Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Version 1.0 26.02.2024

Version 1.0 26.02.2024

Version 1.0 26.02.2024

§ 1 Präambel


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und
ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) im Rahmen des Vertriebs einer
Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung mit dem Produktnamen „ZYBR“ sowie verwandter und im
Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die AGB gelten für alle Verträge und
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

ZYBR ist eine innovative und KI-gestützte Kunden-Support-Lösung, die vorrangig für Online-Shop-Betreiber im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) entwickelt wurde,
aber auch für Großunternehmen zum Einsatz kommen kann. Diese Lösung bietet eine Vielzahl
von Funktionen und Services, um die Kundenbetreuung und das Kundenerlebnis zu optimieren
sowie effizienter zu gestalten.

Mit der Nutzung unserer Dienste sowie von ZYBR und dem Abschluss eines Vertrags erklären
Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie
unsere Dienste sowie ZYBR in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit den AGB nicht einverstanden
sein, bitten wir Sie, unsere Dienste sowie ZYBR nicht zu nutzen.

Diese AGB enthalten wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie regeln auch die Haftung, den Datenschutz
und andere wichtige Aspekte Ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die
jeweils gültige Version der AGB wird auf unserer Website (https://zybr.ai) veröffentlicht.
Änderungen werden wirksam, sobald sie veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die AGB
regelmäßig zu überprüfen, um sich über eventuelle Änderungen zu informieren.

Durch die Nutzung unserer Dienste sowie ZYBR bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen,
verstanden und akzeptiert haben. Wenn Sie Fragen zu den AGB oder unseren Diensten haben,
können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden zu auf unserer Website
(https://zybr.ai).


§ 2 Definitionen


Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

1. „Anbieter“ bezeichnet die AI-Com Innovations GmbH, ein Unternehmen, das sich auf die
Entwicklung und Bereitstellung von Softwarelösungen spezialisiert hat.

2. „Software“ bezieht sich auf die vom Anbieter bereitgestellte KI-gestützte SaaS-Lösung mit
dem Produktnamen „ZYBR“, die speziell für den Einsatz in Online-Shops konzipiert ist, um
den Kundensupport zu verbessern und zu optimieren.

3. „Kunde“ oder „Geschäftskunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Anbieter einen
Vertrag über die Nutzung der Software abschließt.

4. „SaaS“ (Software as a Service) ist ein Softwareverteilungsmodell, bei dem der Anbieter
Anwendungen über das Internet bereitstellt und wartet. Die Kunden nutzen die Software auf
Abonnementbasis und benötigen keine eigene Infrastruktur für die Installation oder Wartung.

5. „KI-gestützte Funktionen“ bezeichnen diejenigen Komponenten der Software, die auf
künstlicher Intelligenz basieren und dazu dienen, den Kundensupport durch Automatisierung,
Datenanalyse und personalisierte Interaktionen zu verbessern.

6. „Lizenz“ bezeichnet das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software gemäß
den Bedingungen dieser AGB zu nutzen.

7. „Service-Level-Agreement (SLA)“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde,
die den Umfang, die Qualität und die Verfügbarkeit der vom Anbieter bereitgestellten
Dienstleistungen definiert.

8. „Nutzerdaten“ umfassen alle Daten, Informationen oder Materialien, die vom Kunden oder
seinen Endkunden in Verbindung mit der Nutzung der Software eingegeben, hochgeladen
oder generiert werden.

9. „Vertragsabschluss“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Vereinbarung zwischen dem
Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software rechtswirksam wird.

10. „Updates“ beziehen sich auf alle späteren Versionen der Software oder Änderungen daran,
die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, um Funktionalität, Sicherheit oder Leistung
zu verbessern oder zu erweitern.

11. „Support“ bezeichnet die technische Unterstützung und Kundenbetreuung, die der Anbieter im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software bereitstellt. Dies kann Hilfe bei der Einrichtung,
Fehlerbehebung und Beratung zu Softwarefunktionen umfassen.

12. „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter ausgetauscht werden und nicht öffentlich
bekannt sind. Dazu gehören technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten und
andere sensible Informationen.

13. „Drittanbieter“ bezieht sich auf jede nicht zum Anbieter gehörende Partei, die Dienstleistungen
oder Technologien bereitstellt, die in Verbindung mit der Software verwendet werden können.
Dies kann z.B. Hosting-Dienste, Datenanalysedienste oder zusätzliche Softwaremodule
umfassen.

14. „Endkunde“ des Kunden bezeichnet den Endverbraucher oder Nutzer, der die
Dienstleistungen des Kunden in Anspruch nimmt und dadurch indirekt mit der Software
interagiert.

15. „Wartung“ bezieht sich auf die regelmäßigen Aktivitäten des Anbieters zur Aufrechterhaltung
und Verbesserung der Software, einschließlich Fehlerbehebung, Optimierung und
Aktualisierung der Systeme.

16. „Datenverarbeitung“ bezeichnet alle Vorgänge, die mit der Erfassung, Speicherung,
Verarbeitung und Analyse von Nutzerdaten durch die Software in Verbindung stehen.

17. „Datenschutzbestimmungen“ sind die Richtlinien und Verfahren des Anbieters zum Schutz
personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

18. „Nutzungsrechte“ sind die vom Anbieter dem Kunden gewährten Rechte zur Nutzung der
Software gemäß den Bedingungen der Lizenz und dieser AGB.

19. „Force Majeure“ (Höhere Gewalt) bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der
Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verhindern
oder unzumutbar erschweren, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder ähnliche
Ereignisse.

20. „Geschäftszeiten“ definieren die regulären Arbeitszeiten des Anbieters, während denen
Support und andere Dienstleistungen angeboten werden.


§ 3 Geltungsbereich


1. Anwendbarkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden, die als Betreiber
von Online-Shops vorrangig im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen
(nachfolgend „Kunden“) tätig sind, als auch größere Unternehmen. Die AGB regeln die
Bereitstellung und Nutzung des vom Anbieter angebotenen Software sowie alle damit
verbundenen Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Software durch die Kunden gemäß den in
diesen AGB festgelegten Bedingungen. Dies umfasst, jedoch nicht ausschließlich, den
Zugang zur Software, die Nutzung ihrer Funktionen und die Inanspruchnahme von
Supportleistungen.

3. Akzeptanz der AGB:
Mit der Registrierung für, Bestellung oder Nutzung der Software erklären die Kunden ihr
Einverständnis mit diesen AGB. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde die Nutzung
der Software beginnt (z.B. einen Assistenten erstellt) oder eine entsprechende Bestellung für
ein Abo aufgibt.

4. Änderungen der AGB:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in angemessener Form informiert. Die
fortgesetzte Nutzung der Software nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den
aktualisierten AGB.

5. Individuelle Vereinbarungen:
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für eine solche
Vorrangstellung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

6. Rechtliche Einschränkungen:
Die Nutzung der Software unterliegt den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Kunde
verpflichtet sich, die Software nicht für illegale Zwecke zu verwenden und alle anwendbaren
lokalen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zu beachten.

7. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für Kunden in Deutschland und der Schweiz. Etwaige rechtliche
Anpassungen, die aufgrund lokaler Gesetze in der Schweiz erforderlich sind, werden in einem
gesonderten Abschnitt dieser AGB behandelt.

8. Exklusivität:
Sofern nicht anders vereinbart, gewähren diese AGB dem Kunden keine exklusiven Rechte
oder Privilegien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und ähnliche
Dienstleistungen anderen Kunden anzubieten.

9. Geistiges Eigentum:
Alle Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software
und den damit verbundenen Materialien verbleiben beim Anbieter. Diese AGB gewähren dem
Kunden lediglich ein Nutzungsrecht, ohne dass dadurch Eigentumsrechte übertragen werden.

10. Verbot der Unterlizenzierung und Weitergabe:
Der Kunde darf seine Rechte zur Nutzung der Software nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder anderweitig zur
Verfügung stellen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern nicht anderweitig
gesetzlich vorgeschrieben, ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters

12. Sprache der AGB:
Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die
Interpretation der AGB.

13. Vertragsdauer und Kündigung:
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Nutzung der Software durch den Kunden. Die
Bedingungen für die Kündigung des Vertrags werden in einem separaten Abschnitt der AGB
festgelegt.

14. Datenschutz und Datenverarbeitung:
Der Kunde stimmt zu, dass die Nutzung der Software die Verarbeitung von Daten beinhaltet,
die in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen des Anbieters und den geltenden
Datenschutzgesetzen erfolgt.

15. Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein
oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Anpassung an spezifische Kundenanforderungen:
Wenn die Software nach den individuellen Bedürfnissen bestimmter Kunden angepasst wird,
gelten die hierfür spezifischen Bedingungen, die separat zwischen dem Anbieter und dem
Kunden vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

17. Compliance und regulatorische Anforderungen:
Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen,
die für seine Branche und den Einsatz der Software gelten, einzuhalten. Der Anbieter wird
nach besten Kräften unterstützen, jedoch liegt die Verantwortung für die Compliance beim
Kunden.

18. Verfügbarkeitsgarantien und Ausfallzeiten:
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an, kann jedoch kontinuierliche,
ununterbrochene Verfügbarkeit nicht garantieren. Geplante Wartungsfenster und mögliche
Ausfallzeiten werden vorab kommuniziert.

19. Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung:
Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde das Recht, eine Kopie seiner in der Software
gespeicherten Daten anzufordern.
Der Anbieter wird angemessene Unterstützung bei der Datenübertragung leisten. Nach
Vertragsende werden alle Kundendaten, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, vom
Anbieter gelöscht.

20. Anpassungen und Erweiterungen der Software:
Der Anbieter kann nach Absprache mit dem Kunden Anpassungen und Erweiterungen der
Software vornehmen. Die Bedingungen und Kosten solcher Anpassungen werden gesondert
vereinbart und schriftlich festgehalten.

21. Schulung und Beratung:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Nutzung der Software an. Details zu diesen Dienstleistungen, einschließlich Umfang und
Kosten, werden separat zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart.

22. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und
Integrität der in der Software gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die spezifischen
Sicherheitsmaßnahmen werden in den Datenschutzbestimmungen des Anbieters dargelegt.

23. Umgang mit Feedback und Vorschlägen der Kunden:
Jegliches Feedback oder Verbesserungsvorschläge der Kunden bezüglich der Software
werden vom Anbieter berücksichtigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, solche Ideen und
Vorschläge zu verwenden, ohne eine Verpflichtung zur Vergütung oder Anerkennung
gegenüber dem Kunden.

24. Konfliktlösung:
Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird zunächst eine
gütliche Einigung angestrebt. Sollte keine Einigung erzielt werden, können alternative
Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schiedsverfahren in Betracht gezogen werden.

25. Änderungen an Dienstleistungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Software oder den damit
verbundenen Dienstleistungen vorzunehmen. Kunden werden über wesentliche Änderungen
in angemessener Weise informiert.


§ 4 Vertragsabschluss

1. Angebot und Annahme:
Ein Vertrag über die Nutzung der Software kommt zustande, wenn ein Kunde ein Angebot des
Anbieters annimmt. Ein Angebot kann durch den Anbieter auf verschiedene Weise
unterbreitet werden, zum Beispiel über die Website des Anbieters, durch ein schriftliches
Angebot oder über eine Online-Bestellplattform. Die Annahme des Angebots durch den
Kunden erfolgt entweder durch eine schriftliche Bestätigung, durch das Ausführen einer
Online-Bestellung oder durch die tatsächliche Nutzung der Software.

2. Bestellprozess:
Der Kunde kann die Software durch Ausfüllen eines Online-Bestellformulars, per E-Mail oder
über einen direkten Vertriebskontakt bestellen. Im Bestellprozess gibt der Kunde alle
notwendigen Informationen an und akzeptiert die vorliegenden AGB.

3. Vertragsbestätigung:
Nach Erhalt der Bestellung sendet der Anbieter eine Vertragsbestätigung an den Kunden.
Diese Bestätigung kann elektronisch oder in schriftlicher Form erfolgen und enthält die
wesentlichen Details des Vertrags, einschließlich des Umfangs der lizenzierten Software, der
vereinbarten Preise, Vertragslaufzeit und der Zahlungsbedingungen.

4. Prüfung und Korrektur von Fehlern:
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Angaben vor der endgültigen Bestellung zu überprüfen
und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Nach Abschluss der Bestellung sind Änderungen
nur noch nach Absprache mit dem Anbieter möglich.

5. Widerrufsrecht:
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist, steht ihm ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu. Da es sich bei den Kunden der AI-Com Innovations GmbH jedoch in der
Regel um Geschäftskunden handelt, ist das Widerrufsrecht für diese Verträge in der Regel
ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch eine 10-tägige Testphase, beginnend mit dem Auslösen der Bestellung, welche nach Ablauf automatisch und sofern der Kunde nicht widerruft in eine
zahlungspflichtige Nutzungsphase übergeht.

6. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen nur der Information und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die Interpretation des
Vertrags.

7. Gültigkeit des Angebots:
Jedes Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet ist. Angebote gelten für einen im Angebot angegebenen
Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, bis zum Widerruf durch den Anbieter.

8. Technische Schritte zum Vertragsabschluss:
Der Kunde wird durch den Bestellprozess geführt, der typischerweise die Auswahl der
Software, die Angabe von Kundeninformationen, die Überprüfung der Bestellung und das
Absenden der Bestellung umfasst. Der Anbieter stellt sicher, dass der Kunde vor der
endgültigen Bestellung ausreichend über die einzelnen Schritte und deren Bedeutung
informiert wird.

9. Speicherung des Vertragstextes:
Der Text des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrags wird vom
Anbieter gespeichert und ist für den Kunden zugänglich.

10. Zugangsbeschränkungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen nicht zu
akzeptieren oder Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass
die Software für illegale Zwecke oder in einer Weise genutzt werden könnte, die den
Interessen des Anbieters schadet.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Bei speziellen Anforderungen des Kunden an die Software oder den Dienstleistungsumfang
werden diese in einem gesonderten Anhang zum Vertrag festgehalten.

12. Änderungen vor Vertragsabschluss:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software oder die Bedingungen für ihre Nutzung
jederzeit zu ändern. Änderungen, die vor dem Vertragsabschluss erfolgen, sind Teil des
Vertrages, sofern der Kunde diesen Änderungen zustimmt.


§ 5 Lizenzbedingungen

1. Lizenzerteilung:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare
und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software gemäß diesen AGB.

2. Lizenzumfang und -beschränkungen:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich zu internen Geschäftszwecken. Jegliche Form der
Modifikation, des Reverse Engineering oder der Unterlizenzierung der Software ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist strengstens untersagt. Dies umfasst,
ist aber nicht beschränkt auf, das Kopieren, Verändern, Übersetzen oder Schaffen
abgeleiteter Werke auf Basis der Software.

3. Nutzungsberechtigte:
Nur vom Kunden benannte Nutzer (Mitarbeiter oder autorisierte Dritte) dürfen auf die Software
zugreifen und sie nutzen.

4. Zugangskontrolle:
Der Kunde ist verantwortlich für die Vergabe und Verwaltung von Zugangsberechtigungen und
muss sicherstellen, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt werden.

5. Schutz des geistigen Eigentums:
Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Software beim Anbieter
oder dessen Lizenzgebern liegen.

6. Verbot von Reverse Engineering:
Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse engineering oder
auf andere Weise versuchen, ihren Quellcode zu erlangen.

7. Keine Modifikationen:
Der Kunde darf keine Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Derivate der Software
erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.

8. Untervermietung und Sub-Lizenzierung verboten:
Der Kunde darf die Software nicht untervermieten, sub-lizensieren oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung stellen.

9. Einhaltung der Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

10. Verbot der illegalen Nutzung:
Die Software darf nicht für illegale Zwecke oder zur Förderung illegaler Aktivitäten verwendet
werden.

11. Einschränkungen der Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigt.

12. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch den Kunden zu
überprüfen.

13. Datenverarbeitung:
Der Kunde darf die Software nur zur Verarbeitung von Daten verwenden, für die er das Recht
zur Nutzung hat.

14. Haftung für Nutzerhandlungen:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software.

15. Meldung von Sicherheitsverletzungen:
Der Kunde muss Sicherheitsverletzungen oder unautorisierte Nutzung der Software
unverzüglich dem Anbieter melden.

16. Backup und Datensicherung:
Der Kunde ist verantwortlich für das regelmäßige Backup seiner Daten, die im Rahmen der
Nutzung der Software verarbeitet werden.

17. Laufzeit der Lizenz:
Die Lizenz wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit erteilt und endet automatisch mit Ablauf
dieser Frist, es sei denn, sie wird verlängert. Die Verlängerung erfolgt automatisch um die
ursprünglich ausgewählte Vertragslaufzeit, sofern der Kunde nicht innerhalb der
Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.

18. Beendigung der Lizenz:
Der Anbieter kann die Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen die
Lizenzbedingungen mit sofortiger Wirkung beenden.

19. Folgen der Beendigung:
Bei Beendigung der Lizenz muss der Kunde die Nutzung der Software sofort einstellen und
alle Kopien der Software löschen oder zurückgeben.

20. Änderungen der Lizenzbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die
Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt
und treten in Kraft, wenn der Kunde die geänderten Bedingungen akzeptiert.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preisgestaltung:
Alle Preise für die Nutzung der Software werden klar und deutlich kommuniziert und verstehen
sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2. Rechnungsstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden regelmäßig Rechnungen aus, die alle fälligen Gebühren für
die Nutzung der Software und eventuelle Zusatzdienstleistungen enthalten.

3. Zahlungsfristen:
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zu leisten.

4. Zahlungsmethoden:
Der Kunde kann aus den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsmethoden wählen, die
Kreditkarten, Lastschrift, Überweisung oder andere akzeptierte Zahlungsmittel umfassen
können.

5. Vorauszahlung:
Der Anbieter kann für bestimmte Vertragskonstellationen eine Vorauszahlung verlangen.

6. Rabatte und Sonderkonditionen:
Rabatte oder Sonderkonditionen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt
wurden.

7. Preisanpassungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Änderungen der Preise
werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Preisänderungen treten nicht rückwirkend in Kraft und gelten erst ab dem Zeitpunkt der
Ankündigung für neue Vertragsabschlüsse oder Vertragsverlängerungen.

8. Verspätete Zahlungen:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a.
berechnet. Rückerstattungen erfolgen nur in Fällen, in denen der Anbieter eine wesentliche
Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen zu verantworten hat.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Währung:
Alle Zahlungen erfolgen in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde.

11. Kosten für Dienstleistungen:
Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Grundpreis der Software enthalten sind,
werden separat berechnet.

12. Lizenzänderungen:
Änderungen des Lizenzumfangs, wie die Erhöhung der Nutzeranzahl, Erweiterung von
Funktionen, usw. führen zu einer entsprechenden Anpassung der Gebühren.

13. Rückerstattungen:
Rückerstattungen erfolgen nach Ermessen des Anbieters und berücksichtigen die bis dahin
erbrachten Leistungen sowie die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.

14. Kündigungsgebühren:
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Kunden können
Kündigungsgebühren anfallen.

15. Kosten für technischen Support:
Zusätzlicher technischer Support kann separat berechnet werden, sofern dieser nicht im
Vertragspaket enthalten ist.

16. Drittanbietergebühren:
Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von Drittanbietern, die im Zusammenhang mit der
Nutzung der Software stehen, sind vom Kunden zu tragen.

17. Insolvenz des Kunden:
Im Falle einer Insolvenz oder eines Insolvenzantrags des Kunden kann der Anbieter den
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

18. Eigentumsvorbehalt:
Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Gebühren im Eigentum des
Anbieters.

19. Steuerliche Verpflichtungen:
Der Kunde ist für die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung der
Software ergeben, verantwortlich.

20. Änderung der Zahlungsbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern, wobei solche
Änderungen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.

21. Steuern und Abgaben:
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive etwaiger Steuern, Abgaben und Zölle, die
vom Kunden zu tragen sind.

22. Kosten bei Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, alle anfallenden Kosten,
einschließlich Mahn- und Inkassogebühren sowie Anwaltskosten, dem Kunden in Rechnung
zu stellen.

23. Guthaben und Gutschriften:
Eventuelle Guthaben oder Gutschriften des Kunden können auf zukünftige Rechnungen
angerechnet oder nach Ermessen des Anbieters ausgezahlt werden.

24. Kosten für Zahlungsmethoden:
Der Kunde trägt etwaige zusätzliche Kosten, die durch die Wahl einer bestimmten
Zahlungsmethode entstehen.

25. Sicherheitsleistung:
Der Anbieter kann eine Sicherheitsleistung oder Kaution für die Nutzung der Software
verlangen, insbesondere bei Kunden mit schlechter Bonität.

26. Preisnachlässe für Langzeitverträge:
Kunden, die sich zu längeren Vertragslaufzeiten verpflichten, können Preisnachlässe oder
spezielle Konditionen erhalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

27. Zahlungsaufschub:
In Ausnahmefällen kann der Anbieter dem Kunden einen Zahlungsaufschub gewähren, wobei
die Bedingungen hierfür schriftlich festgelegt werden.

28. Anpassung bei Wechselkursänderungen:
Bei Verträgen in Fremdwährung behält sich der Anbieter das Recht vor, Preise bei
signifikanten Wechselkursänderungen anzupassen.

29. Bonitätsprüfung:
Der Anbieter ist berechtigt, Bonitätsprüfungen bei Neukunden durchzuführen und auf dieser
Basis über die Annahme von Bestellungen und die Gewährung von Zahlungszielen zu
entscheiden.

30. Kostentransparenz:
Der Anbieter verpflichtet sich, Kosten und Gebühren transparent und verständlich darzulegen.

31. Verrechnung von Forderungen:
Der Anbieter hat das Recht, Forderungen gegenüber dem Kunden mit Guthaben des Kunden
zu verrechnen.

32. Kündigung bei Nichtzahlung:
Bei wiederholtem Zahlungsverzug – zweimal hintereinander – behält sich der Anbieter das
Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

33. Kosten für Rechtsberatung:
Kosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber
dem Kunden entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.

34. Zahlungspflicht bis Vertragsende:
Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur wirksamen Kündigung des Vertrages zu leisten.

35. Verjährung von Forderungen:
Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden verjähren nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

36. Abrechnung von Teilleistungen:
Der Anbieter ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen gesondert abzurechnen.

