierten System interagieren.
(2) Die Erfüllung dieser Transparenzpflichten obliegt ausschließlich dem Kunden als Betreiber des KI-Systems. AI-Com stellt dem Kunden hierbei Musterformulierungen als unverbindliche Ausgangspunkte zur Verfügung. AI-Com übernimmt ausdrücklich keinerlei Gewähr für die Rechtskonformität dieser Muster im konkreten Anwendungsfall des Kunden. Die Muster entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenständigen rechtlichen Prüfung.
(3) Folgende Musterformulierungen werden als unverbindlicher Ausgangspunkt bereitgestellt:
Musterformulierung 1 — Neutral und sachlich (empfohlen für Vollautomatik-Modus)
„Diese Nachricht wurde unter Einsatz automatisierter Systeme erstellt.“
Musterformulierung 2 — Mit menschlicher Prüfung (für den HitL-Modus)
„Diese Antwort wurde mit Unterstützung automatisierter Systeme erstellt und von unserem Team geprüft.“
Musterformulierung 3 — Für E-Mail-Footer (dezent)
„Diese Kommunikation enthält automatisiert erstellte Inhalte.“
Musterformulierung 4 — Für Datenschutzerklärung oder AGB des Kunden
„Zur Bearbeitung von Kundenanfragen setzen wir digitale Assistenzsysteme auf Basis Künstlicher Intelligenz ein. Automatisiert erstellte Antworten werden [je nach Konfiguration: von unserem Team geprüft und freigegeben /] automatisch versendet.“
(4) Transparenzhinweise sollten insbesondere an folgenden Stellen platziert werden:
(a) im Fußteil (Footer) ausgehender Antwortnachrichten, optisch
zurückhaltend und für den Empfänger wahrnehmbar gestaltet;
(b) in der Datenschutzerklärung des Kunden als Hinweis
auf den Einsatz automatisierter Kommunikationssysteme;
(c) in den AGB des Kunden, soweit automatisierte Kommunikation vertragsrelevante Inhalte umfasst;
(d) auf der Kontakt- oder Support-Seite des Kunden als
allgemeiner Hinweis auf den Einsatz KI-gestützter Systeme.
(5) Bußgelder, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sonstige Rechtsfolgen, die aus der Nicht-Einhaltung der Transparenzpflichten durch den Kunden resultieren, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. AI-Com haftet hierfür nicht.
§ A8 Datenschutz und KI-spezifische Datenverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KI-Systems richtet sich nach der gesonderten AVV (Anlage B zur AGB) sowie den Vorgaben der DSGVO im Übrigen. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die AVV hinsichtlich der KI-spezifischen Aspekte der Datenverarbeitung.
(2) Das KI-System verarbeitet zur Generierung von KI-Outputs typischerweise folgende Datenkategorien:
(a) Freitextinhalte aus eingehenden Anfragen der Endkunden des Kunden;
(b) Bestell-, Kunden- und Versanddaten aus dem Shopify-System
des Kunden, soweit für die Anfragebeantwortung erforderlich;
(c) vom Kunden konfigurierte Anweisungen, Vorlagen und Systemparameter;
(d) technische Metadaten zu Zeitpunkt und Kontext der jeweiligen Anfrage.
(3) Kein Training mit Kundendaten: AI-Com verwendet personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden ausdrücklich nicht zum Training von KI-Modellen. Dies gilt gleichermaßen für die von AI-Com eingesetzten Subprozessoren, soweit diese auf Grundlage von Verträgen tätig werden, die ein entsprechendes Trainingsverbot ausdrücklich vorsehen.
(4) AI-Com setzt externe Sprachmodelle von Drittanbietern ein. Diese Drittanbieter sind als Unterauftragsverarbeiter in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Datenverarbeitungen durch Drittanbieter erfolgen ausschließlich im erforderlichen Umfang, auf Basis geeigneter vertraglicher Garantien und, soweit verfügbar, unter Sicherstellung der EU-Datenresidenz.
(5) Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet, den Einsatz des KI-Systems in seiner Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden offenzulegen. Offenzulegen sind insbesondere: Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO), eingesetzte Systeme und Dienstleister, Speicherdauer und Löschkonzept sowie Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO.
(6) Soweit KI-Outputs zu automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher wirtschaftlicher Wirkung für Endkunden führen könnten, hat der Kunde eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 22 DSGVO eingehalten werden.
§ A9 Drittanbieter und Systemabhängigkeiten
(1) AI-Com setzt zur Erbringung des KI-Systems externe Sprachmodelle und Infrastrukturdienstleister ein. Diese Subprozessoren sind als Unterauftragsverarbeiter ausschließlich in der AVV (Anlage B zur AGB) geregelt. Änderungen der Subprozessoren werden gemäß den Vorgaben der AVV ankündigt.
(2) Qualität, Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des KI-Systems hängen teilweise von diesen Drittanbietern ab. AI-Com ist berechtigt, Subprozessoren bei sachlichem Grund auszutauschen oder durch zusätzliche Anbieter zu ergänzen, sofern das datenschutzrechtliche Schutzniveau dabei aufrechterhalten bleibt.