37. Preisbindung:
Angegebene Preise sind für die im Angebot oder Vertrag festgelegte Zeitdauer verbindlich.

38. Abtretungsverbot:
Der Kunde darf seine Zahlungsansprüche gegenüber dem Anbieter ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abtreten.

39. Abschlussbestimmungen zu Zahlungen:
Diese Zahlungsbedingungen sind abschließend und gelten für alle zwischen dem Anbieter
und dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.


§ 7 Lieferung und Installation

1. Lieferung der Software:
Die Software wird dem Kunden in der Regel online zur Verfügung gestellt, über einen
Download-Link oder über direkten Zugriff auf eine Cloud-Plattform.

2. Zugangsbereitstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Nutzung der Software
bereit.

3. Installation durch den Kunden:
Die Installation der Software erfolgt, sofern notwendig in der Regel durch den Kunden, es sei
denn, es wurde eine Installation durch den Anbieter vereinbart.

4. Installationsanleitung:
Der Anbieter stellt eine Installationsanleitung zur Verfügung, die dem Kunden hilft, die
Software ordnungsgemäß zu installieren bzw. unterstützt sofern notwendig und durch den
Kunden explizit gefordert im Rahmen einer Ersteinrichtung. Für die Ersteinrichtung können
ggf. Gebühren anfallen.

5. Technische Voraussetzungen:
Der Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen für die Installation und
Nutzung der Software zu erfüllen.

6. Fernunterstützung bei der Installation:
Der Anbieter kann bei Bedarf Fernunterstützung bei der Installation und Einrichtung der
Software leisten.

7. Liefertermin:
Die Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als
verbindlich vereinbart.

8. Verzögerungen bei der Lieferung:
Bei Verzögerungen der Lieferung wird der Anbieter den Kunden kurzfristig informieren.

9. Abnahme der Software:
Der Kunde wird gebeten, die Software nach der Lieferung zu überprüfen und etwaige Mängel
zu melden.

10. Aktualisierungen und Upgrades:
Der Anbieter stellt dem Kunden Aktualisierungen und Upgrades zur Verfügung, sofern diese
im Rahmen des Vertrags vorgesehen sind.

11. Testphase nach Installation:
Es wird eine 10-tägige Testphase ab der Ersteinrichtung vereinbart, während der der Kunde
die Funktionsfähigkeit der Software überprüfen kann.

12. Schulung des Kundenpersonals:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungen für das Personal des Kunden zur Nutzung der
Software an. Für die Schulungen können ggf. Gebühren anfallen.

13. Integration in bestehende Systeme:
Unterstützung bei der Integration der Software in bestehende IT-Systeme des Kunden kann
gegen Aufpreis angeboten werden.

14. Wartung der Software:
Regelmäßige Wartung der Software ist im Rahmen des Servicevertrags enthalten.

15. Service-Level-Agreements (SLAs):
Spezifische Service-Level hinsichtlich Verfügbarkeit und Reaktionszeiten können in einem
SLA festgelegt werden.

16. Notfallunterstützung:
Der Anbieter bietet Notfallunterstützung bei kritischen Problemen mit der Software.

17. Eigentumsrechte an gelieferten Materialien:
Alle Materialien, die im Rahmen der Lieferung und Installation bereitgestellt werden, bleiben
im Eigentum des Anbieters.

18. Datenmigration:
Unterstützung bei der Datenmigration von bestehenden Systemen in die neue Software kann
gegen zusätzliche Gebühren angeboten werden.

19. Rückmeldung des Kunden:
Der Kunde wird aufgefordert, Rückmeldung zur Lieferung und
Installation zu geben, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.

20. Haftung für Installationsmängel:
Der Anbieter haftet für Mängel, die bei der Installation auftreten, sofern diese auf sein
Verschulden zurückzuführen sind.

21. Verzicht auf Installation:
Der Kunde kann auf die Installation durch den Anbieter verzichten und erhält in diesem Fall
entsprechende Anleitungen zur Selbstinstallation.

22. Überprüfung der Systemkompatibilität:
Vor der Installation überprüft der Anbieter die Kompatibilität der Software mit der vorhandenen
IT-Infrastruktur des Kunden.

23. Anpassungen und Konfigurationen:
Spezifische Anpassungen und Konfigurationen der Software werden gemäß den
Anforderungen des Kunden vorgenommen und gesondert berechnet.

24. Bestätigung der Betriebsbereitschaft:
Nach Abschluss der Installation und der Testphase bestätigt der Kunde die
Betriebsbereitschaft der Software.


§ 8 Pflichten des Kunden

1. Rechtmäßige Nutzung:
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und im
Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

2. Schutz der Zugangsdaten:
Der Kunde ist verantwortlich für den Schutz der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten
und muss sicherstellen, dass diese nicht unbefugt genutzt werden.

3. Einhaltung der Lizenzbestimmungen:
Der Kunde muss alle Bedingungen der Lizenzvereinbarung einhalten, insbesondere die
Nutzungseinschränkungen.

4. Verbot der Weitergabe:
Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder verleihen.

5. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den
unautorisierten Zugriff auf die Software zu verhindern.

6. Datenschutz:
Der Kunde muss die Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Datenschutzrecht erfolgt.

7. Meldung von Sicherheitslücken:
Der Kunde muss Sicherheitslücken oder -verletzungen unverzüglich dem Anbieter melden.

8. Aktualisierung von Informationen:
Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten und andere relevante Informationen aktuell zu
halten.

9. Kooperation bei Supportanfragen:
Der Kunde soll angemessen mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um Supportanfragen
effizient zu bearbeiten.

10. Feedback und Verbesserungsvorschläge:
Der Kunde wird ermutigt, Feedback und Verbesserungsvorschläge zur Software zu geben.

11. Verbot der missbräuchlichen Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigen könnte.

12. Einhalten von Exportkontrollgesetzen:
Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Exportkontrollgesetze verantwortlich.

13. Verbot der unzulässigen Modifikation:
Der Kunde darf keine unzulässigen Modifikationen an der Software vornehmen.

14. Nutzung gemäß der Dokumentation:
Der Kunde muss die Software gemäß der vom Anbieter bereitgestellten Dokumentation
nutzen.

15. Verantwortung für Nutzerinhalte:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die im Rahmen der Nutzung der
Software verarbeitet werden.

16. Schadensmeldung:
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Schaden oder jede
Beeinträchtigung der Software zu melden.

17. Verbot der rechtswidrigen Inhalte:
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte über die Software verbreiten.

18. Sicherung von Geschäftsdaten:
Der Kunde muss regelmäßig Sicherungen seiner Geschäftsdaten durchführen.

19. Verantwortung für Endnutzer:
Wenn der Kunde die Software Dritten zur Verfügung stellt, ist er für das Verhalten dieser
Endnutzer verantwortlich.

20. Bereitstellung von Ressourcen:
Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Nutzung der
Software verantwortlich.

21. Informationspflicht bei Geschäftsänderungen:
Der Kunde muss den Anbieter über wesentliche Änderungen in seinem Geschäftsbetrieb
informieren, die die Nutzung der Software betreffen könnten.

22. Verantwortung für Zugriffe von Dritten:
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Zugriffe auf die Software, die durch ihn oder durch
von ihm autorisierte Personen erfolgen.

23. Berücksichtigung von Updates und Anpassungen:
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Updates und Anpassungen der Software zeitnah
durchzuführen.


§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistungspflichten:
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Spezifikationen
funktioniert. Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Die Gewährleistung gilt nicht für Probleme, die aus unsachgemäßer Nutzung oder externen
Einflüssen resultieren.

2. Fehlermeldungen:
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich zu melden.

3. Nachbesserungsrecht:
Der Anbieter hat das Recht, auftretende Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
zu beheben.

4. Einschränkungen der Gewährleistung:
Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder externe
Einflüsse entstehen.

5. Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftungsansprüche für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.

6. Produkthaftung:
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Haftungsausschluss für indirekte Schäden:
Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, es sei denn, solche
Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Haftung für Datenverlust:
Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand,
der bei regelmäßiger und risikoadäquater Datensicherung entstanden wäre.

9. Beweislastumkehr:
Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen.

10. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen:
Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Einschränkung der Mängelbeseitigung:
Der Anbieter ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Mangel unerheblich ist.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde muss angemessene Mitwirkung leisten, um die Mängelbeseitigung zu
ermöglichen.

13. Freistellung bei Rechtsverletzungen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen
Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.

14. Rücktrittsrecht:
Bei wiederholtem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.

15. Einschränkung der Rücktrittsrechte:
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

16. Minderungsrecht:
Der Kunde hat das Recht, eine Minderung der Vergütung im angemessenem Umfang
einzufordern, falls die Mängelbeseitigung fehlschlägt.

17. Haftungsgrenzen:
Sofern nicht anders vereinbart, sind Haftungsgrenzen in der Höhe auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden beschränkt.

18. Ausschluss von Ansprüchen bei Eigenmangelbeseitigung:
Ansprüche wegen eigenmächtiger Mangelbeseitigung durch den Kunden sind
ausgeschlossen.

19. Haftung für Hilfspersonen:
Der Anbieter haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

20. Ausschluss von Garantien:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, gibt der Anbieter keine Garantien ab.


21. Mängelanzeigefrist für Kaufleute: Kaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14
Tagen anzeigen.

22. Schadensminderungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

23. Ausschlussfristen für Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

24. Haftungsausschluss für externe Komponenten:
Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die durch externe Komponenten oder Fremdsoftware
verursacht wurden.

25. Regressansprüche:
Regressansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, soweit der Kunde seine eigene
Sorgfaltspflicht verletzt hat.

26. Haftung bei Datenverlust durch Dritte: Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch
das Handeln Dritter verursacht wurden.


§ 10 Datenschutzbestimmungen

1. Einhaltung der Datenschutzgesetze:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und aller relevanten lokalen Datenschutzgesetze. Dies umfasst den Schutz
personenbezogener Daten, die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung und die
Sicherstellung, dass alle Datentransfers den geltenden Datenschutzstandards entsprechen.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung von Kundendaten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich zu den im
Vertrag definierten Zwecken. Kunden sind dafür verantwortlich, die Zustimmung ihrer
Endnutzer für die Datenverarbeitung einzuholen, soweit dies nach geltendem Recht
erforderlich ist.

3. Datenschutzerklärung:
Der Anbieter stellt eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die die Art, den Umfang und den
Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung beschreibt.

4. Zugriffsrechte:
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die vom Anbieter gespeicherten personenbezogenen
Daten zu verlangen.

5. Datenminimierung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Datenminimierung und verarbeitet nur Daten, die für die
Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

6. Datenübertragung:
Der Kunde stimmt der Übertragung seiner Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union
nur zu, wenn angemessene Datenschutzstandards gewährleistet sind.

7. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die
Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

8. Berichtigung und Löschung:
Der Kunde hat das Recht, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten
zu verlangen.

9. Datenschutzbeauftragter:
Der Anbieter benennt einen Datenschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für
Datenschutzfragen dient.

10. Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten durch den Anbieter.

11. Verwendung von Cookies:
Der Anbieter informiert den Kunden über die Verwendung von Cookies und holt
erforderlichenfalls dessen Zustimmung ein.

12. Protokollierung von Zugriffen:
Der Anbieter protokolliert Zugriffe auf die Software zum Zwecke der Sicherheit und
Fehlerbehebung.

13. Informationspflicht bei Datenverletzungen:
Im Falle einer Datenverletzung informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.

14. Auftragsverarbeitung:
Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies
im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

15. Datenüberprüfung und -aktualisierung:
Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung und Aktualisierung der ihm zugeordneten
personenbezogenen Daten.

16. Einschränkung der Verarbeitung:
Der Kunde hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen.

17. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen.

18. Aufbewahrung und Löschung von Daten:
Der Anbieter bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die
Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.

19. Geheimhaltung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten des Kunden.

20. Änderungen der Datenschutzbestimmungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.


§ 11 Kündigungsbedingungen

1. Kündigungsrecht:
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten
Kündigungsfristen zu kündigen.

2. Kündigungsfristen:
Die ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30
Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich, bei Monatsverträgen mit
einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich.
Andernfalls verlängert sich die vertraglich vereinbarte Laufzeit automatisch um dieselbe
Laufzeit. D.h. wurde eine vertragliche Laufzeit von sechs Monaten vereinbart, verlängert sich
die Laufzeit automatisch um sechs Monate, sofern die Kündigung nicht fristgerecht erfolgte.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3. Form der Kündigung:
Kündigungen müssen schriftlich bzw. über den Kündigungsbutton auf der Website
(https://zybr.ai) erfolgen, um ihre Wirksamkeit zu entfalten.

4. Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

5. Wichtiger Grund:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die vertraglichen
Pflichten schwerwiegend verletzt.

6. Mitteilungspflicht bei außerordentlicher Kündigung:
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der kündigenden Partei der Grund der
Kündigung mitgeteilt werden.

7. Abwicklung nach Kündigung:
Nach einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß durchzuführen.

8. Löschung von Daten:
Der Anbieter wird nach der Kündigung alle personenbezogenen Daten des Kunden löschen,
sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9. Rückgabe von Unterlagen und Materialien:
Der Kunde ist verpflichtet, alle vom Anbieter erhaltenen Unterlagen und Materialien
zurückzugeben.

10. Offene Forderungen:
Offene Forderungen sind auch nach einer Kündigung des Vertrags fällig und zahlbar.

11. Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung:
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann der Anbieter eine angemessene
Entschädigung verlangen.

12. Übertragung von Vertragspflichten:
Vertragspflichten dürfen nach einer Kündigung nur mit Zustimmung der anderen Partei auf
Dritte übertragen werden.

13. Kündigung bei Insolvenz:
Bei Insolvenz des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen.

14. Rückabwicklung von Leistungen:
Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen
abzurechnen.

15. Vertraulichkeitsverpflichtungen:
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.

16. Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche, die aus der Beendigung des Vertrags resultieren, bleiben
unberührt.

17. Benachrichtigung von Endkunden:
Der Kunde ist verantwortlich, seine Endkunden über die Beendigung der Softwarenutzung zu
informieren.

18. Deaktivierung der Software:
Nach der Kündigung wird der Anbieter den Zugang zur Software sofort deaktivieren.

19. Archivierung von Daten:
Der Kunde hat das Recht, eine Kopie seiner Daten zu erhalten, bevor diese gelöscht werden.

20. Gegenseitige Entlastung:
Nach Erfüllung aller Verpflichtungen entlasten sich die Parteien gegenseitig von weiteren
Ansprüchen.

21. Überprüfung der Vertragsdurchführung:
Vor der Kündigung soll eine Überprüfung der Vertragsdurchführung erfolgen, um festzustellen,
ob alle Pflichten erfüllt wurden.

22. Rückzahlung vorausbezahlter Gebühren:
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden werden
vorausbezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet.

23. Fortdauer der Zahlungspflicht:
Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren besteht bis zum Wirksamwerden der
Kündigung fort.

24. Kündigung von Zusatzleistungen:
Zusätzliche vereinbarte Leistungen können nicht gesondert gekündigt werden.

25. Regelung von Streitigkeiten:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung sollen nach Möglichkeit außergerichtlich
geklärt werden.

26. Bewertung der Dienstleistung:
Der Kunde wird gebeten, eine Bewertung der Dienstleistung vorzunehmen, um zur
Verbesserung der Servicequalität beizutragen.

27. Ansprüche bei Vertragsbeendigung:
Ansprüche, die bei Vertragsbeendigung bestehen, bleiben auch nach der Kündigung
bestehen.

28. Anpassungen bei Teilkündigung:
Bei einer Teilkündigung einzelner Leistungen werden die Vertragsbedingungen entsprechend
angepasst.

29. Folgen der Kündigung:
Nach Kündigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software
unverzüglich zu löschen und alle vertraulichen Informationen des Anbieters zurückzugeben
oder zu vernichten.



§ 12 Besondere Bestimmungen für die Schweiz

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in der Schweiz haben.

2. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten mit Kunden in der Schweiz ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters.

3. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird auf Deutsch abgefasst.

4. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem schweizerischen
Datenschutzgesetz.

5. Preisangaben:
Alle Preise müssen in Schweizer Franken (CHF) angegeben werden.

6. Schweizer Feiertage und Arbeitszeiten:
Bei der Festlegung von Servicezeiten und Reaktionszeiten werden schweizerische Feiertage
und übliche Arbeitszeiten berücksichtigt.

7. Besondere Zahlungsbedingungen:
Für Schweizer Kunden können besondere Zahlungsbedingungen gelten.

8. Währungsrisiken:
Währungsrisiken im Zusammenhang mit dem Wechselkurs CHF/Euro trägt der Kunde.

9. Bürgschaft und Sicherheiten:
Für bestimmte Verträge können spezielle Bürgschaften oder Sicherheiten nach
schweizerischem Recht verlangt werden.

10. Verantwortung für lokale Integration:
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Integration der Software in lokale Systeme.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Anforderungen schweizerischer Kunden an die Funktionalität der Software werden
berücksichtigt.

12. Schweizer Zahlungssysteme:
Integration von schweizerischen Zahlungssystemen und -methoden in die Software.



§ 13 Besondere Bestimmungen für Deutschland

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben.

2. Anwendbares Recht: Für Kunden in Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit deutschen Kunden ist der Sitz des Anbieters oder,
nach Wahl des Anbieters, der Sitz des Kunden.

4. Einhaltung lokaler Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle lokalen Gesetze und
Vorschriften einzuhalten.

5. Verbraucherschutz:
Die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts finden Anwendung.

6. Urheberrechtsklausel:
Anerkennung und Schutz des Urheberrechts nach deutschem Urheberrechtsgesetz.

7. Lizenzbestimmungen:
Einhaltung spezifischer Lizenzbestimmungen, die im deutschen Markt üblich sind.

8. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der
Zustimmung des Anbieters.

9. Änderungsvorbehalt:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten
Vertrags.

11. Vertraulichkeitsvereinbarung: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung von
Vertraulichkeitsvereinbarungen.

12. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

13. Schlichtungsverfahren:
Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten.

14. Informationspflichten:
Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden.

15. Werbung und Marketing:
Beachtung der deutschen Vorschriften für Werbung und Marketing.

16. Verbot irreführender Praktiken:
Verbot der Anwendung irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken.

17. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen relevanter Gesetze oder Vorschriften.

18. Kundenbewertungen:
Der Kunde ist berechtigt, die Software und Dienstleistungen des Anbieters zu bewerten, wobei
die Bewertungen den deutschen Gesetzen entsprechen müssen.

19. Verbot der unerlaubten Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht für unerlaubte oder gesetzwidrige Aktivitäten nutzen.

20. Einbindung von Drittanbieterdiensten:
Sofern Drittanbieterdienste in die Software integriert werden, müssen diese den deutschen
Rechtsvorschriften entsprechen.

21. Verfügbarkeit der Dienste:
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste, garantiert jedoch keine
100%ige Verfügbarkeit.

22. Anpassung an spezielle Kundenanforderungen:
Anpassungen der Software an spezielle Anforderungen des Kunden können vereinbart und
müssen schriftlich festgehalten werden.

23. Ansprüche bei Serviceausfall:
Im Falle eines Ausfalls der Dienste sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz begrenzt,
soweit gesetzlich zulässig.

24. Kooperation bei behördlichen Anfragen:
Bei Anfragen von Behörden wird der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
kooperieren.

25. Änderungen von Kontaktinformationen:
Der Kunde muss Änderungen seiner Kontaktinformationen unverzüglich mitteilen.

26. Verwendung von Open-Source-Komponenten:
Sofern Open-Source-Komponenten verwendet werden, werden diese entsprechend den
jeweiligen Lizenzbedingungen bereitgestellt.

27. Zustimmung zu Updates und Upgrades:
Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter berechtigt ist, Updates und Upgrades der Software
durchzuführen.

28. Datenschutz bei Mitarbeiterdaten:
Der Anbieter beachtet die Datenschutzbestimmungen auch bei der Verarbeitung von
Mitarbeiterdaten des Kunden.

29. Recht auf Datenübertragung:
Der Kunde hat das Recht, die Übertragung seiner Daten auf ein anderes System zu
verlangen.

30. Anforderungen an elektronische Rechnungen:
Elektronische Rechnungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen
in Deutschland ausgestellt.

31. Haftung für Inhalte:
Der Kunde haftet für alle Inhalte, die er im Rahmen der Nutzung der Software hochlädt oder
verarbeitet.

32. Ansprüche bei Vertragsende:
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle offenen Ansprüche abgewickelt.

33. Geltung von AGB-Änderungen:
Änderungen der AGB werden wirksam, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen
widerspricht.

34. Übertragbarkeit des Vertrags:
Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Anbieters.

35. Verantwortung für Endnutzer:
Der Kunde ist für das Verhalten der Endnutzer, denen er Zugang zur Software gewährt,
verantwortlich.

36. Einhaltung von Nutzungsrichtlinien:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Nutzungsrichtlinien des Anbieters zu befolgen.

37. Kündigung bei Nichtnutzung:
Der Anbieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Software über einen längeren
Zeitraum nicht nutzt.

38. Schlichtungsstelle:
Im Falle von Streitigkeiten kann eine unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden.

39. Anpassung an zukünftige Gesetzesänderungen:
Der Vertrag wird bei zukünftigen Änderungen der Gesetzgebung entsprechend angepasst.

40. Kontakt- und Servicecenter:
Der Anbieter stellt ein Kontakt- und Servicecenter zur Verfügung, das den gesetzlichen
Anforderungen in Deutschland entspricht.

41. Besondere Regelungen für Software-Updates:
Regelungen zu Software-Updates werden transparent kommuniziert und entsprechen den
gesetzlichen Vorgaben.

42. Richtlinien für den Einsatz von KI:
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Software erfolgt im Einklang mit den geltenden
rechtlichen Rahmenbedingungen.



§ 14 Kundensupport und Service-Level-Agreements (SLAs)

1. Bereitstellung von Support:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Bereitstellung von Kundensupport gemäß den festgelegten
Service-Zeiten.

2. Reaktionszeiten:
Der Anbieter garantiert bestimmte Reaktionszeiten auf Kundenanfragen, die in den SLAs
definiert sind.

3. Supportkanäle:
Support wird über verschiedene Kanäle wie E-Mail, Telefon und Online-Chat angeboten.

4. Priorisierung von Supportanfragen:
Anfragen werden je nach Dringlichkeit und Vertragsbedingungen priorisiert.

5. Eskalationsverfahren:
Für komplexe Anfragen existiert ein klar definiertes Eskalationsverfahren.

6. Wartungsarbeiten:
Regelmäßige Wartungsarbeiten werden im Voraus angekündigt und außerhalb der
Hauptgeschäftszeiten durchgeführt.

7. Verfügbarkeitsgarantien:
Der Anbieter gibt Verfügbarkeitsgarantien für die Software ab, die in den SLAs spezifiziert
sind.

8. Monitoring und Berichterstattung:
Der Anbieter überwacht die Systemleistung und stellt dem Kunden regelmäßige
Leistungsberichte zur Verfügung.

9. Feedbackmechanismen:
Kunden haben die Möglichkeit, Feedback zum Support zu geben, das zur Verbesserung der
Dienstleistung genutzt wird.

10. Service-Ausfälle:
Im Falle von Service-Ausfällen stellt der Anbieter angemessene Kompensationen bereit.

11. Dokumentation und Anleitungen:
Umfangreiche Dokumentationen und Anleitungen zur Nutzung der Software werden
bereitgestellt.

12. Anpassung von SLAs:
SLAs können nach Absprache mit dem Kunden angepasst werden.

13. Vertraulichkeit im Supportprozess:
Alle Informationen, die im Rahmen des Supports ausgetauscht werden, werden vertraulich
behandelt.

14. Bereitstellung von Updates und Patches:
Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches werden im Rahmen des Supports
bereitgestellt.

15. Benachrichtigung bei Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in der Supportstruktur oder den SLAs
informiert.

16. Haftungsbeschränkungen bei Supportleistungen:
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die aus dem Support resultieren, ist beschränkt.

17. Kundenverantwortlichkeiten:
Kunden müssen angemessene Informationen und Ressourcen zur Verfügung stellen, um
effektiven Support zu ermöglichen.

18. Messung der Kundenzufriedenheit:
Der Anbieter führt regelmäßige Messungen der Kundenzufriedenheit durch.

19. Rechte bei Nichterfüllung der SLAs:
Kunden haben das Recht auf spezifische Abhilfemaßnahmen, falls die SLAs nicht erfüllt
werden.



§ 15 Geistiges Eigentum und Urheberrecht


1. Eigentumsrechte:
Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben beim Anbieter.


2. Urheberrechtliche Schutzmaßnahmen:
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert, modifiziert oder verteilt
werden, außer dies wurde ausdrücklich gestattet.


3. Verbot der Nachbildung:
Der Kunde darf die Software nicht nachbilden, nachahmen oder reverse-engineeren.


4. Meldung von Verletzungen:
Der Kunde muss jede Verletzung der Urheberrechte des Anbieters unverzüglich melden.


5. Einhaltung von Open-Source-Lizenzen:
Bei Verwendung von Open-Source-Software hält sich der Anbieter an die entsprechenden
Lizenzbedingungen.


6. Verwendung von Kundeninhalten:
Kundeninhalte, die in der Software verwendet werden, bleiben im Eigentum des Kunden.


7. Verbot der Verwendung von Marken:
Die Nutzung der Marken des Anbieters durch den Kunden ist ohne ausdrückliche
Genehmigung untersagt.


8. Schutz von Handelsgeheimnissen:
Beide Parteien verpflichten sich, Handelsgeheimnisse zu schützen.


9. Benutzergenerierte Inhalte:
Für benutzergenerierte Inhalte in der Software trägt der Kunde die volle Verantwortung.


10. Ansprüche bei Verletzung geistigen Eigentums:
Ansprüche im Falle der Verletzung geistigen Eigentums werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen behandelt.


11. Übertragung von Rechten:
Der Kunde darf seine Rechte an der Software ohne Zustimmung des Anbieters nicht
übertragen.


12. Schriftliche Zustimmung für Änderungen:
Änderungen oder Anpassungen der Software bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.


13. Nutzungsrechte für Feedback:
Der Anbieter darf Kundenfeedback zur Verbesserung der Software verwenden.


14. Dokumentation und Materialien:
Alle vom Anbieter bereitgestellten Dokumentationen und Materialien sind urheberrechtlich
geschützt.


15. Zugriffskontrolle und Sicherheit:
Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf
die Software zu ergreifen.


16. Beschränkungen bei der Nutzung von Materialien:
Die Nutzung von vom Anbieter bereitgestellten Materialien ist auf den vertraglich vereinbarten
Rahmen beschränkt.



§ 16 Umgang mit Drittanbieter-Software und -Diensten


1. Integration von Drittanbieter-Software:
Die Software kann Integrationen zu Diensten oder Software von Drittanbietern enthalten.


2. Haftungsausschluss für Drittanbieter-Inhalte:
Für Mängel oder Schäden, die durch Drittanbieter-Software oder -Dienste verursacht werden,
übernimmt der Anbieter keine Haftung.


3. Datenschutz bei Drittanbietern:
Der Kunde ist für die Datenschutzkonformität bei der Nutzung von Drittanbieterdiensten
verantwortlich.


4. Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern:
Der Kunde muss etwaige Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern beachten.


5. Schnittstellen zu Drittanbietern:
Der Anbieter stellt Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten bereit, übernimmt jedoch keine
Verantwortung für deren Funktionalität.


6. Support für Drittanbieter-Software:
Supportanfragen bezüglich Drittanbieter-Software müssen direkt an den jeweiligen Anbieter
gerichtet werden.


7. Verantwortung bei Datenverlusten:
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Datenverluste, die durch Drittanbieter-Software
verursacht werden.


8. Freistellung bei Ansprüchen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der
Nutzung von Drittanbieter-Software frei.


9. Kosten für Drittanbieter-Dienste:
Der Kunde trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von DrittanbieterDiensten entstehen.


10. Zustimmung zu Updates von Drittanbietern:
Der Kunde stimmt zu, dass Drittanbieter ihre Software aktualisieren können.


11. Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten:
Der Anbieter garantiert nicht die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten.


12. Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten:
Der Kunde erkennt mögliche Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten an.



§ 17 Anpassungen und kundenspezifische Entwicklungen


1. Anpassungen der Software:
Kundenspezifische Anpassungen der Software werden nach den spezifischen Anforderungen
des Kunden durchgeführt. Anpassungen der Software an spezifische Kundenbedürfnisse
erfordern eine separate Vereinbarung und werden nach Aufwand abgerechnet.


2. Entwicklungsprozess:
Alle Entwicklungsprozesse folgen einem vereinbarten Zeitplan und Qualitätsstandard.


3. Kosten für Anpassungen:

Die Kosten für kundenspezifische Entwicklungen werden auf Basis
des tatsächlichen Aufwands und zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.


4. Eigentumsrechte an Anpassungen:

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an
kundenspezifischen Anpassungen beim Anbieter.


5. Freigabe von Anpassungen:

Kundenspezifische Anpassungen bedürfen der Freigabe durch
den Kunden.


6. Wartung angepasster Software:

Für die Wartung angepasster Software gelten möglicherweise
besondere Bedingungen.


7. Dokumentation von Anpassungen:

Alle Anpassungen werden angemessen dokumentiert.


8. Integration mit Drittsystemen:

Bei der Integration mit Drittsystemen ist der Kunde für die
Kompatibilität verantwortlich.


9. Testphasen:

Anpassungen durchlaufen Testphasen, um ihre Funktionalität sicherzustellen.


10. Nutzungsrechte für Anpassungen:

Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Anpassungen
im Rahmen seiner Lizenz.


11. Vertraulichkeit bei der Entwicklung:

Informationen, die während der Entwicklung ausgetauscht
werden, unterliegen der Vertraulichkeit.


12. Übernahme von Entwicklungsrisiken:

Der Kunde trägt die Risiken, die mit der Entwicklung
verbunden sind.


13. Abnahmeprozess für Entwicklungen:

Nach Abschluss der Entwicklung erfolgt ein
Abnahmeprozess durch den Kunden.


14. Feedback und Verbesserungsvorschläge:

Der Kunde wird ermutigt, Feedback und
Verbesserungsvorschläge zur Entwicklung zu geben.


15. Anpassung an technologische Veränderungen:

Entwicklungen werden regelmäßig an
technologische Veränderungen angepasst.


16. Lizenzen für Drittsoftware:

Bei der Verwendung von Drittsoftware in der Entwicklung müssen
entsprechende Lizenzen eingehalten werden.


17. Zusatzkosten für eilige Entwicklungen:

Für eilige Entwicklungen können Zusatzkosten
anfallen.


18. Laufende Kommunikation:

Während des Entwicklungsprozesses erfolgt eine laufende
Kommunikation mit dem Kunden.


19. Einhaltung von Entwicklungsstandards:

Die Entwicklung erfolgt nach branchenüblichen
Standards.


20. Haftung für Entwicklungsfehler:

Die Haftung für Fehler, die auf Entwicklungsfehler
zurückzuführen sind, wird im Vertrag geregelt.



§ 18 Referenzkunden und Testimonials


1. Einsatz als Referenzkunde:
Der Kunde stimmt zu, als Referenzkunde für den Anbieter zu fungieren.


2. Verwendung von Kundenlogos:
Der Kunde erlaubt dem Anbieter, sein Logo zu Marketingzwecken zu verwenden.


3. Erstellung von Fallstudien:
Der Anbieter darf Fallstudien über die erfolgreiche Implementierung der Software beim
Kunden erstellen.


4. Freigabe von Testimonials:
Kunden-Testimonials dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden
veröffentlicht werden.


5. Zustimmung zu Pressemitteilungen:
Der Kunde stimmt der Erwähnung in Pressemitteilungen des Anbieters zu.


6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen:
Bei der Verwendung von Referenzen wird die Datenschutzverordnung eingehalten.


7. Widerruf der Zustimmung:
Der Kunde kann seine Zustimmung zur Nutzung als Referenzkunde jederzeit widerrufen.


8. Keine irreführenden Aussagen:
Der Anbieter verpflichtet sich, keine irreführenden Aussagen in Bezug auf den Kunden zu
machen.


9. Vertraulichkeit von Kundeninformationen:
Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung
weitergegeben.


10. Begrenzung der Referenznutzung:
Die Nutzung des Kunden als Referenz ist zeitlich oder projektbezogen begrenzt.


11. Korrektur von Fehlinformationen:
Der Kunde hat das Recht, die Korrektur von Fehlinformationen zu verlangen.


12. Kundenzufriedenheitsumfragen:
Der Kunde kann zu Kundenzufriedenheitsumfragen eingeladen werden.


13. Veröffentlichung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback darf nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.


14. Qualitätsstandards für Testimonials:
Testimonials müssen echte und genaue Aussagen des Kunden widerspiegeln.


15. Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Werbung:
Werbematerialien mit Kundenreferenzen müssen rechtlichen Vorgaben entsprechen.


16. Keine finanzielle Kompensation:
Für die Bereitstellung von Referenzen oder Testimonials wird keine finanzielle Kompensation
gewährt.


17. Kontaktmöglichkeiten für potenzielle Kunden:
Der Kunde kann zustimmen, dass potenzielle Kunden ihn für Rückfragen kontaktieren dürfen.


18. Einschränkung der Referenznutzung nach Kündigung:
Nach Vertragskündigung kann die Nutzung des Kunden als Referenz eingeschränkt werden.


19. Anonymisierung von Testimonials:
Auf Wunsch des Kunden können Testimonials anonymisiert werden.


20. Rechte am eigenen Image:
Der Kunde behält alle Rechte an seinem Image und seiner Marke.



§ 19 Regelungen für Beta-Phase


1. Teilnahme an Beta-Phase:
Der Kunde akzeptiert mit Vertragsabschluss, dass sich die Software in der Beta-Phase
befindet.


2. Feedback und Berichterstattung:
Der Kunde verpflichtet sich, Feedback und Berichte über die Nutzung der Beta-Software zu
liefern.


3. Haftungsbeschränkung bei Beta-Software:
Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Ausfälle der Beta-Software.


4. Vertraulichkeit der Beta-Tests:
Informationen über Beta-Tests sind vertraulich zu behandeln.


5. Rückmeldung zu Fehlern und Problemen:
Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Fehler und Probleme unverzüglich zu melden.


6. Einschränkungen bei der Nutzung von Beta-Software:
Die Nutzung von Beta-Software kann bestimmten Einschränkungen unterliegen.


7. Berücksichtigung von Kundenfeedback in der Entwicklung:
Kundenfeedback aus Pilotprojekten fließt in die Weiterentwicklung der Software ein.


8. Verbot der Weitergabe von Beta-Software:
Der Kunde darf die Beta-Software nicht an Dritte weitergeben.


9. Rückgabe oder Vernichtung von Testmaterialien:
Nach Abschluss der Tests muss der Kunde alle Testmaterialien zurückgeben oder vernichten.



§ 20 Änderungsklauseln


1. Recht auf Änderungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und die AGB bei Bedarf zu ändern.


2. Benachrichtigung über Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in angemessener Frist informiert.


3. Einverständnis mit Änderungen:
Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden.


4. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von siebe Tagen gegen Änderungen Widerspruch
einzulegen.


5. Anpassung an rechtliche Anforderungen:
Änderungen können erforderlich sein, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


6. Berücksichtigung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback kann bei der Durchführung von Änderungen berücksichtigt werden.


7. Veröffentlichung von Änderungen:
Änderungen werden auf der Website des Anbieters oder über andere Kommunikationskanäle
veröffentlicht.


8. Übergangsregelungen:
Für bestehende Kunden können ggf. Übergangsregelungen bei Änderungen gelten.


9. Gültigkeit vorheriger Vereinbarungen:
Bis zum Inkrafttreten von Änderungen gelten die bisherigen Vereinbarungen.


10. Änderungen von Serviceleistungen:
Änderungen in den Serviceleistungen werden ebenfalls kommuniziert.


11. Anpassung von Preisen:
Preisänderungen erfolgen nach Ankündigung und unter Einhaltung bestehender Verträge.


12. Automatische Vertragsanpassung:
Der Vertrag passt sich automatisch an die neuen Bedingungen an, falls kein Widerspruch
erfolgt.


13. Anpassung von Lizenzbedingungen:
Lizenzbedingungen können geändert werden, um technologische oder marktspezifische
Entwicklungen zu berücksichtigen.


14. Kommunikation in Landessprache:
Änderungen werden in der Deutsch kommuniziert.


15. Datenschutzrechtliche Anpassungen:
Anpassungen aufgrund von Änderungen in Datenschutzgesetzen können vorgenommen
werden.


16. Anpassung an technologische Veränderungen:
Technologische Weiterentwicklungen können Anpassungen in der Software erforderlich
machen.


17. Einholung von Kundenmeinungen:
Vor größeren Änderungen können Kundenmeinungen eingeholt werden.


18. Dokumentation von Änderungen:
Alle Änderungen werden dokumentiert und sind für Kunden einsehbar.



§ 21 Schlussbestimmungen


1. Gesamte Vereinbarung:
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt allevorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.


2. Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


3. Verzichtserklärung:
Ein Verzicht auf eine Vertragsbedingung gilt nicht als Verzicht auf weitere Bedingungen.


4. Übertragbarkeit des Vertrags:
Der Vertrag darf ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte
übertragen werden.


5. Rechtsnachfolge:
Der Vertrag ist für die Rechtsnachfolger der Parteien bindend.


6. Unabhängigkeit der Klauseln:
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.


7. Salvatorische Klausel:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.


8. Vertraulichkeit:
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich vertraulicher Informationen.


9. Anzeigepflichten:
Änderungen, die für die Vertragserfüllung relevant sind, müssen der anderen Partei mitgeteilt
werden.


10. Schlichtungsverfahren:
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte soll ein Schlichtungsverfahren erwogen werden.


11. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst und ausgelegt.


12. Geltende Gesetze:
Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.


13. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.


14. Benachrichtigungen:
Alle Benachrichtigungen im Rahmen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen.


15. Kopien und elektronische Form:
Elektronische Formen gelten als schriftliche Form, sofern gesetzlich zulässig.


16. Titel und Überschriften:
Titel und Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung des
Vertrags nicht.


17. Vertragsdauer:
Die Dauer des Vertrags wird separat festgelegt und ist in diesem Vertrag spezifiziert.


18. Kündigung aus wichtigem Grund:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


19. Keine Partnerschaft:
Durch diesen Vertrag entsteht keine Partnerschaft, Agentur oder Joint Venture zwischen den
Parteien.


20. Haftungsausschluss für Dritte:
Ansprüche Dritter sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.


21. Unteraufträge:
Der Anbieter darf Unteraufträge vergeben, bleibt aber Hauptverantwortlicher.


22. Force Majeure:
Keine Partei ist für die Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt verantwortlich.


23. Änderungen von Marktbedingungen:
Anpassungen des Vertrags bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen sind
möglich.


24. Zusätzliche Vereinbarungen:
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


25. Datenschutzbeauftragter:
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sofern gesetzlich erforderlich.


26. Referenzen:
Der Kunde stimmt zu, als Referenz für den Anbieter zu dienen.


27. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen.


28. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen der Gesetzgebung.


29. Verzicht auf Klassifizierungsklagen:
Verzicht auf das Recht, Klassifizierungsklagen zu führen.


30. Elektronische Kommunikation:
Anerkennung der elektronischen Kommunikation als verbindlich.


31. Schriftformerfordernis:
Für bestimmte Mitteilungen kann die Schriftform erforderlich sein.


32. Unterzeichnung in Teilen:
Der Vertrag kann in mehreren Teilen unterzeichnet werden.


33. Gleichstellungsklausel:
Alle Parteien werden unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen
gleichbehandelt.


34. Öffentliche Bekanntmachungen:
Öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der
Zustimmung beider Parteien.


35. Zusicherungen und Gewährleistungen:
Jede Partei sichert zu, dass sie zur Eingehung dieses Vertrags berechtigt ist.


36. Rücktrittsrecht bei Täuschung:
Bei Täuschung oder arglistiger Täuschung besteht ein Rücktrittsrecht.


37. Gegenseitige Unterstützung:
Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erfüllung der
Vertragspflichten.


38. Nachvertragliche Pflichten:
Regelungen zu Pflichten, die auch nach Vertragsende fortbestehen.


39. Verbot unzulässiger Geschäftspraktiken:

Beide Parteien verpflichten sich, keine unzulässigen Geschäftspraktiken zu nutzen.


40. Zustimmung zur Vertragsübertragung:
Jede Vertragsübertragung bedarf der Zustimmung der anderen Partei.


41. Informationspflicht bei Rechtsnachfolge:
Bei einer Rechtsnachfolge sind die Parteien verpflichtet, die andere Partei zu informieren.


42. Verbot der Schädigung des Geschäftsimages:
Beide Parteien verpflichten sich, das Geschäftsimage der anderen Partei nicht zu schädigen.

§ 1 Präambel


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) im Rahmen des Vertriebs einer
Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung mit dem Produktnamen „ZYBR“ sowie verwandter und im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die AGB gelten für alle Verträge und
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

ZYBR ist eine innovative und KI-gestützte Kunden-Support-Lösung, die vorrangig für Online-Shop-Betreiber im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) entwickelt wurde, aber auch für Großunternehmen zum Einsatz kommen kann. Diese Lösung bietet eine Vielzahl von Funktionen und Services, um die Kundenbetreuung und das Kundenerlebnis zu optimieren sowie effizienter zu gestalten.

Mit der Nutzung unserer Dienste sowie von ZYBR und dem Abschluss eines Vertrags erklären
Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie
unsere Dienste sowie ZYBR in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit den AGB nicht einverstanden
sein, bitten wir Sie, unsere Dienste sowie ZYBR nicht zu nutzen.

Diese AGB enthalten wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie regeln auch die Haftung, den Datenschutz
und andere wichtige Aspekte Ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die
jeweils gültige Version der AGB wird auf unserer Website (https://zybr.ai) veröffentlicht.
Änderungen werden wirksam, sobald sie veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die AGB
regelmäßig zu überprüfen, um sich über eventuelle Änderungen zu informieren.

Durch die Nutzung unserer Dienste sowie ZYBR bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen,
verstanden und akzeptiert haben. Wenn Sie Fragen zu den AGB oder unseren Diensten haben,
können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden zu auf unserer Website
(https://zybr.ai).


§ 2 Definitionen


Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

1. „Anbieter“ bezeichnet die AI-Com Innovations GmbH, ein Unternehmen, das sich auf die
Entwicklung und Bereitstellung von Softwarelösungen spezialisiert hat.

2. „Software“ bezieht sich auf die vom Anbieter bereitgestellte KI-gestützte SaaS-Lösung mit
dem Produktnamen „ZYBR“, die speziell für den Einsatz in Online-Shops konzipiert ist, um
den Kundensupport zu verbessern und zu optimieren.

3. „Kunde“ oder „Geschäftskunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Anbieter einen
Vertrag über die Nutzung der Software abschließt.

4. „SaaS“ (Software as a Service) ist ein Softwareverteilungsmodell, bei dem der Anbieter
Anwendungen über das Internet bereitstellt und wartet. Die Kunden nutzen die Software auf
Abonnementbasis und benötigen keine eigene Infrastruktur für die Installation oder Wartung.

5. „KI-gestützte Funktionen“ bezeichnen diejenigen Komponenten der Software, die auf
künstlicher Intelligenz basieren und dazu dienen, den Kundensupport durch Automatisierung,
Datenanalyse und personalisierte Interaktionen zu verbessern.

6. „Lizenz“ bezeichnet das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software gemäß
den Bedingungen dieser AGB zu nutzen.

7. „Service-Level-Agreement (SLA)“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde,
die den Umfang, die Qualität und die Verfügbarkeit der vom Anbieter bereitgestellten
Dienstleistungen definiert.

8. „Nutzerdaten“ umfassen alle Daten, Informationen oder Materialien, die vom Kunden oder
seinen Endkunden in Verbindung mit der Nutzung der Software eingegeben, hochgeladen
oder generiert werden.

9. „Vertragsabschluss“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Vereinbarung zwischen dem
Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software rechtswirksam wird.

10. „Updates“ beziehen sich auf alle späteren Versionen der Software oder Änderungen daran,
die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, um Funktionalität, Sicherheit oder Leistung
zu verbessern oder zu erweitern.