(3) Für Leistungsunterbrechungen oder Qualitätseinbußen, die ausschließlich auf Störungen bei Subprozessoren zurückzuführen sind, haftet AI-Com nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl oder Überwachung des betreffenden Drittanbieters.
(4) AI-Com macht dem Kunden auf begründete Anfrage Informationen über die eingesetzten KI-Modelle zugänglich, soweit dies technisch möglich und unter Wahrung eigener Betriebsgeheimnisse sowie bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittanbietern vertretbar ist.
§ A10 Rechte an KI-Outputs und geistigem Eigentum
(1) Kundeninhalte, insbesondere Prompts, Vorlagen und Konfigurationen, verbleiben vollumfänglich im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt AI-Com lediglich das zur Vertragserfüllung erforderliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein (vgl. AGB § 6).
(2) Soweit an KI-generierten Inhalten überhaupt Schutzrechte entstehen können, was nach gegenwärtigem Stand des deutschen und europäischen Urheberrechts bei maschinell erzeugten Werken ohne menschliche Schöpfungshöhe regelmäßig nicht der Fall ist, räumt AI-Com dem Kunden ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der KI-Outputs im Rahmen seines Geschäftsbetriebs ein.
(3) AI-Com übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs urheberrechtlich schutzfähig sind, frei von Schutzrechten Dritter sind oder nicht mit anderem bekannten Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Outputs vor einer über den operativen Einsatz im Kundenservice hinausgehenden oder öffentlichen Verwendung eigenverantwortlich auf etwaige Schutzrechtsverletzungen zu prüfen.
(5) Systementwicklungen, die auf Basis aggregierter, anonymisierter Nutzungsmuster oder allgemeinen Kundenfeedbacks entstehen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Konkrete Geschäftsgeheimnisse, individuelle Konfigurationen oder spezifische Inhalte einzelner Kunden fließen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht in die Plattformentwicklung ein.
§ A11 KI-spezifische Haftungsregelung
(1) Für den Bereich KI-Outputs gilt die allgemeine Haftungsregelung der AGB (§ 12) ergänzend zu den nachfolgenden Sonderregelungen.
(2) AI-Com haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass KI-Outputs inhaltlich unrichtig, unvollständig oder missverständlich sind, Aussagen enthalten, die nicht den tatsächlichen Produkteigenschaften, Preisen oder Unternehmensrichtlinien des Kunden entsprechen, wettbewerbs- oder verbraucherrechtlich problematische Formulierungen enthalten oder mit extern bekanntem Textmaterial identisch oder nahezu identisch sind, sofern diese Schäden darauf beruhen, dass der Kunde auf eine menschliche Vorabprüfung (HitL-Modus) verzichtet hat oder die betreffenden KI-Outputs auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundeninhalten basieren.
(3) AI-Com haftet nicht für wirtschaftliche Folgeschäden, die aus der Aktivierung des Vollautomatik-Modus entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem technischen Systemfehler, den AI-Com zu vertreten hat.
(4) Werden Dritte mit Ansprüchen gegen AI-Com aufgrund eines KI-Outputs vorstellig, der auf Kundeninhalten oder der Konfiguration des Kunden beruht, stellt der Kunde AI-Com vollumfänglich von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt entsprechend § 13 der AGB (Freistellung) und umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.
§ A12 Regulatorische Anpassungspflicht
(1) AI-Com ist berechtigt, diese Zusatzvereinbarung sowie die technische Ausgestaltung des KI-Systems anzupassen, soweit Änderungen des EU AI Acts, der DSGVO, des UWG oder sonstiger anwendbarer Rechtsnormen dies erfordern. Änderungen dieser Zusatzvereinbarung richten sich nach § 18 der AGB. Der Kunde wird über wesentliche Anpassungen rechtzeitig informiert.
(2) AI-Com informiert den Kunden im Rahmen des Support-Verhältnisses über für den KI-Einsatz wesentliche regulatorische Entwicklungen, soweit ihr diese bekannt werden. Diese Information stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung dar.
(3) Erfordern regulatorische Anforderungen eine Änderung von Systemfunktionen oder Betriebsmodi, ist AI-Com berechtigt, diese Anpassungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber so frühzeitig wie möglich in Kenntnis gesetzt.
(4) Aufwände, die dem Kunden aus der Umsetzung regulatorischer Anforderungen entstehen, etwa Schulungsmaßnahmen oder die Anpassung interner Prozesse, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung von AI-Com beruhen.
§ A13 Laufzeit, Vorrang und Schlussbestimmungen
(1) Diese Zusatzvereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Nutzung von ZYBR und läuft mit dem Hauptvertrag. Sie endet automatisch und ohne gesonderte Kündigung mit Beendigung des Hauptvertrages.
(2) Soweit Regelungen dieser Zusatzvereinbarung der AGB widersprechen oder über diese hinausgehen, geht diese Zusatzvereinbarung für den Bereich des KI-Einsatzes vor.
(3) Änderungen dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und richten sich im Übrigen nach § 18 der AGB.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Im Übrigen gelten ergänzend die Schluss- und allgemeinen Bestimmungen der AGB (§§ 17–19).