11. „Support“ bezeichnet die technische Unterstützung und Kundenbetreuung, die der Anbieter im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software bereitstellt. Dies kann Hilfe bei der Einrichtung,
Fehlerbehebung und Beratung zu Softwarefunktionen umfassen.

12. „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter ausgetauscht werden und nicht öffentlich
bekannt sind. Dazu gehören technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten und
andere sensible Informationen.

13. „Drittanbieter“ bezieht sich auf jede nicht zum Anbieter gehörende Partei, die Dienstleistungen
oder Technologien bereitstellt, die in Verbindung mit der Software verwendet werden können.
Dies kann z.B. Hosting-Dienste, Datenanalysedienste oder zusätzliche Softwaremodule
umfassen.

14. „Endkunde“ des Kunden bezeichnet den Endverbraucher oder Nutzer, der die
Dienstleistungen des Kunden in Anspruch nimmt und dadurch indirekt mit der Software
interagiert.

15. „Wartung“ bezieht sich auf die regelmäßigen Aktivitäten des Anbieters zur Aufrechterhaltung
und Verbesserung der Software, einschließlich Fehlerbehebung, Optimierung und
Aktualisierung der Systeme.

16. „Datenverarbeitung“ bezeichnet alle Vorgänge, die mit der Erfassung, Speicherung,
Verarbeitung und Analyse von Nutzerdaten durch die Software in Verbindung stehen.

17. „Datenschutzbestimmungen“ sind die Richtlinien und Verfahren des Anbieters zum Schutz
personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

18. „Nutzungsrechte“ sind die vom Anbieter dem Kunden gewährten Rechte zur Nutzung der
Software gemäß den Bedingungen der Lizenz und dieser AGB.

19. „Force Majeure“ (Höhere Gewalt) bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der
Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verhindern
oder unzumutbar erschweren, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder ähnliche
Ereignisse.

20. „Geschäftszeiten“ definieren die regulären Arbeitszeiten des Anbieters, während denen
Support und andere Dienstleistungen angeboten werden.


§ 3 Geltungsbereich


1. Anwendbarkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden, die als Betreiber
von Online-Shops vorrangig im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen
(nachfolgend „Kunden“) tätig sind, als auch größere Unternehmen. Die AGB regeln die
Bereitstellung und Nutzung des vom Anbieter angebotenen Software sowie alle damit
verbundenen Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Software durch die Kunden gemäß den in
diesen AGB festgelegten Bedingungen. Dies umfasst, jedoch nicht ausschließlich, den
Zugang zur Software, die Nutzung ihrer Funktionen und die Inanspruchnahme von
Supportleistungen.

3. Akzeptanz der AGB:
Mit der Registrierung für, Bestellung oder Nutzung der Software erklären die Kunden ihr
Einverständnis mit diesen AGB. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde die Nutzung
der Software beginnt (z.B. einen Assistenten erstellt) oder eine entsprechende Bestellung für
ein Abo aufgibt.

4. Änderungen der AGB:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in angemessener Form informiert. Die
fortgesetzte Nutzung der Software nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den
aktualisierten AGB.

5. Individuelle Vereinbarungen:
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für eine solche
Vorrangstellung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

6. Rechtliche Einschränkungen:
Die Nutzung der Software unterliegt den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Kunde
verpflichtet sich, die Software nicht für illegale Zwecke zu verwenden und alle anwendbaren
lokalen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zu beachten.

7. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für Kunden in Deutschland und der Schweiz. Etwaige rechtliche
Anpassungen, die aufgrund lokaler Gesetze in der Schweiz erforderlich sind, werden in einem
gesonderten Abschnitt dieser AGB behandelt.

8. Exklusivität:
Sofern nicht anders vereinbart, gewähren diese AGB dem Kunden keine exklusiven Rechte
oder Privilegien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und ähnliche
Dienstleistungen anderen Kunden anzubieten.

9. Geistiges Eigentum:
Alle Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software
und den damit verbundenen Materialien verbleiben beim Anbieter. Diese AGB gewähren dem
Kunden lediglich ein Nutzungsrecht, ohne dass dadurch Eigentumsrechte übertragen werden.

10. Verbot der Unterlizenzierung und Weitergabe:
Der Kunde darf seine Rechte zur Nutzung der Software nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder anderweitig zur
Verfügung stellen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern nicht anderweitig
gesetzlich vorgeschrieben, ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters

12. Sprache der AGB:
Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die
Interpretation der AGB.

13. Vertragsdauer und Kündigung:
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Nutzung der Software durch den Kunden. Die
Bedingungen für die Kündigung des Vertrags werden in einem separaten Abschnitt der AGB
festgelegt.

14. Datenschutz und Datenverarbeitung:
Der Kunde stimmt zu, dass die Nutzung der Software die Verarbeitung von Daten beinhaltet,
die in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen des Anbieters und den geltenden
Datenschutzgesetzen erfolgt.

15. Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein
oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Anpassung an spezifische Kundenanforderungen:
Wenn die Software nach den individuellen Bedürfnissen bestimmter Kunden angepasst wird,
gelten die hierfür spezifischen Bedingungen, die separat zwischen dem Anbieter und dem
Kunden vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

17. Compliance und regulatorische Anforderungen:
Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen,
die für seine Branche und den Einsatz der Software gelten, einzuhalten. Der Anbieter wird
nach besten Kräften unterstützen, jedoch liegt die Verantwortung für die Compliance beim
Kunden.

18. Verfügbarkeitsgarantien und Ausfallzeiten:
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an, kann jedoch kontinuierliche,
ununterbrochene Verfügbarkeit nicht garantieren. Geplante Wartungsfenster und mögliche
Ausfallzeiten werden vorab kommuniziert.

19. Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung:
Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde das Recht, eine Kopie seiner in der Software
gespeicherten Daten anzufordern.
Der Anbieter wird angemessene Unterstützung bei der Datenübertragung leisten. Nach
Vertragsende werden alle Kundendaten, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, vom
Anbieter gelöscht.

20. Anpassungen und Erweiterungen der Software:
Der Anbieter kann nach Absprache mit dem Kunden Anpassungen und Erweiterungen der
Software vornehmen. Die Bedingungen und Kosten solcher Anpassungen werden gesondert
vereinbart und schriftlich festgehalten.

21. Schulung und Beratung:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Nutzung der Software an. Details zu diesen Dienstleistungen, einschließlich Umfang und
Kosten, werden separat zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart.

22. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und
Integrität der in der Software gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die spezifischen
Sicherheitsmaßnahmen werden in den Datenschutzbestimmungen des Anbieters dargelegt.

23. Umgang mit Feedback und Vorschlägen der Kunden:
Jegliches Feedback oder Verbesserungsvorschläge der Kunden bezüglich der Software
werden vom Anbieter berücksichtigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, solche Ideen und
Vorschläge zu verwenden, ohne eine Verpflichtung zur Vergütung oder Anerkennung
gegenüber dem Kunden.

24. Konfliktlösung:
Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird zunächst eine
gütliche Einigung angestrebt. Sollte keine Einigung erzielt werden, können alternative
Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schiedsverfahren in Betracht gezogen werden.

25. Änderungen an Dienstleistungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Software oder den damit
verbundenen Dienstleistungen vorzunehmen. Kunden werden über wesentliche Änderungen
in angemessener Weise informiert.


§ 4 Vertragsabschluss

1. Angebot und Annahme:
Ein Vertrag über die Nutzung der Software kommt zustande, wenn ein Kunde ein Angebot des
Anbieters annimmt. Ein Angebot kann durch den Anbieter auf verschiedene Weise
unterbreitet werden, zum Beispiel über die Website des Anbieters, durch ein schriftliches
Angebot oder über eine Online-Bestellplattform. Die Annahme des Angebots durch den
Kunden erfolgt entweder durch eine schriftliche Bestätigung, durch das Ausführen einer
Online-Bestellung oder durch die tatsächliche Nutzung der Software.

2. Bestellprozess:
Der Kunde kann die Software durch Ausfüllen eines Online-Bestellformulars, per E-Mail oder
über einen direkten Vertriebskontakt bestellen. Im Bestellprozess gibt der Kunde alle
notwendigen Informationen an und akzeptiert die vorliegenden AGB.

3. Vertragsbestätigung:
Nach Erhalt der Bestellung sendet der Anbieter eine Vertragsbestätigung an den Kunden.
Diese Bestätigung kann elektronisch oder in schriftlicher Form erfolgen und enthält die
wesentlichen Details des Vertrags, einschließlich des Umfangs der lizenzierten Software, der
vereinbarten Preise, Vertragslaufzeit und der Zahlungsbedingungen.

4. Prüfung und Korrektur von Fehlern:
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Angaben vor der endgültigen Bestellung zu überprüfen
und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Nach Abschluss der Bestellung sind Änderungen
nur noch nach Absprache mit dem Anbieter möglich.

5. Widerrufsrecht:
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist, steht ihm ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu. Da es sich bei den Kunden der AI-Com Innovations GmbH jedoch in der
Regel um Geschäftskunden handelt, ist das Widerrufsrecht für diese Verträge in der Regel
ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch eine 10-tägige Testphase, beginnend mit dem Auslösen der Bestellung, welche nach Ablauf automatisch und sofern der Kunde nicht widerruft in eine
zahlungspflichtige Nutzungsphase übergeht.

6. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen nur der Information und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die Interpretation des
Vertrags.

7. Gültigkeit des Angebots:
Jedes Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet ist. Angebote gelten für einen im Angebot angegebenen
Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, bis zum Widerruf durch den Anbieter.

8. Technische Schritte zum Vertragsabschluss:
Der Kunde wird durch den Bestellprozess geführt, der typischerweise die Auswahl der
Software, die Angabe von Kundeninformationen, die Überprüfung der Bestellung und das
Absenden der Bestellung umfasst. Der Anbieter stellt sicher, dass der Kunde vor der
endgültigen Bestellung ausreichend über die einzelnen Schritte und deren Bedeutung
informiert wird.

9. Speicherung des Vertragstextes:
Der Text des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrags wird vom
Anbieter gespeichert und ist für den Kunden zugänglich.

10. Zugangsbeschränkungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen nicht zu
akzeptieren oder Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass
die Software für illegale Zwecke oder in einer Weise genutzt werden könnte, die den
Interessen des Anbieters schadet.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Bei speziellen Anforderungen des Kunden an die Software oder den Dienstleistungsumfang
werden diese in einem gesonderten Anhang zum Vertrag festgehalten.

12. Änderungen vor Vertragsabschluss:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software oder die Bedingungen für ihre Nutzung
jederzeit zu ändern. Änderungen, die vor dem Vertragsabschluss erfolgen, sind Teil des
Vertrages, sofern der Kunde diesen Änderungen zustimmt.


§ 5 Lizenzbedingungen

1. Lizenzerteilung:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare
und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software gemäß diesen AGB.

2. Lizenzumfang und -beschränkungen:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich zu internen Geschäftszwecken. Jegliche Form der
Modifikation, des Reverse Engineering oder der Unterlizenzierung der Software ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist strengstens untersagt. Dies umfasst,
ist aber nicht beschränkt auf, das Kopieren, Verändern, Übersetzen oder Schaffen
abgeleiteter Werke auf Basis der Software.

3. Nutzungsberechtigte:
Nur vom Kunden benannte Nutzer (Mitarbeiter oder autorisierte Dritte) dürfen auf die Software
zugreifen und sie nutzen.

4. Zugangskontrolle:
Der Kunde ist verantwortlich für die Vergabe und Verwaltung von Zugangsberechtigungen und
muss sicherstellen, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt werden.

5. Schutz des geistigen Eigentums:
Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Software beim Anbieter
oder dessen Lizenzgebern liegen.

6. Verbot von Reverse Engineering:
Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse engineering oder
auf andere Weise versuchen, ihren Quellcode zu erlangen.

7. Keine Modifikationen:
Der Kunde darf keine Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Derivate der Software
erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.

8. Untervermietung und Sub-Lizenzierung verboten:
Der Kunde darf die Software nicht untervermieten, sub-lizensieren oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung stellen.

9. Einhaltung der Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

10. Verbot der illegalen Nutzung:
Die Software darf nicht für illegale Zwecke oder zur Förderung illegaler Aktivitäten verwendet
werden.

11. Einschränkungen der Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigt.

12. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch den Kunden zu
überprüfen.

13. Datenverarbeitung:
Der Kunde darf die Software nur zur Verarbeitung von Daten verwenden, für die er das Recht
zur Nutzung hat.

14. Haftung für Nutzerhandlungen:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software.

15. Meldung von Sicherheitsverletzungen:
Der Kunde muss Sicherheitsverletzungen oder unautorisierte Nutzung der Software
unverzüglich dem Anbieter melden.

16. Backup und Datensicherung:
Der Kunde ist verantwortlich für das regelmäßige Backup seiner Daten, die im Rahmen der
Nutzung der Software verarbeitet werden.

17. Laufzeit der Lizenz:
Die Lizenz wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit erteilt und endet automatisch mit Ablauf
dieser Frist, es sei denn, sie wird verlängert. Die Verlängerung erfolgt automatisch um die
ursprünglich ausgewählte Vertragslaufzeit, sofern der Kunde nicht innerhalb der
Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.

18. Beendigung der Lizenz:
Der Anbieter kann die Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen die
Lizenzbedingungen mit sofortiger Wirkung beenden.

19. Folgen der Beendigung:
Bei Beendigung der Lizenz muss der Kunde die Nutzung der Software sofort einstellen und
alle Kopien der Software löschen oder zurückgeben.

20. Änderungen der Lizenzbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die
Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt
und treten in Kraft, wenn der Kunde die geänderten Bedingungen akzeptiert.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preisgestaltung:
Alle Preise für die Nutzung der Software werden klar und deutlich kommuniziert und verstehen
sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2. Rechnungsstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden regelmäßig Rechnungen aus, die alle fälligen Gebühren für
die Nutzung der Software und eventuelle Zusatzdienstleistungen enthalten.

3. Zahlungsfristen:
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zu leisten.

4. Zahlungsmethoden:
Der Kunde kann aus den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsmethoden wählen, die
Kreditkarten, Lastschrift, Überweisung oder andere akzeptierte Zahlungsmittel umfassen
können.

5. Vorauszahlung:
Der Anbieter kann für bestimmte Vertragskonstellationen eine Vorauszahlung verlangen.

6. Rabatte und Sonderkonditionen:
Rabatte oder Sonderkonditionen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt
wurden.

7. Preisanpassungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Änderungen der Preise
werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Preisänderungen treten nicht rückwirkend in Kraft und gelten erst ab dem Zeitpunkt der
Ankündigung für neue Vertragsabschlüsse oder Vertragsverlängerungen.

8. Verspätete Zahlungen:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a.
berechnet. Rückerstattungen erfolgen nur in Fällen, in denen der Anbieter eine wesentliche
Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen zu verantworten hat.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Währung:
Alle Zahlungen erfolgen in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde.

11. Kosten für Dienstleistungen:
Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Grundpreis der Software enthalten sind,
werden separat berechnet.

12. Lizenzänderungen:
Änderungen des Lizenzumfangs, wie die Erhöhung der Nutzeranzahl, Erweiterung von
Funktionen, usw. führen zu einer entsprechenden Anpassung der Gebühren.

13. Rückerstattungen:
Rückerstattungen erfolgen nach Ermessen des Anbieters und berücksichtigen die bis dahin
erbrachten Leistungen sowie die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.

14. Kündigungsgebühren:
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Kunden können
Kündigungsgebühren anfallen.

15. Kosten für technischen Support:
Zusätzlicher technischer Support kann separat berechnet werden, sofern dieser nicht im
Vertragspaket enthalten ist.

16. Drittanbietergebühren:
Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von Drittanbietern, die im Zusammenhang mit der
Nutzung der Software stehen, sind vom Kunden zu tragen.

17. Insolvenz des Kunden:
Im Falle einer Insolvenz oder eines Insolvenzantrags des Kunden kann der Anbieter den
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

18. Eigentumsvorbehalt:
Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Gebühren im Eigentum des
Anbieters.

19. Steuerliche Verpflichtungen:
Der Kunde ist für die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung der
Software ergeben, verantwortlich.

20. Änderung der Zahlungsbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern, wobei solche
Änderungen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.

21. Steuern und Abgaben:
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive etwaiger Steuern, Abgaben und Zölle, die
vom Kunden zu tragen sind.

22. Kosten bei Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, alle anfallenden Kosten,
einschließlich Mahn- und Inkassogebühren sowie Anwaltskosten, dem Kunden in Rechnung
zu stellen.

23. Guthaben und Gutschriften:
Eventuelle Guthaben oder Gutschriften des Kunden können auf zukünftige Rechnungen
angerechnet oder nach Ermessen des Anbieters ausgezahlt werden.

24. Kosten für Zahlungsmethoden:
Der Kunde trägt etwaige zusätzliche Kosten, die durch die Wahl einer bestimmten
Zahlungsmethode entstehen.

25. Sicherheitsleistung:
Der Anbieter kann eine Sicherheitsleistung oder Kaution für die Nutzung der Software
verlangen, insbesondere bei Kunden mit schlechter Bonität.

26. Preisnachlässe für Langzeitverträge:
Kunden, die sich zu längeren Vertragslaufzeiten verpflichten, können Preisnachlässe oder
spezielle Konditionen erhalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

27. Zahlungsaufschub:
In Ausnahmefällen kann der Anbieter dem Kunden einen Zahlungsaufschub gewähren, wobei
die Bedingungen hierfür schriftlich festgelegt werden.

28. Anpassung bei Wechselkursänderungen:
Bei Verträgen in Fremdwährung behält sich der Anbieter das Recht vor, Preise bei
signifikanten Wechselkursänderungen anzupassen.

29. Bonitätsprüfung:
Der Anbieter ist berechtigt, Bonitätsprüfungen bei Neukunden durchzuführen und auf dieser
Basis über die Annahme von Bestellungen und die Gewährung von Zahlungszielen zu
entscheiden.

30. Kostentransparenz:
Der Anbieter verpflichtet sich, Kosten und Gebühren transparent und verständlich darzulegen.

31. Verrechnung von Forderungen:
Der Anbieter hat das Recht, Forderungen gegenüber dem Kunden mit Guthaben des Kunden
zu verrechnen.

32. Kündigung bei Nichtzahlung:
Bei wiederholtem Zahlungsverzug – zweimal hintereinander – behält sich der Anbieter das
Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

33. Kosten für Rechtsberatung:
Kosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber
dem Kunden entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.

34. Zahlungspflicht bis Vertragsende:
Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur wirksamen Kündigung des Vertrages zu leisten.

35. Verjährung von Forderungen:
Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden verjähren nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

36. Abrechnung von Teilleistungen:
Der Anbieter ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen gesondert abzurechnen.

37. Preisbindung:
Angegebene Preise sind für die im Angebot oder Vertrag festgelegte Zeitdauer verbindlich.

38. Abtretungsverbot:
Der Kunde darf seine Zahlungsansprüche gegenüber dem Anbieter ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abtreten.

39. Abschlussbestimmungen zu Zahlungen:
Diese Zahlungsbedingungen sind abschließend und gelten für alle zwischen dem Anbieter
und dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.


§ 7 Lieferung und Installation

1. Lieferung der Software:
Die Software wird dem Kunden in der Regel online zur Verfügung gestellt, über einen
Download-Link oder über direkten Zugriff auf eine Cloud-Plattform.

2. Zugangsbereitstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Nutzung der Software
bereit.

3. Installation durch den Kunden:
Die Installation der Software erfolgt, sofern notwendig in der Regel durch den Kunden, es sei
denn, es wurde eine Installation durch den Anbieter vereinbart.

4. Installationsanleitung:
Der Anbieter stellt eine Installationsanleitung zur Verfügung, die dem Kunden hilft, die
Software ordnungsgemäß zu installieren bzw. unterstützt sofern notwendig und durch den
Kunden explizit gefordert im Rahmen einer Ersteinrichtung. Für die Ersteinrichtung können
ggf. Gebühren anfallen.

5. Technische Voraussetzungen:
Der Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen für die Installation und
Nutzung der Software zu erfüllen.

6. Fernunterstützung bei der Installation:
Der Anbieter kann bei Bedarf Fernunterstützung bei der Installation und Einrichtung der
Software leisten.

7. Liefertermin:
Die Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als
verbindlich vereinbart.

8. Verzögerungen bei der Lieferung:
Bei Verzögerungen der Lieferung wird der Anbieter den Kunden kurzfristig informieren.

9. Abnahme der Software:
Der Kunde wird gebeten, die Software nach der Lieferung zu überprüfen und etwaige Mängel
zu melden.

10. Aktualisierungen und Upgrades:
Der Anbieter stellt dem Kunden Aktualisierungen und Upgrades zur Verfügung, sofern diese
im Rahmen des Vertrags vorgesehen sind.

11. Testphase nach Installation:
Es wird eine 10-tägige Testphase ab der Ersteinrichtung vereinbart, während der der Kunde
die Funktionsfähigkeit der Software überprüfen kann.

12. Schulung des Kundenpersonals:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungen für das Personal des Kunden zur Nutzung der
Software an. Für die Schulungen können ggf. Gebühren anfallen.

13. Integration in bestehende Systeme:
Unterstützung bei der Integration der Software in bestehende IT-Systeme des Kunden kann
gegen Aufpreis angeboten werden.

14. Wartung der Software:
Regelmäßige Wartung der Software ist im Rahmen des Servicevertrags enthalten.

15. Service-Level-Agreements (SLAs):
Spezifische Service-Level hinsichtlich Verfügbarkeit und Reaktionszeiten können in einem
SLA festgelegt werden.

16. Notfallunterstützung:
Der Anbieter bietet Notfallunterstützung bei kritischen Problemen mit der Software.

17. Eigentumsrechte an gelieferten Materialien:
Alle Materialien, die im Rahmen der Lieferung und Installation bereitgestellt werden, bleiben
im Eigentum des Anbieters.

18. Datenmigration:
Unterstützung bei der Datenmigration von bestehenden Systemen in die neue Software kann
gegen zusätzliche Gebühren angeboten werden.

19. Rückmeldung des Kunden:
Der Kunde wird aufgefordert, Rückmeldung zur Lieferung und
Installation zu geben, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.

20. Haftung für Installationsmängel:
Der Anbieter haftet für Mängel, die bei der Installation auftreten, sofern diese auf sein
Verschulden zurückzuführen sind.

21. Verzicht auf Installation:
Der Kunde kann auf die Installation durch den Anbieter verzichten und erhält in diesem Fall
entsprechende Anleitungen zur Selbstinstallation.

22. Überprüfung der Systemkompatibilität:
Vor der Installation überprüft der Anbieter die Kompatibilität der Software mit der vorhandenen
IT-Infrastruktur des Kunden.

23. Anpassungen und Konfigurationen:
Spezifische Anpassungen und Konfigurationen der Software werden gemäß den
Anforderungen des Kunden vorgenommen und gesondert berechnet.

24. Bestätigung der Betriebsbereitschaft:
Nach Abschluss der Installation und der Testphase bestätigt der Kunde die
Betriebsbereitschaft der Software.


§ 8 Pflichten des Kunden

1. Rechtmäßige Nutzung:
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und im
Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

2. Schutz der Zugangsdaten:
Der Kunde ist verantwortlich für den Schutz der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten
und muss sicherstellen, dass diese nicht unbefugt genutzt werden.

3. Einhaltung der Lizenzbestimmungen:
Der Kunde muss alle Bedingungen der Lizenzvereinbarung einhalten, insbesondere die
Nutzungseinschränkungen.

4. Verbot der Weitergabe:
Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder verleihen.

5. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den
unautorisierten Zugriff auf die Software zu verhindern.

6. Datenschutz:
Der Kunde muss die Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Datenschutzrecht erfolgt.

7. Meldung von Sicherheitslücken:
Der Kunde muss Sicherheitslücken oder -verletzungen unverzüglich dem Anbieter melden.

8. Aktualisierung von Informationen:
Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten und andere relevante Informationen aktuell zu
halten.

9. Kooperation bei Supportanfragen:
Der Kunde soll angemessen mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um Supportanfragen
effizient zu bearbeiten.

10. Feedback und Verbesserungsvorschläge:
Der Kunde wird ermutigt, Feedback und Verbesserungsvorschläge zur Software zu geben.

11. Verbot der missbräuchlichen Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigen könnte.

12. Einhalten von Exportkontrollgesetzen:
Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Exportkontrollgesetze verantwortlich.

13. Verbot der unzulässigen Modifikation:
Der Kunde darf keine unzulässigen Modifikationen an der Software vornehmen.

14. Nutzung gemäß der Dokumentation:
Der Kunde muss die Software gemäß der vom Anbieter bereitgestellten Dokumentation
nutzen.

15. Verantwortung für Nutzerinhalte:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die im Rahmen der Nutzung der
Software verarbeitet werden.

16. Schadensmeldung:
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Schaden oder jede
Beeinträchtigung der Software zu melden.

17. Verbot der rechtswidrigen Inhalte:
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte über die Software verbreiten.

18. Sicherung von Geschäftsdaten:
Der Kunde muss regelmäßig Sicherungen seiner Geschäftsdaten durchführen.

19. Verantwortung für Endnutzer:
Wenn der Kunde die Software Dritten zur Verfügung stellt, ist er für das Verhalten dieser
Endnutzer verantwortlich.

20. Bereitstellung von Ressourcen:
Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Nutzung der
Software verantwortlich.

21. Informationspflicht bei Geschäftsänderungen:
Der Kunde muss den Anbieter über wesentliche Änderungen in seinem Geschäftsbetrieb
informieren, die die Nutzung der Software betreffen könnten.

22. Verantwortung für Zugriffe von Dritten:
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Zugriffe auf die Software, die durch ihn oder durch
von ihm autorisierte Personen erfolgen.

23. Berücksichtigung von Updates und Anpassungen:
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Updates und Anpassungen der Software zeitnah
durchzuführen.


§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistungspflichten:
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Spezifikationen
funktioniert. Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Die Gewährleistung gilt nicht für Probleme, die aus unsachgemäßer Nutzung oder externen
Einflüssen resultieren.

2. Fehlermeldungen:
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich zu melden.

3. Nachbesserungsrecht:
Der Anbieter hat das Recht, auftretende Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
zu beheben.

4. Einschränkungen der Gewährleistung:
Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder externe
Einflüsse entstehen.

5. Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftungsansprüche für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.

6. Produkthaftung:
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Haftungsausschluss für indirekte Schäden:
Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, es sei denn, solche
Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Haftung für Datenverlust:
Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand,
der bei regelmäßiger und risikoadäquater Datensicherung entstanden wäre.

9. Beweislastumkehr:
Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen.

10. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen:
Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Einschränkung der Mängelbeseitigung:
Der Anbieter ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Mangel unerheblich ist.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde muss angemessene Mitwirkung leisten, um die Mängelbeseitigung zu
ermöglichen.

13. Freistellung bei Rechtsverletzungen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen
Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.

14. Rücktrittsrecht:
Bei wiederholtem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.

15. Einschränkung der Rücktrittsrechte:
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

16. Minderungsrecht:
Der Kunde hat das Recht, eine Minderung der Vergütung im angemessenem Umfang
einzufordern, falls die Mängelbeseitigung fehlschlägt.

17. Haftungsgrenzen:
Sofern nicht anders vereinbart, sind Haftungsgrenzen in der Höhe auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden beschränkt.

18. Ausschluss von Ansprüchen bei Eigenmangelbeseitigung:
Ansprüche wegen eigenmächtiger Mangelbeseitigung durch den Kunden sind
ausgeschlossen.

19. Haftung für Hilfspersonen:
Der Anbieter haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

20. Ausschluss von Garantien:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, gibt der Anbieter keine Garantien ab.


21. Mängelanzeigefrist für Kaufleute: Kaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14
Tagen anzeigen.

22. Schadensminderungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

23. Ausschlussfristen für Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

24. Haftungsausschluss für externe Komponenten:
Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die durch externe Komponenten oder Fremdsoftware
verursacht wurden.

25. Regressansprüche:
Regressansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, soweit der Kunde seine eigene
Sorgfaltspflicht verletzt hat.

26. Haftung bei Datenverlust durch Dritte: Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch
das Handeln Dritter verursacht wurden.


§ 10 Datenschutzbestimmungen

1. Einhaltung der Datenschutzgesetze:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und aller relevanten lokalen Datenschutzgesetze. Dies umfasst den Schutz
personenbezogener Daten, die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung und die
Sicherstellung, dass alle Datentransfers den geltenden Datenschutzstandards entsprechen.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung von Kundendaten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich zu den im
Vertrag definierten Zwecken. Kunden sind dafür verantwortlich, die Zustimmung ihrer
Endnutzer für die Datenverarbeitung einzuholen, soweit dies nach geltendem Recht
erforderlich ist.

3. Datenschutzerklärung:
Der Anbieter stellt eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die die Art, den Umfang und den
Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung beschreibt.

4. Zugriffsrechte:
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die vom Anbieter gespeicherten personenbezogenen
Daten zu verlangen.

5. Datenminimierung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Datenminimierung und verarbeitet nur Daten, die für die
Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

6. Datenübertragung:
Der Kunde stimmt der Übertragung seiner Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union
nur zu, wenn angemessene Datenschutzstandards gewährleistet sind.

7. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die
Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

8. Berichtigung und Löschung:
Der Kunde hat das Recht, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten
zu verlangen.

9. Datenschutzbeauftragter:
Der Anbieter benennt einen Datenschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für
Datenschutzfragen dient.

10. Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten durch den Anbieter.

11. Verwendung von Cookies:
Der Anbieter informiert den Kunden über die Verwendung von Cookies und holt
erforderlichenfalls dessen Zustimmung ein.

12. Protokollierung von Zugriffen:
Der Anbieter protokolliert Zugriffe auf die Software zum Zwecke der Sicherheit und
Fehlerbehebung.

13. Informationspflicht bei Datenverletzungen:
Im Falle einer Datenverletzung informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.

14. Auftragsverarbeitung:
Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies
im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

15. Datenüberprüfung und -aktualisierung:
Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung und Aktualisierung der ihm zugeordneten
personenbezogenen Daten.

16. Einschränkung der Verarbeitung:
Der Kunde hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen.

17. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen.

18. Aufbewahrung und Löschung von Daten:
Der Anbieter bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die
Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.

19. Geheimhaltung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten des Kunden.

20. Änderungen der Datenschutzbestimmungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.


§ 11 Kündigungsbedingungen

1. Kündigungsrecht:
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten
Kündigungsfristen zu kündigen.

2. Kündigungsfristen:
Die ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30
Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich, bei Monatsverträgen mit
einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich.
Andernfalls verlängert sich die vertraglich vereinbarte Laufzeit automatisch um dieselbe
Laufzeit. D.h. wurde eine vertragliche Laufzeit von sechs Monaten vereinbart, verlängert sich
die Laufzeit automatisch um sechs Monate, sofern die Kündigung nicht fristgerecht erfolgte.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3. Form der Kündigung:
Kündigungen müssen schriftlich bzw. über den Kündigungsbutton auf der Website
(https://zybr.ai) erfolgen, um ihre Wirksamkeit zu entfalten.

4. Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

5. Wichtiger Grund:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die vertraglichen
Pflichten schwerwiegend verletzt.

6. Mitteilungspflicht bei außerordentlicher Kündigung:
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der kündigenden Partei der Grund der
Kündigung mitgeteilt werden.

7. Abwicklung nach Kündigung:
Nach einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß durchzuführen.

8. Löschung von Daten:
Der Anbieter wird nach der Kündigung alle personenbezogenen Daten des Kunden löschen,
sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9. Rückgabe von Unterlagen und Materialien:
Der Kunde ist verpflichtet, alle vom Anbieter erhaltenen Unterlagen und Materialien
zurückzugeben.

10. Offene Forderungen:
Offene Forderungen sind auch nach einer Kündigung des Vertrags fällig und zahlbar.

11. Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung:
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann der Anbieter eine angemessene
Entschädigung verlangen.

12. Übertragung von Vertragspflichten:
Vertragspflichten dürfen nach einer Kündigung nur mit Zustimmung der anderen Partei auf
Dritte übertragen werden.

13. Kündigung bei Insolvenz:
Bei Insolvenz des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen.

14. Rückabwicklung von Leistungen:
Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen
abzurechnen.

15. Vertraulichkeitsverpflichtungen:
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.

16. Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche, die aus der Beendigung des Vertrags resultieren, bleiben
unberührt.

17. Benachrichtigung von Endkunden:
Der Kunde ist verantwortlich, seine Endkunden über die Beendigung der Softwarenutzung zu
informieren.

18. Deaktivierung der Software:
Nach der Kündigung wird der Anbieter den Zugang zur Software sofort deaktivieren.

19. Archivierung von Daten:
Der Kunde hat das Recht, eine Kopie seiner Daten zu erhalten, bevor diese gelöscht werden.

20. Gegenseitige Entlastung:
Nach Erfüllung aller Verpflichtungen entlasten sich die Parteien gegenseitig von weiteren
Ansprüchen.

21. Überprüfung der Vertragsdurchführung:
Vor der Kündigung soll eine Überprüfung der Vertragsdurchführung erfolgen, um festzustellen,
ob alle Pflichten erfüllt wurden.

22. Rückzahlung vorausbezahlter Gebühren:
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden werden
vorausbezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet.

23. Fortdauer der Zahlungspflicht:
Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren besteht bis zum Wirksamwerden der
Kündigung fort.

24. Kündigung von Zusatzleistungen:
Zusätzliche vereinbarte Leistungen können nicht gesondert gekündigt werden.

25. Regelung von Streitigkeiten:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung sollen nach Möglichkeit außergerichtlich
geklärt werden.

26. Bewertung der Dienstleistung:
Der Kunde wird gebeten, eine Bewertung der Dienstleistung vorzunehmen, um zur
Verbesserung der Servicequalität beizutragen.

27. Ansprüche bei Vertragsbeendigung:
Ansprüche, die bei Vertragsbeendigung bestehen, bleiben auch nach der Kündigung
bestehen.

28. Anpassungen bei Teilkündigung:
Bei einer Teilkündigung einzelner Leistungen werden die Vertragsbedingungen entsprechend
angepasst.

29. Folgen der Kündigung:
Nach Kündigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software
unverzüglich zu löschen und alle vertraulichen Informationen des Anbieters zurückzugeben
oder zu vernichten.



§ 12 Besondere Bestimmungen für die Schweiz

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in der Schweiz haben.

2. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten mit Kunden in der Schweiz ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters.

3. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird auf Deutsch abgefasst.

4. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem schweizerischen
Datenschutzgesetz.

5. Preisangaben:
Alle Preise müssen in Schweizer Franken (CHF) angegeben werden.

6. Schweizer Feiertage und Arbeitszeiten:
Bei der Festlegung von Servicezeiten und Reaktionszeiten werden schweizerische Feiertage
und übliche Arbeitszeiten berücksichtigt.

7. Besondere Zahlungsbedingungen:
Für Schweizer Kunden können besondere Zahlungsbedingungen gelten.

8. Währungsrisiken:
Währungsrisiken im Zusammenhang mit dem Wechselkurs CHF/Euro trägt der Kunde.

9. Bürgschaft und Sicherheiten:
Für bestimmte Verträge können spezielle Bürgschaften oder Sicherheiten nach
schweizerischem Recht verlangt werden.

10. Verantwortung für lokale Integration:
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Integration der Software in lokale Systeme.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Anforderungen schweizerischer Kunden an die Funktionalität der Software werden
berücksichtigt.

12. Schweizer Zahlungssysteme:
Integration von schweizerischen Zahlungssystemen und -methoden in die Software.



§ 13 Besondere Bestimmungen für Deutschland

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben.

2. Anwendbares Recht: Für Kunden in Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit deutschen Kunden ist der Sitz des Anbieters oder,
nach Wahl des Anbieters, der Sitz des Kunden.

4. Einhaltung lokaler Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle lokalen Gesetze und
Vorschriften einzuhalten.

5. Verbraucherschutz:
Die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts finden Anwendung.

6. Urheberrechtsklausel:
Anerkennung und Schutz des Urheberrechts nach deutschem Urheberrechtsgesetz.

7. Lizenzbestimmungen:
Einhaltung spezifischer Lizenzbestimmungen, die im deutschen Markt üblich sind.

8. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der
Zustimmung des Anbieters.

9. Änderungsvorbehalt:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten
Vertrags.

11. Vertraulichkeitsvereinbarung: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung von
Vertraulichkeitsvereinbarungen.

12. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

13. Schlichtungsverfahren:
Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten.

14. Informationspflichten:
Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden.

15. Werbung und Marketing:
Beachtung der deutschen Vorschriften für Werbung und Marketing.

16. Verbot irreführender Praktiken:
Verbot der Anwendung irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken.

17. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen relevanter Gesetze oder Vorschriften.

18. Kundenbewertungen:
Der Kunde ist berechtigt, die Software und Dienstleistungen des Anbieters zu bewerten, wobei
die Bewertungen den deutschen Gesetzen entsprechen müssen.

19. Verbot der unerlaubten Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht für unerlaubte oder gesetzwidrige Aktivitäten nutzen.

20. Einbindung von Drittanbieterdiensten:
Sofern Drittanbieterdienste in die Software integriert werden, müssen diese den deutschen
Rechtsvorschriften entsprechen.

21. Verfügbarkeit der Dienste:
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste, garantiert jedoch keine
100%ige Verfügbarkeit.

22. Anpassung an spezielle Kundenanforderungen:
Anpassungen der Software an spezielle Anforderungen des Kunden können vereinbart und
müssen schriftlich festgehalten werden.

23. Ansprüche bei Serviceausfall:
Im Falle eines Ausfalls der Dienste sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz begrenzt,
soweit gesetzlich zulässig.

24. Kooperation bei behördlichen Anfragen:
Bei Anfragen von Behörden wird der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
kooperieren.

25. Änderungen von Kontaktinformationen:
Der Kunde muss Änderungen seiner Kontaktinformationen unverzüglich mitteilen.

26. Verwendung von Open-Source-Komponenten:
Sofern Open-Source-Komponenten verwendet werden, werden diese entsprechend den
jeweiligen Lizenzbedingungen bereitgestellt.

27. Zustimmung zu Updates und Upgrades:
Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter berechtigt ist, Updates und Upgrades der Software
durchzuführen.

28. Datenschutz bei Mitarbeiterdaten:
Der Anbieter beachtet die Datenschutzbestimmungen auch bei der Verarbeitung von
Mitarbeiterdaten des Kunden.

29. Recht auf Datenübertragung:
Der Kunde hat das Recht, die Übertragung seiner Daten auf ein anderes System zu
verlangen.

30. Anforderungen an elektronische Rechnungen:
Elektronische Rechnungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen
in Deutschland ausgestellt.

31. Haftung für Inhalte:
Der Kunde haftet für alle Inhalte, die er im Rahmen der Nutzung der Software hochlädt oder
verarbeitet.

32. Ansprüche bei Vertragsende:
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle offenen Ansprüche abgewickelt.

33. Geltung von AGB-Änderungen:
Änderungen der AGB werden wirksam, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen
widerspricht.

34. Übertragbarkeit des Vertrags:
Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Anbieters.

35. Verantwortung für Endnutzer:
Der Kunde ist für das Verhalten der Endnutzer, denen er Zugang zur Software gewährt,
verantwortlich.

36. Einhaltung von Nutzungsrichtlinien:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Nutzungsrichtlinien des Anbieters zu befolgen.

37. Kündigung bei Nichtnutzung:
Der Anbieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Software über einen längeren
Zeitraum nicht nutzt.

38. Schlichtungsstelle:
Im Falle von Streitigkeiten kann eine unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden.

39. Anpassung an zukünftige Gesetzesänderungen:
Der Vertrag wird bei zukünftigen Änderungen der Gesetzgebung entsprechend angepasst.

40. Kontakt- und Servicecenter:
Der Anbieter stellt ein Kontakt- und Servicecenter zur Verfügung, das den gesetzlichen
Anforderungen in Deutschland entspricht.

41. Besondere Regelungen für Software-Updates:
Regelungen zu Software-Updates werden transparent kommuniziert und entsprechen den
gesetzlichen Vorgaben.

42. Richtlinien für den Einsatz von KI:
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Software erfolgt im Einklang mit den geltenden
rechtlichen Rahmenbedingungen.



§ 14 Kundensupport und Service-Level-Agreements (SLAs)

1. Bereitstellung von Support:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Bereitstellung von Kundensupport gemäß den festgelegten
Service-Zeiten.

2. Reaktionszeiten:
Der Anbieter garantiert bestimmte Reaktionszeiten auf Kundenanfragen, die in den SLAs
definiert sind.

3. Supportkanäle:
Support wird über verschiedene Kanäle wie E-Mail, Telefon und Online-Chat angeboten.

4. Priorisierung von Supportanfragen:
Anfragen werden je nach Dringlichkeit und Vertragsbedingungen priorisiert.

5. Eskalationsverfahren:
Für komplexe Anfragen existiert ein klar definiertes Eskalationsverfahren.

6. Wartungsarbeiten:
Regelmäßige Wartungsarbeiten werden im Voraus angekündigt und außerhalb der
Hauptgeschäftszeiten durchgeführt.

7. Verfügbarkeitsgarantien:
Der Anbieter gibt Verfügbarkeitsgarantien für die Software ab, die in den SLAs spezifiziert
sind.

8. Monitoring und Berichterstattung:
Der Anbieter überwacht die Systemleistung und stellt dem Kunden regelmäßige
Leistungsberichte zur Verfügung.

9. Feedbackmechanismen:
Kunden haben die Möglichkeit, Feedback zum Support zu geben, das zur Verbesserung der
Dienstleistung genutzt wird.

10. Service-Ausfälle:
Im Falle von Service-Ausfällen stellt der Anbieter angemessene Kompensationen bereit.

11. Dokumentation und Anleitungen:
Umfangreiche Dokumentationen und Anleitungen zur Nutzung der Software werden
bereitgestellt.

12. Anpassung von SLAs:
SLAs können nach Absprache mit dem Kunden angepasst werden.

13. Vertraulichkeit im Supportprozess:
Alle Informationen, die im Rahmen des Supports ausgetauscht werden, werden vertraulich
behandelt.

14. Bereitstellung von Updates und Patches:
Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches werden im Rahmen des Supports
bereitgestellt.

15. Benachrichtigung bei Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in der Supportstruktur oder den SLAs
informiert.

16. Haftungsbeschränkungen bei Supportleistungen:
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die aus dem Support resultieren, ist beschränkt.

17. Kundenverantwortlichkeiten:
Kunden müssen angemessene Informationen und Ressourcen zur Verfügung stellen, um
effektiven Support zu ermöglichen.

18. Messung der Kundenzufriedenheit:
Der Anbieter führt regelmäßige Messungen der Kundenzufriedenheit durch.

19. Rechte bei Nichterfüllung der SLAs:
Kunden haben das Recht auf spezifische Abhilfemaßnahmen, falls die SLAs nicht erfüllt
werden.



§ 15 Geistiges Eigentum und Urheberrecht


1. Eigentumsrechte:
Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben beim Anbieter.


2. Urheberrechtliche Schutzmaßnahmen:
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert, modifiziert oder verteilt
werden, außer dies wurde ausdrücklich gestattet.


3. Verbot der Nachbildung:
Der Kunde darf die Software nicht nachbilden, nachahmen oder reverse-engineeren.


4. Meldung von Verletzungen:
Der Kunde muss jede Verletzung der Urheberrechte des Anbieters unverzüglich melden.


5. Einhaltung von Open-Source-Lizenzen:
Bei Verwendung von Open-Source-Software hält sich der Anbieter an die entsprechenden
Lizenzbedingungen.


6. Verwendung von Kundeninhalten:
Kundeninhalte, die in der Software verwendet werden, bleiben im Eigentum des Kunden.


7. Verbot der Verwendung von Marken:
Die Nutzung der Marken des Anbieters durch den Kunden ist ohne ausdrückliche
Genehmigung untersagt.


8. Schutz von Handelsgeheimnissen:
Beide Parteien verpflichten sich, Handelsgeheimnisse zu schützen.


9. Benutzergenerierte Inhalte:
Für benutzergenerierte Inhalte in der Software trägt der Kunde die volle Verantwortung.


10. Ansprüche bei Verletzung geistigen Eigentums:
Ansprüche im Falle der Verletzung geistigen Eigentums werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen behandelt.


11. Übertragung von Rechten:
Der Kunde darf seine Rechte an der Software ohne Zustimmung des Anbieters nicht
übertragen.


12. Schriftliche Zustimmung für Änderungen:
Änderungen oder Anpassungen der Software bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.


13. Nutzungsrechte für Feedback:
Der Anbieter darf Kundenfeedback zur Verbesserung der Software verwenden.


14. Dokumentation und Materialien:
Alle vom Anbieter bereitgestellten Dokumentationen und Materialien sind urheberrechtlich
geschützt.


15. Zugriffskontrolle und Sicherheit:
Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf
die Software zu ergreifen.


16. Beschränkungen bei der Nutzung von Materialien:
Die Nutzung von vom Anbieter bereitgestellten Materialien ist auf den vertraglich vereinbarten
Rahmen beschränkt.



§ 16 Umgang mit Drittanbieter-Software und -Diensten


1. Integration von Drittanbieter-Software:
Die Software kann Integrationen zu Diensten oder Software von Drittanbietern enthalten.


2. Haftungsausschluss für Drittanbieter-Inhalte:
Für Mängel oder Schäden, die durch Drittanbieter-Software oder -Dienste verursacht werden,
übernimmt der Anbieter keine Haftung.


3. Datenschutz bei Drittanbietern:
Der Kunde ist für die Datenschutzkonformität bei der Nutzung von Drittanbieterdiensten
verantwortlich.


4. Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern:
Der Kunde muss etwaige Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern beachten.


5. Schnittstellen zu Drittanbietern:
Der Anbieter stellt Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten bereit, übernimmt jedoch keine
Verantwortung für deren Funktionalität.


6. Support für Drittanbieter-Software:
Supportanfragen bezüglich Drittanbieter-Software müssen direkt an den jeweiligen Anbieter
gerichtet werden.


7. Verantwortung bei Datenverlusten:
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Datenverluste, die durch Drittanbieter-Software
verursacht werden.


8. Freistellung bei Ansprüchen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der
Nutzung von Drittanbieter-Software frei.


9. Kosten für Drittanbieter-Dienste:
Der Kunde trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von DrittanbieterDiensten entstehen.


10. Zustimmung zu Updates von Drittanbietern:
Der Kunde stimmt zu, dass Drittanbieter ihre Software aktualisieren können.


11. Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten:
Der Anbieter garantiert nicht die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten.


12. Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten:
Der Kunde erkennt mögliche Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten an.



§ 17 Anpassungen und kundenspezifische Entwicklungen


1. Anpassungen der Software:
Kundenspezifische Anpassungen der Software werden nach den spezifischen Anforderungen
des Kunden durchgeführt. Anpassungen der Software an spezifische Kundenbedürfnisse
erfordern eine separate Vereinbarung und werden nach Aufwand abgerechnet.


2. Entwicklungsprozess:
Alle Entwicklungsprozesse folgen einem vereinbarten Zeitplan und Qualitätsstandard.


3. Kosten für Anpassungen:

Die Kosten für kundenspezifische Entwicklungen werden auf Basis
des tatsächlichen Aufwands und zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.


4. Eigentumsrechte an Anpassungen:

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an
kundenspezifischen Anpassungen beim Anbieter.


5. Freigabe von Anpassungen:

Kundenspezifische Anpassungen bedürfen der Freigabe durch
den Kunden.


6. Wartung angepasster Software:

Für die Wartung angepasster Software gelten möglicherweise
besondere Bedingungen.


7. Dokumentation von Anpassungen:

Alle Anpassungen werden angemessen dokumentiert.


8. Integration mit Drittsystemen:

Bei der Integration mit Drittsystemen ist der Kunde für die
Kompatibilität verantwortlich.


9. Testphasen:

Anpassungen durchlaufen Testphasen, um ihre Funktionalität sicherzustellen.


10. Nutzungsrechte für Anpassungen:

Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Anpassungen
im Rahmen seiner Lizenz.


11. Vertraulichkeit bei der Entwicklung:

Informationen, die während der Entwicklung ausgetauscht
werden, unterliegen der Vertraulichkeit.


12. Übernahme von Entwicklungsrisiken:

Der Kunde trägt die Risiken, die mit der Entwicklung
verbunden sind.


13. Abnahmeprozess für Entwicklungen:

Nach Abschluss der Entwicklung erfolgt ein
Abnahmeprozess durch den Kunden.


14. Feedback und Verbesserungsvorschläge:

Der Kunde wird ermutigt, Feedback und
Verbesserungsvorschläge zur Entwicklung zu geben.


15. Anpassung an technologische Veränderungen:

Entwicklungen werden regelmäßig an
technologische Veränderungen angepasst.


16. Lizenzen für Drittsoftware:

Bei der Verwendung von Drittsoftware in der Entwicklung müssen
entsprechende Lizenzen eingehalten werden.


17. Zusatzkosten für eilige Entwicklungen:

Für eilige Entwicklungen können Zusatzkosten
anfallen.


18. Laufende Kommunikation:

Während des Entwicklungsprozesses erfolgt eine laufende
Kommunikation mit dem Kunden.


19. Einhaltung von Entwicklungsstandards:

Die Entwicklung erfolgt nach branchenüblichen
Standards.


20. Haftung für Entwicklungsfehler:

Die Haftung für Fehler, die auf Entwicklungsfehler
zurückzuführen sind, wird im Vertrag geregelt.



§ 18 Referenzkunden und Testimonials


1. Einsatz als Referenzkunde:
Der Kunde stimmt zu, als Referenzkunde für den Anbieter zu fungieren.


2. Verwendung von Kundenlogos:
Der Kunde erlaubt dem Anbieter, sein Logo zu Marketingzwecken zu verwenden.


3. Erstellung von Fallstudien:
Der Anbieter darf Fallstudien über die erfolgreiche Implementierung der Software beim
Kunden erstellen.


4. Freigabe von Testimonials:
Kunden-Testimonials dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden
veröffentlicht werden.


5. Zustimmung zu Pressemitteilungen:
Der Kunde stimmt der Erwähnung in Pressemitteilungen des Anbieters zu.


6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen:
Bei der Verwendung von Referenzen wird die Datenschutzverordnung eingehalten.


7. Widerruf der Zustimmung:
Der Kunde kann seine Zustimmung zur Nutzung als Referenzkunde jederzeit widerrufen.


8. Keine irreführenden Aussagen:
Der Anbieter verpflichtet sich, keine irreführenden Aussagen in Bezug auf den Kunden zu
machen.


9. Vertraulichkeit von Kundeninformationen:
Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung
weitergegeben.


10. Begrenzung der Referenznutzung:
Die Nutzung des Kunden als Referenz ist zeitlich oder projektbezogen begrenzt.


11. Korrektur von Fehlinformationen:
Der Kunde hat das Recht, die Korrektur von Fehlinformationen zu verlangen.


12. Kundenzufriedenheitsumfragen:
Der Kunde kann zu Kundenzufriedenheitsumfragen eingeladen werden.


13. Veröffentlichung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback darf nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.


14. Qualitätsstandards für Testimonials:
Testimonials müssen echte und genaue Aussagen des Kunden widerspiegeln.


15. Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Werbung:
Werbematerialien mit Kundenreferenzen müssen rechtlichen Vorgaben entsprechen.


16. Keine finanzielle Kompensation:
Für die Bereitstellung von Referenzen oder Testimonials wird keine finanzielle Kompensation
gewährt.


17. Kontaktmöglichkeiten für potenzielle Kunden:
Der Kunde kann zustimmen, dass potenzielle Kunden ihn für Rückfragen kontaktieren dürfen.


18. Einschränkung der Referenznutzung nach Kündigung:
Nach Vertragskündigung kann die Nutzung des Kunden als Referenz eingeschränkt werden.


19. Anonymisierung von Testimonials:
Auf Wunsch des Kunden können Testimonials anonymisiert werden.


20. Rechte am eigenen Image:
Der Kunde behält alle Rechte an seinem Image und seiner Marke.



§ 19 Regelungen für Beta-Phase


1. Teilnahme an Beta-Phase:
Der Kunde akzeptiert mit Vertragsabschluss, dass sich die Software in der Beta-Phase
befindet.


2. Feedback und Berichterstattung:
Der Kunde verpflichtet sich, Feedback und Berichte über die Nutzung der Beta-Software zu
liefern.


3. Haftungsbeschränkung bei Beta-Software:
Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Ausfälle der Beta-Software.


4. Vertraulichkeit der Beta-Tests:
Informationen über Beta-Tests sind vertraulich zu behandeln.


5. Rückmeldung zu Fehlern und Problemen:
Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Fehler und Probleme unverzüglich zu melden.


6. Einschränkungen bei der Nutzung von Beta-Software:
Die Nutzung von Beta-Software kann bestimmten Einschränkungen unterliegen.


7. Berücksichtigung von Kundenfeedback in der Entwicklung:
Kundenfeedback aus Pilotprojekten fließt in die Weiterentwicklung der Software ein.


8. Verbot der Weitergabe von Beta-Software:
Der Kunde darf die Beta-Software nicht an Dritte weitergeben.


9. Rückgabe oder Vernichtung von Testmaterialien:
Nach Abschluss der Tests muss der Kunde alle Testmaterialien zurückgeben oder vernichten.



§ 20 Änderungsklauseln


1. Recht auf Änderungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und die AGB bei Bedarf zu ändern.


2. Benachrichtigung über Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in angemessener Frist informiert.


3. Einverständnis mit Änderungen:
Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden.


4. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von siebe Tagen gegen Änderungen Widerspruch
einzulegen.


5. Anpassung an rechtliche Anforderungen:
Änderungen können erforderlich sein, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


6. Berücksichtigung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback kann bei der Durchführung von Änderungen berücksichtigt werden.


7. Veröffentlichung von Änderungen:
Änderungen werden auf der Website des Anbieters oder über andere Kommunikationskanäle
veröffentlicht.


8. Übergangsregelungen:
Für bestehende Kunden können ggf. Übergangsregelungen bei Änderungen gelten.


9. Gültigkeit vorheriger Vereinbarungen:
Bis zum Inkrafttreten von Änderungen gelten die bisherigen Vereinbarungen.


10. Änderungen von Serviceleistungen:
Änderungen in den Serviceleistungen werden ebenfalls kommuniziert.


11. Anpassung von Preisen:
Preisänderungen erfolgen nach Ankündigung und unter Einhaltung bestehender Verträge.


12. Automatische Vertragsanpassung:
Der Vertrag passt sich automatisch an die neuen Bedingungen an, falls kein Widerspruch
erfolgt.


13. Anpassung von Lizenzbedingungen:
Lizenzbedingungen können geändert werden, um technologische oder marktspezifische
Entwicklungen zu berücksichtigen.


14. Kommunikation in Landessprache:
Änderungen werden in der Deutsch kommuniziert.


15. Datenschutzrechtliche Anpassungen:
Anpassungen aufgrund von Änderungen in Datenschutzgesetzen können vorgenommen
werden.


16. Anpassung an technologische Veränderungen:
Technologische Weiterentwicklungen können Anpassungen in der Software erforderlich
machen.


17. Einholung von Kundenmeinungen:
Vor größeren Änderungen können Kundenmeinungen eingeholt werden.


18. Dokumentation von Änderungen:
Alle Änderungen werden dokumentiert und sind für Kunden einsehbar.



§ 21 Schlussbestimmungen


1. Gesamte Vereinbarung:
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt allevorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.


2. Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


3. Verzichtserklärung:
Ein Verzicht auf eine Vertragsbedingung gilt nicht als Verzicht auf weitere Bedingungen.


4. Übertragbarkeit des Vertrags:
Der Vertrag darf ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte
übertragen werden.


5. Rechtsnachfolge:
Der Vertrag ist für die Rechtsnachfolger der Parteien bindend.


6. Unabhängigkeit der Klauseln:
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.


7. Salvatorische Klausel:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.


8. Vertraulichkeit:
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich vertraulicher Informationen.


9. Anzeigepflichten:
Änderungen, die für die Vertragserfüllung relevant sind, müssen der anderen Partei mitgeteilt
werden.


10. Schlichtungsverfahren:
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte soll ein Schlichtungsverfahren erwogen werden.


11. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst und ausgelegt.


12. Geltende Gesetze:
Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.


13. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.


14. Benachrichtigungen:
Alle Benachrichtigungen im Rahmen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen.


15. Kopien und elektronische Form:
Elektronische Formen gelten als schriftliche Form, sofern gesetzlich zulässig.


16. Titel und Überschriften:
Titel und Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung des
Vertrags nicht.


17. Vertragsdauer:
Die Dauer des Vertrags wird separat festgelegt und ist in diesem Vertrag spezifiziert.


18. Kündigung aus wichtigem Grund:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


19. Keine Partnerschaft:
Durch diesen Vertrag entsteht keine Partnerschaft, Agentur oder Joint Venture zwischen den
Parteien.


20. Haftungsausschluss für Dritte:
Ansprüche Dritter sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.


21. Unteraufträge:
Der Anbieter darf Unteraufträge vergeben, bleibt aber Hauptverantwortlicher.


22. Force Majeure:
Keine Partei ist für die Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt verantwortlich.


23. Änderungen von Marktbedingungen:
Anpassungen des Vertrags bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen sind
möglich.


24. Zusätzliche Vereinbarungen:
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


25. Datenschutzbeauftragter:
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sofern gesetzlich erforderlich.


26. Referenzen:
Der Kunde stimmt zu, als Referenz für den Anbieter zu dienen.


27. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen.


28. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen der Gesetzgebung.


29. Verzicht auf Klassifizierungsklagen:
Verzicht auf das Recht, Klassifizierungsklagen zu führen.


30. Elektronische Kommunikation:
Anerkennung der elektronischen Kommunikation als verbindlich.


31. Schriftformerfordernis:
Für bestimmte Mitteilungen kann die Schriftform erforderlich sein.


32. Unterzeichnung in Teilen:
Der Vertrag kann in mehreren Teilen unterzeichnet werden.


33. Gleichstellungsklausel:
Alle Parteien werden unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen
gleichbehandelt.


34. Öffentliche Bekanntmachungen:
Öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der
Zustimmung beider Parteien.


35. Zusicherungen und Gewährleistungen:
Jede Partei sichert zu, dass sie zur Eingehung dieses Vertrags berechtigt ist.


36. Rücktrittsrecht bei Täuschung:
Bei Täuschung oder arglistiger Täuschung besteht ein Rücktrittsrecht.


37. Gegenseitige Unterstützung:
Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erfüllung der
Vertragspflichten.


38. Nachvertragliche Pflichten:
Regelungen zu Pflichten, die auch nach Vertragsende fortbestehen.


39. Verbot unzulässiger Geschäftspraktiken:

Beide Parteien verpflichten sich, keine unzulässigen Geschäftspraktiken zu nutzen.


40. Zustimmung zur Vertragsübertragung:
Jede Vertragsübertragung bedarf der Zustimmung der anderen Partei.


41. Informationspflicht bei Rechtsnachfolge:
Bei einer Rechtsnachfolge sind die Parteien verpflichtet, die andere Partei zu informieren.


42. Verbot der Schädigung des Geschäftsimages:
Beide Parteien verpflichten sich, das Geschäftsimage der anderen Partei nicht zu schädigen.

§ 1 Präambel


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und
ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) im Rahmen des Vertriebs einer
Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung mit dem Produktnamen „ZYBR“ sowie verwandter und im
Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die AGB gelten für alle Verträge und
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

ZYBR ist eine innovative und KI-gestützte Kunden-Support-Lösung, die vorrangig für Online-Shop-Betreiber im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) entwickelt wurde,
aber auch für Großunternehmen zum Einsatz kommen kann. Diese Lösung bietet eine Vielzahl
von Funktionen und Services, um die Kundenbetreuung und das Kundenerlebnis zu optimieren
sowie effizienter zu gestalten.

Mit der Nutzung unserer Dienste sowie von ZYBR und dem Abschluss eines Vertrags erklären
Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie
unsere Dienste sowie ZYBR in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit den AGB nicht einverstanden
sein, bitten wir Sie, unsere Dienste sowie ZYBR nicht zu nutzen.

Diese AGB enthalten wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie regeln auch die Haftung, den Datenschutz
und andere wichtige Aspekte Ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die
jeweils gültige Version der AGB wird auf unserer Website (https://zybr.ai) veröffentlicht.
Änderungen werden wirksam, sobald sie veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die AGB
regelmäßig zu überprüfen, um sich über eventuelle Änderungen zu informieren.

Durch die Nutzung unserer Dienste sowie ZYBR bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen,
verstanden und akzeptiert haben. Wenn Sie Fragen zu den AGB oder unseren Diensten haben,
können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden zu auf unserer Website
(https://zybr.ai).


§ 2 Definitionen


Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

1. „Anbieter“ bezeichnet die AI-Com Innovations GmbH, ein Unternehmen, das sich auf die
Entwicklung und Bereitstellung von Softwarelösungen spezialisiert hat.

2. „Software“ bezieht sich auf die vom Anbieter bereitgestellte KI-gestützte SaaS-Lösung mit
dem Produktnamen „ZYBR“, die speziell für den Einsatz in Online-Shops konzipiert ist, um
den Kundensupport zu verbessern und zu optimieren.

3. „Kunde“ oder „Geschäftskunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Anbieter einen
Vertrag über die Nutzung der Software abschließt.

4. „SaaS“ (Software as a Service) ist ein Softwareverteilungsmodell, bei dem der Anbieter
Anwendungen über das Internet bereitstellt und wartet. Die Kunden nutzen die Software auf
Abonnementbasis und benötigen keine eigene Infrastruktur für die Installation oder Wartung.

5. „KI-gestützte Funktionen“ bezeichnen diejenigen Komponenten der Software, die auf
künstlicher Intelligenz basieren und dazu dienen, den Kundensupport durch Automatisierung,
Datenanalyse und personalisierte Interaktionen zu verbessern.

6. „Lizenz“ bezeichnet das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software gemäß
den Bedingungen dieser AGB zu nutzen.

7. „Service-Level-Agreement (SLA)“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde,
die den Umfang, die Qualität und die Verfügbarkeit der vom Anbieter bereitgestellten
Dienstleistungen definiert.

8. „Nutzerdaten“ umfassen alle Daten, Informationen oder Materialien, die vom Kunden oder
seinen Endkunden in Verbindung mit der Nutzung der Software eingegeben, hochgeladen
oder generiert werden.

9. „Vertragsabschluss“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Vereinbarung zwischen dem
Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software rechtswirksam wird.

10. „Updates“ beziehen sich auf alle späteren Versionen der Software oder Änderungen daran,
die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, um Funktionalität, Sicherheit oder Leistung
zu verbessern oder zu erweitern.

11. „Support“ bezeichnet die technische Unterstützung und Kundenbetreuung, die der Anbieter im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software bereitstellt. Dies kann Hilfe bei der Einrichtung,
Fehlerbehebung und Beratung zu Softwarefunktionen umfassen.

12. „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter ausgetauscht werden und nicht öffentlich
bekannt sind. Dazu gehören technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten und
andere sensible Informationen.

13. „Drittanbieter“ bezieht sich auf jede nicht zum Anbieter gehörende Partei, die Dienstleistungen
oder Technologien bereitstellt, die in Verbindung mit der Software verwendet werden können.
Dies kann z.B. Hosting-Dienste, Datenanalysedienste oder zusätzliche Softwaremodule
umfassen.

14. „Endkunde“ des Kunden bezeichnet den Endverbraucher oder Nutzer, der die
Dienstleistungen des Kunden in Anspruch nimmt und dadurch indirekt mit der Software
interagiert.

15. „Wartung“ bezieht sich auf die regelmäßigen Aktivitäten des Anbieters zur Aufrechterhaltung
und Verbesserung der Software, einschließlich Fehlerbehebung, Optimierung und
Aktualisierung der Systeme.

16. „Datenverarbeitung“ bezeichnet alle Vorgänge, die mit der Erfassung, Speicherung,
Verarbeitung und Analyse von Nutzerdaten durch die Software in Verbindung stehen.

17. „Datenschutzbestimmungen“ sind die Richtlinien und Verfahren des Anbieters zum Schutz
personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

18. „Nutzungsrechte“ sind die vom Anbieter dem Kunden gewährten Rechte zur Nutzung der
Software gemäß den Bedingungen der Lizenz und dieser AGB.

19. „Force Majeure“ (Höhere Gewalt) bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der
Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verhindern
oder unzumutbar erschweren, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder ähnliche
Ereignisse.

20. „Geschäftszeiten“ definieren die regulären Arbeitszeiten des Anbieters, während denen
Support und andere Dienstleistungen angeboten werden.


§ 3 Geltungsbereich


1. Anwendbarkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der AI-Com Innovations GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden, die als Betreiber
von Online-Shops vorrangig im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen
(nachfolgend „Kunden“) tätig sind, als auch größere Unternehmen. Die AGB regeln die
Bereitstellung und Nutzung des vom Anbieter angebotenen Software sowie alle damit
verbundenen Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Software durch die Kunden gemäß den in
diesen AGB festgelegten Bedingungen. Dies umfasst, jedoch nicht ausschließlich, den
Zugang zur Software, die Nutzung ihrer Funktionen und die Inanspruchnahme von
Supportleistungen.

3. Akzeptanz der AGB:
Mit der Registrierung für, Bestellung oder Nutzung der Software erklären die Kunden ihr
Einverständnis mit diesen AGB. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde die Nutzung
der Software beginnt (z.B. einen Assistenten erstellt) oder eine entsprechende Bestellung für
ein Abo aufgibt.

4. Änderungen der AGB:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in angemessener Form informiert. Die
fortgesetzte Nutzung der Software nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den
aktualisierten AGB.

5. Individuelle Vereinbarungen:
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für eine solche
Vorrangstellung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

6. Rechtliche Einschränkungen:
Die Nutzung der Software unterliegt den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Kunde
verpflichtet sich, die Software nicht für illegale Zwecke zu verwenden und alle anwendbaren
lokalen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zu beachten.

7. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für Kunden in Deutschland und der Schweiz. Etwaige rechtliche
Anpassungen, die aufgrund lokaler Gesetze in der Schweiz erforderlich sind, werden in einem
gesonderten Abschnitt dieser AGB behandelt.

8. Exklusivität:
Sofern nicht anders vereinbart, gewähren diese AGB dem Kunden keine exklusiven Rechte
oder Privilegien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und ähnliche
Dienstleistungen anderen Kunden anzubieten.

9. Geistiges Eigentum:
Alle Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software
und den damit verbundenen Materialien verbleiben beim Anbieter. Diese AGB gewähren dem
Kunden lediglich ein Nutzungsrecht, ohne dass dadurch Eigentumsrechte übertragen werden.

10. Verbot der Unterlizenzierung und Weitergabe:
Der Kunde darf seine Rechte zur Nutzung der Software nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder anderweitig zur
Verfügung stellen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern nicht anderweitig
gesetzlich vorgeschrieben, ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters

12. Sprache der AGB:
Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die
Interpretation der AGB.

13. Vertragsdauer und Kündigung:
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Nutzung der Software durch den Kunden. Die
Bedingungen für die Kündigung des Vertrags werden in einem separaten Abschnitt der AGB
festgelegt.

14. Datenschutz und Datenverarbeitung:
Der Kunde stimmt zu, dass die Nutzung der Software die Verarbeitung von Daten beinhaltet,
die in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen des Anbieters und den geltenden
Datenschutzgesetzen erfolgt.

15. Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein
oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Anpassung an spezifische Kundenanforderungen:
Wenn die Software nach den individuellen Bedürfnissen bestimmter Kunden angepasst wird,
gelten die hierfür spezifischen Bedingungen, die separat zwischen dem Anbieter und dem
Kunden vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

17. Compliance und regulatorische Anforderungen:
Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen,
die für seine Branche und den Einsatz der Software gelten, einzuhalten. Der Anbieter wird
nach besten Kräften unterstützen, jedoch liegt die Verantwortung für die Compliance beim
Kunden.

18. Verfügbarkeitsgarantien und Ausfallzeiten:
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an, kann jedoch kontinuierliche,
ununterbrochene Verfügbarkeit nicht garantieren. Geplante Wartungsfenster und mögliche
Ausfallzeiten werden vorab kommuniziert.

19. Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung:
Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde das Recht, eine Kopie seiner in der Software
gespeicherten Daten anzufordern.
Der Anbieter wird angemessene Unterstützung bei der Datenübertragung leisten. Nach
Vertragsende werden alle Kundendaten, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, vom
Anbieter gelöscht.

20. Anpassungen und Erweiterungen der Software:
Der Anbieter kann nach Absprache mit dem Kunden Anpassungen und Erweiterungen der
Software vornehmen. Die Bedingungen und Kosten solcher Anpassungen werden gesondert
vereinbart und schriftlich festgehalten.

21. Schulung und Beratung:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Nutzung der Software an. Details zu diesen Dienstleistungen, einschließlich Umfang und
Kosten, werden separat zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart.

22. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und
Integrität der in der Software gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die spezifischen
Sicherheitsmaßnahmen werden in den Datenschutzbestimmungen des Anbieters dargelegt.

23. Umgang mit Feedback und Vorschlägen der Kunden:
Jegliches Feedback oder Verbesserungsvorschläge der Kunden bezüglich der Software
werden vom Anbieter berücksichtigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, solche Ideen und
Vorschläge zu verwenden, ohne eine Verpflichtung zur Vergütung oder Anerkennung
gegenüber dem Kunden.

24. Konfliktlösung:
Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird zunächst eine
gütliche Einigung angestrebt. Sollte keine Einigung erzielt werden, können alternative
Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schiedsverfahren in Betracht gezogen werden.

25. Änderungen an Dienstleistungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Software oder den damit
verbundenen Dienstleistungen vorzunehmen. Kunden werden über wesentliche Änderungen
in angemessener Weise informiert.


§ 4 Vertragsabschluss

1. Angebot und Annahme:
Ein Vertrag über die Nutzung der Software kommt zustande, wenn ein Kunde ein Angebot des
Anbieters annimmt. Ein Angebot kann durch den Anbieter auf verschiedene Weise
unterbreitet werden, zum Beispiel über die Website des Anbieters, durch ein schriftliches
Angebot oder über eine Online-Bestellplattform. Die Annahme des Angebots durch den
Kunden erfolgt entweder durch eine schriftliche Bestätigung, durch das Ausführen einer
Online-Bestellung oder durch die tatsächliche Nutzung der Software.

2. Bestellprozess:
Der Kunde kann die Software durch Ausfüllen eines Online-Bestellformulars, per E-Mail oder
über einen direkten Vertriebskontakt bestellen. Im Bestellprozess gibt der Kunde alle
notwendigen Informationen an und akzeptiert die vorliegenden AGB.

3. Vertragsbestätigung:
Nach Erhalt der Bestellung sendet der Anbieter eine Vertragsbestätigung an den Kunden.
Diese Bestätigung kann elektronisch oder in schriftlicher Form erfolgen und enthält die
wesentlichen Details des Vertrags, einschließlich des Umfangs der lizenzierten Software, der
vereinbarten Preise, Vertragslaufzeit und der Zahlungsbedingungen.

4. Prüfung und Korrektur von Fehlern:
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Angaben vor der endgültigen Bestellung zu überprüfen
und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Nach Abschluss der Bestellung sind Änderungen
nur noch nach Absprache mit dem Anbieter möglich.

5. Widerrufsrecht:
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist, steht ihm ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu. Da es sich bei den Kunden der AI-Com Innovations GmbH jedoch in der
Regel um Geschäftskunden handelt, ist das Widerrufsrecht für diese Verträge in der Regel
ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch eine 10-tägige Testphase, beginnend mit dem Auslösen der Bestellung, welche nach Ablauf automatisch und sofern der Kunde nicht widerruft in eine
zahlungspflichtige Nutzungsphase übergeht.

6. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Übersetzungen in andere Sprachen
dienen nur der Information und haben keinen rechtlichen Einfluss auf die Interpretation des
Vertrags.

7. Gültigkeit des Angebots:
Jedes Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet ist. Angebote gelten für einen im Angebot angegebenen
Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, bis zum Widerruf durch den Anbieter.

8. Technische Schritte zum Vertragsabschluss:
Der Kunde wird durch den Bestellprozess geführt, der typischerweise die Auswahl der
Software, die Angabe von Kundeninformationen, die Überprüfung der Bestellung und das
Absenden der Bestellung umfasst. Der Anbieter stellt sicher, dass der Kunde vor der
endgültigen Bestellung ausreichend über die einzelnen Schritte und deren Bedeutung
informiert wird.

9. Speicherung des Vertragstextes:
Der Text des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrags wird vom
Anbieter gespeichert und ist für den Kunden zugänglich.

10. Zugangsbeschränkungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen nicht zu
akzeptieren oder Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass
die Software für illegale Zwecke oder in einer Weise genutzt werden könnte, die den
Interessen des Anbieters schadet.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Bei speziellen Anforderungen des Kunden an die Software oder den Dienstleistungsumfang
werden diese in einem gesonderten Anhang zum Vertrag festgehalten.

12. Änderungen vor Vertragsabschluss:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software oder die Bedingungen für ihre Nutzung
jederzeit zu ändern. Änderungen, die vor dem Vertragsabschluss erfolgen, sind Teil des
Vertrages, sofern der Kunde diesen Änderungen zustimmt.


§ 5 Lizenzbedingungen

1. Lizenzerteilung:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare
und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software gemäß diesen AGB.

2. Lizenzumfang und -beschränkungen:
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich zu internen Geschäftszwecken. Jegliche Form der
Modifikation, des Reverse Engineering oder der Unterlizenzierung der Software ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist strengstens untersagt. Dies umfasst,
ist aber nicht beschränkt auf, das Kopieren, Verändern, Übersetzen oder Schaffen
abgeleiteter Werke auf Basis der Software.

3. Nutzungsberechtigte:
Nur vom Kunden benannte Nutzer (Mitarbeiter oder autorisierte Dritte) dürfen auf die Software
zugreifen und sie nutzen.

4. Zugangskontrolle:
Der Kunde ist verantwortlich für die Vergabe und Verwaltung von Zugangsberechtigungen und
muss sicherstellen, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt werden.

5. Schutz des geistigen Eigentums:
Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Software beim Anbieter
oder dessen Lizenzgebern liegen.

6. Verbot von Reverse Engineering:
Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse engineering oder
auf andere Weise versuchen, ihren Quellcode zu erlangen.

7. Keine Modifikationen:
Der Kunde darf keine Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Derivate der Software
erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.

8. Untervermietung und Sub-Lizenzierung verboten:
Der Kunde darf die Software nicht untervermieten, sub-lizensieren oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung stellen.

9. Einhaltung der Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

10. Verbot der illegalen Nutzung:
Die Software darf nicht für illegale Zwecke oder zur Förderung illegaler Aktivitäten verwendet
werden.

11. Einschränkungen der Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigt.

12. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch den Kunden zu
überprüfen.

13. Datenverarbeitung:
Der Kunde darf die Software nur zur Verarbeitung von Daten verwenden, für die er das Recht
zur Nutzung hat.

14. Haftung für Nutzerhandlungen:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software.

15. Meldung von Sicherheitsverletzungen:
Der Kunde muss Sicherheitsverletzungen oder unautorisierte Nutzung der Software
unverzüglich dem Anbieter melden.

16. Backup und Datensicherung:
Der Kunde ist verantwortlich für das regelmäßige Backup seiner Daten, die im Rahmen der
Nutzung der Software verarbeitet werden.

17. Laufzeit der Lizenz:
Die Lizenz wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit erteilt und endet automatisch mit Ablauf
dieser Frist, es sei denn, sie wird verlängert. Die Verlängerung erfolgt automatisch um die
ursprünglich ausgewählte Vertragslaufzeit, sofern der Kunde nicht innerhalb der
Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.

18. Beendigung der Lizenz:
Der Anbieter kann die Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen die
Lizenzbedingungen mit sofortiger Wirkung beenden.

19. Folgen der Beendigung:
Bei Beendigung der Lizenz muss der Kunde die Nutzung der Software sofort einstellen und
alle Kopien der Software löschen oder zurückgeben.

20. Änderungen der Lizenzbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die
Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt
und treten in Kraft, wenn der Kunde die geänderten Bedingungen akzeptiert.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preisgestaltung:
Alle Preise für die Nutzung der Software werden klar und deutlich kommuniziert und verstehen
sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2. Rechnungsstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden regelmäßig Rechnungen aus, die alle fälligen Gebühren für
die Nutzung der Software und eventuelle Zusatzdienstleistungen enthalten.

3. Zahlungsfristen:
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zu leisten.

4. Zahlungsmethoden:
Der Kunde kann aus den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsmethoden wählen, die
Kreditkarten, Lastschrift, Überweisung oder andere akzeptierte Zahlungsmittel umfassen
können.

5. Vorauszahlung:
Der Anbieter kann für bestimmte Vertragskonstellationen eine Vorauszahlung verlangen.

6. Rabatte und Sonderkonditionen:
Rabatte oder Sonderkonditionen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt
wurden.

7. Preisanpassungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Änderungen der Preise
werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Preisänderungen treten nicht rückwirkend in Kraft und gelten erst ab dem Zeitpunkt der
Ankündigung für neue Vertragsabschlüsse oder Vertragsverlängerungen.

8. Verspätete Zahlungen:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a.
berechnet. Rückerstattungen erfolgen nur in Fällen, in denen der Anbieter eine wesentliche
Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen zu verantworten hat.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Währung:
Alle Zahlungen erfolgen in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde.

11. Kosten für Dienstleistungen:
Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Grundpreis der Software enthalten sind,
werden separat berechnet.

12. Lizenzänderungen:
Änderungen des Lizenzumfangs, wie die Erhöhung der Nutzeranzahl, Erweiterung von
Funktionen, usw. führen zu einer entsprechenden Anpassung der Gebühren.

13. Rückerstattungen:
Rückerstattungen erfolgen nach Ermessen des Anbieters und berücksichtigen die bis dahin
erbrachten Leistungen sowie die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.

14. Kündigungsgebühren:
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Kunden können
Kündigungsgebühren anfallen.

15. Kosten für technischen Support:
Zusätzlicher technischer Support kann separat berechnet werden, sofern dieser nicht im
Vertragspaket enthalten ist.

16. Drittanbietergebühren:
Kosten für Dienstleistungen oder Produkte von Drittanbietern, die im Zusammenhang mit der
Nutzung der Software stehen, sind vom Kunden zu tragen.

17. Insolvenz des Kunden:
Im Falle einer Insolvenz oder eines Insolvenzantrags des Kunden kann der Anbieter den
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

18. Eigentumsvorbehalt:
Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Gebühren im Eigentum des
Anbieters.

19. Steuerliche Verpflichtungen:
Der Kunde ist für die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung der
Software ergeben, verantwortlich.

20. Änderung der Zahlungsbedingungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern, wobei solche
Änderungen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.

21. Steuern und Abgaben:
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive etwaiger Steuern, Abgaben und Zölle, die
vom Kunden zu tragen sind.

22. Kosten bei Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, alle anfallenden Kosten,
einschließlich Mahn- und Inkassogebühren sowie Anwaltskosten, dem Kunden in Rechnung
zu stellen.

23. Guthaben und Gutschriften:
Eventuelle Guthaben oder Gutschriften des Kunden können auf zukünftige Rechnungen
angerechnet oder nach Ermessen des Anbieters ausgezahlt werden.

24. Kosten für Zahlungsmethoden:
Der Kunde trägt etwaige zusätzliche Kosten, die durch die Wahl einer bestimmten
Zahlungsmethode entstehen.

25. Sicherheitsleistung:
Der Anbieter kann eine Sicherheitsleistung oder Kaution für die Nutzung der Software
verlangen, insbesondere bei Kunden mit schlechter Bonität.

26. Preisnachlässe für Langzeitverträge:
Kunden, die sich zu längeren Vertragslaufzeiten verpflichten, können Preisnachlässe oder
spezielle Konditionen erhalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

27. Zahlungsaufschub:
In Ausnahmefällen kann der Anbieter dem Kunden einen Zahlungsaufschub gewähren, wobei
die Bedingungen hierfür schriftlich festgelegt werden.

28. Anpassung bei Wechselkursänderungen:
Bei Verträgen in Fremdwährung behält sich der Anbieter das Recht vor, Preise bei
signifikanten Wechselkursänderungen anzupassen.

29. Bonitätsprüfung:
Der Anbieter ist berechtigt, Bonitätsprüfungen bei Neukunden durchzuführen und auf dieser
Basis über die Annahme von Bestellungen und die Gewährung von Zahlungszielen zu
entscheiden.

30. Kostentransparenz:
Der Anbieter verpflichtet sich, Kosten und Gebühren transparent und verständlich darzulegen.

31. Verrechnung von Forderungen:
Der Anbieter hat das Recht, Forderungen gegenüber dem Kunden mit Guthaben des Kunden
zu verrechnen.

32. Kündigung bei Nichtzahlung:
Bei wiederholtem Zahlungsverzug – zweimal hintereinander – behält sich der Anbieter das
Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

33. Kosten für Rechtsberatung:
Kosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber
dem Kunden entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.

34. Zahlungspflicht bis Vertragsende:
Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur wirksamen Kündigung des Vertrages zu leisten.

35. Verjährung von Forderungen:
Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden verjähren nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

36. Abrechnung von Teilleistungen:
Der Anbieter ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen gesondert abzurechnen.

37. Preisbindung:
Angegebene Preise sind für die im Angebot oder Vertrag festgelegte Zeitdauer verbindlich.

38. Abtretungsverbot:
Der Kunde darf seine Zahlungsansprüche gegenüber dem Anbieter ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abtreten.

39. Abschlussbestimmungen zu Zahlungen:
Diese Zahlungsbedingungen sind abschließend und gelten für alle zwischen dem Anbieter
und dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.


§ 7 Lieferung und Installation

1. Lieferung der Software:
Die Software wird dem Kunden in der Regel online zur Verfügung gestellt, über einen
Download-Link oder über direkten Zugriff auf eine Cloud-Plattform.

2. Zugangsbereitstellung:
Der Anbieter stellt dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Nutzung der Software
bereit.

3. Installation durch den Kunden:
Die Installation der Software erfolgt, sofern notwendig in der Regel durch den Kunden, es sei
denn, es wurde eine Installation durch den Anbieter vereinbart.

4. Installationsanleitung:
Der Anbieter stellt eine Installationsanleitung zur Verfügung, die dem Kunden hilft, die
Software ordnungsgemäß zu installieren bzw. unterstützt sofern notwendig und durch den
Kunden explizit gefordert im Rahmen einer Ersteinrichtung. Für die Ersteinrichtung können
ggf. Gebühren anfallen.

5. Technische Voraussetzungen:
Der Kunde ist verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen für die Installation und
Nutzung der Software zu erfüllen.

6. Fernunterstützung bei der Installation:
Der Anbieter kann bei Bedarf Fernunterstützung bei der Installation und Einrichtung der
Software leisten.

7. Liefertermin:
Die Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als
verbindlich vereinbart.

8. Verzögerungen bei der Lieferung:
Bei Verzögerungen der Lieferung wird der Anbieter den Kunden kurzfristig informieren.

9. Abnahme der Software:
Der Kunde wird gebeten, die Software nach der Lieferung zu überprüfen und etwaige Mängel
zu melden.

10. Aktualisierungen und Upgrades:
Der Anbieter stellt dem Kunden Aktualisierungen und Upgrades zur Verfügung, sofern diese
im Rahmen des Vertrags vorgesehen sind.

11. Testphase nach Installation:
Es wird eine 10-tägige Testphase ab der Ersteinrichtung vereinbart, während der der Kunde
die Funktionsfähigkeit der Software überprüfen kann.

12. Schulung des Kundenpersonals:
Der Anbieter bietet auf Anfrage Schulungen für das Personal des Kunden zur Nutzung der
Software an. Für die Schulungen können ggf. Gebühren anfallen.

13. Integration in bestehende Systeme:
Unterstützung bei der Integration der Software in bestehende IT-Systeme des Kunden kann
gegen Aufpreis angeboten werden.

14. Wartung der Software:
Regelmäßige Wartung der Software ist im Rahmen des Servicevertrags enthalten.

15. Service-Level-Agreements (SLAs):
Spezifische Service-Level hinsichtlich Verfügbarkeit und Reaktionszeiten können in einem
SLA festgelegt werden.

16. Notfallunterstützung:
Der Anbieter bietet Notfallunterstützung bei kritischen Problemen mit der Software.

17. Eigentumsrechte an gelieferten Materialien:
Alle Materialien, die im Rahmen der Lieferung und Installation bereitgestellt werden, bleiben
im Eigentum des Anbieters.

18. Datenmigration:
Unterstützung bei der Datenmigration von bestehenden Systemen in die neue Software kann
gegen zusätzliche Gebühren angeboten werden.

19. Rückmeldung des Kunden:
Der Kunde wird aufgefordert, Rückmeldung zur Lieferung und
Installation zu geben, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.

20. Haftung für Installationsmängel:
Der Anbieter haftet für Mängel, die bei der Installation auftreten, sofern diese auf sein
Verschulden zurückzuführen sind.

21. Verzicht auf Installation:
Der Kunde kann auf die Installation durch den Anbieter verzichten und erhält in diesem Fall
entsprechende Anleitungen zur Selbstinstallation.

22. Überprüfung der Systemkompatibilität:
Vor der Installation überprüft der Anbieter die Kompatibilität der Software mit der vorhandenen
IT-Infrastruktur des Kunden.

23. Anpassungen und Konfigurationen:
Spezifische Anpassungen und Konfigurationen der Software werden gemäß den
Anforderungen des Kunden vorgenommen und gesondert berechnet.

24. Bestätigung der Betriebsbereitschaft:
Nach Abschluss der Installation und der Testphase bestätigt der Kunde die
Betriebsbereitschaft der Software.


§ 8 Pflichten des Kunden

1. Rechtmäßige Nutzung:
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und im
Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

2. Schutz der Zugangsdaten:
Der Kunde ist verantwortlich für den Schutz der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten
und muss sicherstellen, dass diese nicht unbefugt genutzt werden.

3. Einhaltung der Lizenzbestimmungen:
Der Kunde muss alle Bedingungen der Lizenzvereinbarung einhalten, insbesondere die
Nutzungseinschränkungen.

4. Verbot der Weitergabe:
Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder verleihen.

5. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den
unautorisierten Zugriff auf die Software zu verhindern.

6. Datenschutz:
Der Kunde muss die Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Datenschutzrecht erfolgt.

7. Meldung von Sicherheitslücken:
Der Kunde muss Sicherheitslücken oder -verletzungen unverzüglich dem Anbieter melden.

8. Aktualisierung von Informationen:
Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten und andere relevante Informationen aktuell zu
halten.

9. Kooperation bei Supportanfragen:
Der Kunde soll angemessen mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um Supportanfragen
effizient zu bearbeiten.

10. Feedback und Verbesserungsvorschläge:
Der Kunde wird ermutigt, Feedback und Verbesserungsvorschläge zur Software zu geben.

11. Verbot der missbräuchlichen Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software oder
die Nutzung der Software durch andere Kunden beeinträchtigen könnte.

12. Einhalten von Exportkontrollgesetzen:
Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Exportkontrollgesetze verantwortlich.

13. Verbot der unzulässigen Modifikation:
Der Kunde darf keine unzulässigen Modifikationen an der Software vornehmen.

14. Nutzung gemäß der Dokumentation:
Der Kunde muss die Software gemäß der vom Anbieter bereitgestellten Dokumentation
nutzen.

15. Verantwortung für Nutzerinhalte:
Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die im Rahmen der Nutzung der
Software verarbeitet werden.

16. Schadensmeldung:
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Schaden oder jede
Beeinträchtigung der Software zu melden.

17. Verbot der rechtswidrigen Inhalte:
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte über die Software verbreiten.

18. Sicherung von Geschäftsdaten:
Der Kunde muss regelmäßig Sicherungen seiner Geschäftsdaten durchführen.

19. Verantwortung für Endnutzer:
Wenn der Kunde die Software Dritten zur Verfügung stellt, ist er für das Verhalten dieser
Endnutzer verantwortlich.

20. Bereitstellung von Ressourcen:
Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Nutzung der
Software verantwortlich.

21. Informationspflicht bei Geschäftsänderungen:
Der Kunde muss den Anbieter über wesentliche Änderungen in seinem Geschäftsbetrieb
informieren, die die Nutzung der Software betreffen könnten.

22. Verantwortung für Zugriffe von Dritten:
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Zugriffe auf die Software, die durch ihn oder durch
von ihm autorisierte Personen erfolgen.

23. Berücksichtigung von Updates und Anpassungen:
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Updates und Anpassungen der Software zeitnah
durchzuführen.


§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistungspflichten:
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Spezifikationen
funktioniert. Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Die Gewährleistung gilt nicht für Probleme, die aus unsachgemäßer Nutzung oder externen
Einflüssen resultieren.

2. Fehlermeldungen:
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich zu melden.

3. Nachbesserungsrecht:
Der Anbieter hat das Recht, auftretende Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
zu beheben.

4. Einschränkungen der Gewährleistung:
Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder externe
Einflüsse entstehen.

5. Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftungsansprüche für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.

6. Produkthaftung:
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Haftungsausschluss für indirekte Schäden:
Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, es sei denn, solche
Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Haftung für Datenverlust:
Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand,
der bei regelmäßiger und risikoadäquater Datensicherung entstanden wäre.

9. Beweislastumkehr:
Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen.

10. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen:
Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Einschränkung der Mängelbeseitigung:
Der Anbieter ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Mangel unerheblich ist.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde muss angemessene Mitwirkung leisten, um die Mängelbeseitigung zu
ermöglichen.

13. Freistellung bei Rechtsverletzungen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen
Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.

14. Rücktrittsrecht:
Bei wiederholtem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.

15. Einschränkung der Rücktrittsrechte:
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

16. Minderungsrecht:
Der Kunde hat das Recht, eine Minderung der Vergütung im angemessenem Umfang
einzufordern, falls die Mängelbeseitigung fehlschlägt.

17. Haftungsgrenzen:
Sofern nicht anders vereinbart, sind Haftungsgrenzen in der Höhe auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden beschränkt.

18. Ausschluss von Ansprüchen bei Eigenmangelbeseitigung:
Ansprüche wegen eigenmächtiger Mangelbeseitigung durch den Kunden sind
ausgeschlossen.

19. Haftung für Hilfspersonen:
Der Anbieter haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

20. Ausschluss von Garantien:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, gibt der Anbieter keine Garantien ab.


21. Mängelanzeigefrist für Kaufleute: Kaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14
Tagen anzeigen.

22. Schadensminderungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

23. Ausschlussfristen für Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

24. Haftungsausschluss für externe Komponenten:
Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die durch externe Komponenten oder Fremdsoftware
verursacht wurden.

25. Regressansprüche:
Regressansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, soweit der Kunde seine eigene
Sorgfaltspflicht verletzt hat.

26. Haftung bei Datenverlust durch Dritte: Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch
das Handeln Dritter verursacht wurden.


§ 10 Datenschutzbestimmungen

1. Einhaltung der Datenschutzgesetze:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und aller relevanten lokalen Datenschutzgesetze. Dies umfasst den Schutz
personenbezogener Daten, die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung und die
Sicherstellung, dass alle Datentransfers den geltenden Datenschutzstandards entsprechen.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung von Kundendaten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich zu den im
Vertrag definierten Zwecken. Kunden sind dafür verantwortlich, die Zustimmung ihrer
Endnutzer für die Datenverarbeitung einzuholen, soweit dies nach geltendem Recht
erforderlich ist.

3. Datenschutzerklärung:
Der Anbieter stellt eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die die Art, den Umfang und den
Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung beschreibt.

4. Zugriffsrechte:
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die vom Anbieter gespeicherten personenbezogenen
Daten zu verlangen.

5. Datenminimierung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Datenminimierung und verarbeitet nur Daten, die für die
Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

6. Datenübertragung:
Der Kunde stimmt der Übertragung seiner Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union
nur zu, wenn angemessene Datenschutzstandards gewährleistet sind.

7. Sicherheitsmaßnahmen:
Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die
Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

8. Berichtigung und Löschung:
Der Kunde hat das Recht, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten
zu verlangen.

9. Datenschutzbeauftragter:
Der Anbieter benennt einen Datenschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für
Datenschutzfragen dient.

10. Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten durch den Anbieter.

11. Verwendung von Cookies:
Der Anbieter informiert den Kunden über die Verwendung von Cookies und holt
erforderlichenfalls dessen Zustimmung ein.

12. Protokollierung von Zugriffen:
Der Anbieter protokolliert Zugriffe auf die Software zum Zwecke der Sicherheit und
Fehlerbehebung.

13. Informationspflicht bei Datenverletzungen:
Im Falle einer Datenverletzung informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.

14. Auftragsverarbeitung:
Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies
im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

15. Datenüberprüfung und -aktualisierung:
Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung und Aktualisierung der ihm zugeordneten
personenbezogenen Daten.

16. Einschränkung der Verarbeitung:
Der Kunde hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen.

17. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen.

18. Aufbewahrung und Löschung von Daten:
Der Anbieter bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die
Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.

19. Geheimhaltung:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten des Kunden.

20. Änderungen der Datenschutzbestimmungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.


§ 11 Kündigungsbedingungen

1. Kündigungsrecht:
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten
Kündigungsfristen zu kündigen.

2. Kündigungsfristen:
Die ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30
Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich, bei Monatsverträgen mit
einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vertraglichen vereinbarten Laufzeit möglich.
Andernfalls verlängert sich die vertraglich vereinbarte Laufzeit automatisch um dieselbe
Laufzeit. D.h. wurde eine vertragliche Laufzeit von sechs Monaten vereinbart, verlängert sich
die Laufzeit automatisch um sechs Monate, sofern die Kündigung nicht fristgerecht erfolgte.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3. Form der Kündigung:
Kündigungen müssen schriftlich bzw. über den Kündigungsbutton auf der Website
(https://zybr.ai) erfolgen, um ihre Wirksamkeit zu entfalten.

4. Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

5. Wichtiger Grund:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die vertraglichen
Pflichten schwerwiegend verletzt.

6. Mitteilungspflicht bei außerordentlicher Kündigung:
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der kündigenden Partei der Grund der
Kündigung mitgeteilt werden.

7. Abwicklung nach Kündigung:
Nach einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß durchzuführen.

8. Löschung von Daten:
Der Anbieter wird nach der Kündigung alle personenbezogenen Daten des Kunden löschen,
sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9. Rückgabe von Unterlagen und Materialien:
Der Kunde ist verpflichtet, alle vom Anbieter erhaltenen Unterlagen und Materialien
zurückzugeben.

10. Offene Forderungen:
Offene Forderungen sind auch nach einer Kündigung des Vertrags fällig und zahlbar.

11. Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung:
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann der Anbieter eine angemessene
Entschädigung verlangen.

12. Übertragung von Vertragspflichten:
Vertragspflichten dürfen nach einer Kündigung nur mit Zustimmung der anderen Partei auf
Dritte übertragen werden.

13. Kündigung bei Insolvenz:
Bei Insolvenz des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen.

14. Rückabwicklung von Leistungen:
Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen
abzurechnen.

15. Vertraulichkeitsverpflichtungen:
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.

16. Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche, die aus der Beendigung des Vertrags resultieren, bleiben
unberührt.

17. Benachrichtigung von Endkunden:
Der Kunde ist verantwortlich, seine Endkunden über die Beendigung der Softwarenutzung zu
informieren.

18. Deaktivierung der Software:
Nach der Kündigung wird der Anbieter den Zugang zur Software sofort deaktivieren.

19. Archivierung von Daten:
Der Kunde hat das Recht, eine Kopie seiner Daten zu erhalten, bevor diese gelöscht werden.

20. Gegenseitige Entlastung:
Nach Erfüllung aller Verpflichtungen entlasten sich die Parteien gegenseitig von weiteren
Ansprüchen.

21. Überprüfung der Vertragsdurchführung:
Vor der Kündigung soll eine Überprüfung der Vertragsdurchführung erfolgen, um festzustellen,
ob alle Pflichten erfüllt wurden.

22. Rückzahlung vorausbezahlter Gebühren:
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden werden
vorausbezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet.

23. Fortdauer der Zahlungspflicht:
Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren besteht bis zum Wirksamwerden der
Kündigung fort.

24. Kündigung von Zusatzleistungen:
Zusätzliche vereinbarte Leistungen können nicht gesondert gekündigt werden.

25. Regelung von Streitigkeiten:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung sollen nach Möglichkeit außergerichtlich
geklärt werden.

26. Bewertung der Dienstleistung:
Der Kunde wird gebeten, eine Bewertung der Dienstleistung vorzunehmen, um zur
Verbesserung der Servicequalität beizutragen.

27. Ansprüche bei Vertragsbeendigung:
Ansprüche, die bei Vertragsbeendigung bestehen, bleiben auch nach der Kündigung
bestehen.

28. Anpassungen bei Teilkündigung:
Bei einer Teilkündigung einzelner Leistungen werden die Vertragsbedingungen entsprechend
angepasst.

29. Folgen der Kündigung:
Nach Kündigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software
unverzüglich zu löschen und alle vertraulichen Informationen des Anbieters zurückzugeben
oder zu vernichten.



§ 12 Besondere Bestimmungen für die Schweiz

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in der Schweiz haben.

2. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten mit Kunden in der Schweiz ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters.

3. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird auf Deutsch abgefasst.

4. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem schweizerischen
Datenschutzgesetz.

5. Preisangaben:
Alle Preise müssen in Schweizer Franken (CHF) angegeben werden.

6. Schweizer Feiertage und Arbeitszeiten:
Bei der Festlegung von Servicezeiten und Reaktionszeiten werden schweizerische Feiertage
und übliche Arbeitszeiten berücksichtigt.

7. Besondere Zahlungsbedingungen:
Für Schweizer Kunden können besondere Zahlungsbedingungen gelten.

8. Währungsrisiken:
Währungsrisiken im Zusammenhang mit dem Wechselkurs CHF/Euro trägt der Kunde.

9. Bürgschaft und Sicherheiten:
Für bestimmte Verträge können spezielle Bürgschaften oder Sicherheiten nach
schweizerischem Recht verlangt werden.

10. Verantwortung für lokale Integration:
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Integration der Software in lokale Systeme.

11. Kundenspezifische Anforderungen:
Anforderungen schweizerischer Kunden an die Funktionalität der Software werden
berücksichtigt.

12. Schweizer Zahlungssysteme:
Integration von schweizerischen Zahlungssystemen und -methoden in die Software.



§ 13 Besondere Bestimmungen für Deutschland

1. Geltungsbereich:
Diese Klauseln gelten speziell für Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben.

2. Anwendbares Recht: Für Kunden in Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit deutschen Kunden ist der Sitz des Anbieters oder,
nach Wahl des Anbieters, der Sitz des Kunden.

4. Einhaltung lokaler Gesetze:
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software alle lokalen Gesetze und
Vorschriften einzuhalten.

5. Verbraucherschutz:
Die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts finden Anwendung.

6. Urheberrechtsklausel:
Anerkennung und Schutz des Urheberrechts nach deutschem Urheberrechtsgesetz.

7. Lizenzbestimmungen:
Einhaltung spezifischer Lizenzbestimmungen, die im deutschen Markt üblich sind.

8. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der
Zustimmung des Anbieters.

9. Änderungsvorbehalt:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten
Vertrags.

11. Vertraulichkeitsvereinbarung: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung von
Vertraulichkeitsvereinbarungen.

12. Datensicherheit:
Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

13. Schlichtungsverfahren:
Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten.

14. Informationspflichten:
Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden.

15. Werbung und Marketing:
Beachtung der deutschen Vorschriften für Werbung und Marketing.

16. Verbot irreführender Praktiken:
Verbot der Anwendung irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken.

17. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen relevanter Gesetze oder Vorschriften.

18. Kundenbewertungen:
Der Kunde ist berechtigt, die Software und Dienstleistungen des Anbieters zu bewerten, wobei
die Bewertungen den deutschen Gesetzen entsprechen müssen.

19. Verbot der unerlaubten Nutzung:
Der Kunde darf die Software nicht für unerlaubte oder gesetzwidrige Aktivitäten nutzen.

20. Einbindung von Drittanbieterdiensten:
Sofern Drittanbieterdienste in die Software integriert werden, müssen diese den deutschen
Rechtsvorschriften entsprechen.

21. Verfügbarkeit der Dienste:
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste, garantiert jedoch keine
100%ige Verfügbarkeit.

22. Anpassung an spezielle Kundenanforderungen:
Anpassungen der Software an spezielle Anforderungen des Kunden können vereinbart und
müssen schriftlich festgehalten werden.

23. Ansprüche bei Serviceausfall:
Im Falle eines Ausfalls der Dienste sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz begrenzt,
soweit gesetzlich zulässig.

24. Kooperation bei behördlichen Anfragen:
Bei Anfragen von Behörden wird der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
kooperieren.

25. Änderungen von Kontaktinformationen:
Der Kunde muss Änderungen seiner Kontaktinformationen unverzüglich mitteilen.

26. Verwendung von Open-Source-Komponenten:
Sofern Open-Source-Komponenten verwendet werden, werden diese entsprechend den
jeweiligen Lizenzbedingungen bereitgestellt.

27. Zustimmung zu Updates und Upgrades:
Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter berechtigt ist, Updates und Upgrades der Software
durchzuführen.

28. Datenschutz bei Mitarbeiterdaten:
Der Anbieter beachtet die Datenschutzbestimmungen auch bei der Verarbeitung von
Mitarbeiterdaten des Kunden.

29. Recht auf Datenübertragung:
Der Kunde hat das Recht, die Übertragung seiner Daten auf ein anderes System zu
verlangen.

30. Anforderungen an elektronische Rechnungen:
Elektronische Rechnungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen
in Deutschland ausgestellt.

31. Haftung für Inhalte:
Der Kunde haftet für alle Inhalte, die er im Rahmen der Nutzung der Software hochlädt oder
verarbeitet.

32. Ansprüche bei Vertragsende:
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle offenen Ansprüche abgewickelt.

33. Geltung von AGB-Änderungen:
Änderungen der AGB werden wirksam, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen
widerspricht.

34. Übertragbarkeit des Vertrags:
Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Anbieters.

35. Verantwortung für Endnutzer:
Der Kunde ist für das Verhalten der Endnutzer, denen er Zugang zur Software gewährt,
verantwortlich.

36. Einhaltung von Nutzungsrichtlinien:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Nutzungsrichtlinien des Anbieters zu befolgen.

37. Kündigung bei Nichtnutzung:
Der Anbieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Software über einen längeren
Zeitraum nicht nutzt.

38. Schlichtungsstelle:
Im Falle von Streitigkeiten kann eine unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden.

39. Anpassung an zukünftige Gesetzesänderungen:
Der Vertrag wird bei zukünftigen Änderungen der Gesetzgebung entsprechend angepasst.

40. Kontakt- und Servicecenter:
Der Anbieter stellt ein Kontakt- und Servicecenter zur Verfügung, das den gesetzlichen
Anforderungen in Deutschland entspricht.

41. Besondere Regelungen für Software-Updates:
Regelungen zu Software-Updates werden transparent kommuniziert und entsprechen den
gesetzlichen Vorgaben.

42. Richtlinien für den Einsatz von KI:
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Software erfolgt im Einklang mit den geltenden
rechtlichen Rahmenbedingungen.



§ 14 Kundensupport und Service-Level-Agreements (SLAs)

1. Bereitstellung von Support:
Der Anbieter verpflichtet sich zur Bereitstellung von Kundensupport gemäß den festgelegten
Service-Zeiten.

2. Reaktionszeiten:
Der Anbieter garantiert bestimmte Reaktionszeiten auf Kundenanfragen, die in den SLAs
definiert sind.

3. Supportkanäle:
Support wird über verschiedene Kanäle wie E-Mail, Telefon und Online-Chat angeboten.

4. Priorisierung von Supportanfragen:
Anfragen werden je nach Dringlichkeit und Vertragsbedingungen priorisiert.

5. Eskalationsverfahren:
Für komplexe Anfragen existiert ein klar definiertes Eskalationsverfahren.

6. Wartungsarbeiten:
Regelmäßige Wartungsarbeiten werden im Voraus angekündigt und außerhalb der
Hauptgeschäftszeiten durchgeführt.

7. Verfügbarkeitsgarantien:
Der Anbieter gibt Verfügbarkeitsgarantien für die Software ab, die in den SLAs spezifiziert
sind.

8. Monitoring und Berichterstattung:
Der Anbieter überwacht die Systemleistung und stellt dem Kunden regelmäßige
Leistungsberichte zur Verfügung.

9. Feedbackmechanismen:
Kunden haben die Möglichkeit, Feedback zum Support zu geben, das zur Verbesserung der
Dienstleistung genutzt wird.

10. Service-Ausfälle:
Im Falle von Service-Ausfällen stellt der Anbieter angemessene Kompensationen bereit.

11. Dokumentation und Anleitungen:
Umfangreiche Dokumentationen und Anleitungen zur Nutzung der Software werden
bereitgestellt.

12. Anpassung von SLAs:
SLAs können nach Absprache mit dem Kunden angepasst werden.

13. Vertraulichkeit im Supportprozess:
Alle Informationen, die im Rahmen des Supports ausgetauscht werden, werden vertraulich
behandelt.

14. Bereitstellung von Updates und Patches:
Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches werden im Rahmen des Supports
bereitgestellt.

15. Benachrichtigung bei Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in der Supportstruktur oder den SLAs
informiert.

16. Haftungsbeschränkungen bei Supportleistungen:
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die aus dem Support resultieren, ist beschränkt.

17. Kundenverantwortlichkeiten:
Kunden müssen angemessene Informationen und Ressourcen zur Verfügung stellen, um
effektiven Support zu ermöglichen.

18. Messung der Kundenzufriedenheit:
Der Anbieter führt regelmäßige Messungen der Kundenzufriedenheit durch.

19. Rechte bei Nichterfüllung der SLAs:
Kunden haben das Recht auf spezifische Abhilfemaßnahmen, falls die SLAs nicht erfüllt
werden.



§ 15 Geistiges Eigentum und Urheberrecht


1. Eigentumsrechte:
Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben beim Anbieter.


2. Urheberrechtliche Schutzmaßnahmen:
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert, modifiziert oder verteilt
werden, außer dies wurde ausdrücklich gestattet.


3. Verbot der Nachbildung:
Der Kunde darf die Software nicht nachbilden, nachahmen oder reverse-engineeren.


4. Meldung von Verletzungen:
Der Kunde muss jede Verletzung der Urheberrechte des Anbieters unverzüglich melden.


5. Einhaltung von Open-Source-Lizenzen:
Bei Verwendung von Open-Source-Software hält sich der Anbieter an die entsprechenden
Lizenzbedingungen.


6. Verwendung von Kundeninhalten:
Kundeninhalte, die in der Software verwendet werden, bleiben im Eigentum des Kunden.


7. Verbot der Verwendung von Marken:
Die Nutzung der Marken des Anbieters durch den Kunden ist ohne ausdrückliche
Genehmigung untersagt.


8. Schutz von Handelsgeheimnissen:
Beide Parteien verpflichten sich, Handelsgeheimnisse zu schützen.


9. Benutzergenerierte Inhalte:
Für benutzergenerierte Inhalte in der Software trägt der Kunde die volle Verantwortung.


10. Ansprüche bei Verletzung geistigen Eigentums:
Ansprüche im Falle der Verletzung geistigen Eigentums werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen behandelt.


11. Übertragung von Rechten:
Der Kunde darf seine Rechte an der Software ohne Zustimmung des Anbieters nicht
übertragen.


12. Schriftliche Zustimmung für Änderungen:
Änderungen oder Anpassungen der Software bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.


13. Nutzungsrechte für Feedback:
Der Anbieter darf Kundenfeedback zur Verbesserung der Software verwenden.


14. Dokumentation und Materialien:
Alle vom Anbieter bereitgestellten Dokumentationen und Materialien sind urheberrechtlich
geschützt.


15. Zugriffskontrolle und Sicherheit:
Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf
die Software zu ergreifen.


16. Beschränkungen bei der Nutzung von Materialien:
Die Nutzung von vom Anbieter bereitgestellten Materialien ist auf den vertraglich vereinbarten
Rahmen beschränkt.



§ 16 Umgang mit Drittanbieter-Software und -Diensten


1. Integration von Drittanbieter-Software:
Die Software kann Integrationen zu Diensten oder Software von Drittanbietern enthalten.


2. Haftungsausschluss für Drittanbieter-Inhalte:
Für Mängel oder Schäden, die durch Drittanbieter-Software oder -Dienste verursacht werden,
übernimmt der Anbieter keine Haftung.


3. Datenschutz bei Drittanbietern:
Der Kunde ist für die Datenschutzkonformität bei der Nutzung von Drittanbieterdiensten
verantwortlich.


4. Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern:
Der Kunde muss etwaige Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern beachten.


5. Schnittstellen zu Drittanbietern:
Der Anbieter stellt Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten bereit, übernimmt jedoch keine
Verantwortung für deren Funktionalität.


6. Support für Drittanbieter-Software:
Supportanfragen bezüglich Drittanbieter-Software müssen direkt an den jeweiligen Anbieter
gerichtet werden.


7. Verantwortung bei Datenverlusten:
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Datenverluste, die durch Drittanbieter-Software
verursacht werden.


8. Freistellung bei Ansprüchen Dritter:
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der
Nutzung von Drittanbieter-Software frei.


9. Kosten für Drittanbieter-Dienste:
Der Kunde trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von DrittanbieterDiensten entstehen.


10. Zustimmung zu Updates von Drittanbietern:
Der Kunde stimmt zu, dass Drittanbieter ihre Software aktualisieren können.


11. Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten:
Der Anbieter garantiert nicht die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten.


12. Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten:
Der Kunde erkennt mögliche Abhängigkeiten von Drittanbieter-Diensten an.



§ 17 Anpassungen und kundenspezifische Entwicklungen


1. Anpassungen der Software:
Kundenspezifische Anpassungen der Software werden nach den spezifischen Anforderungen
des Kunden durchgeführt. Anpassungen der Software an spezifische Kundenbedürfnisse
erfordern eine separate Vereinbarung und werden nach Aufwand abgerechnet.


2. Entwicklungsprozess:
Alle Entwicklungsprozesse folgen einem vereinbarten Zeitplan und Qualitätsstandard.


3. Kosten für Anpassungen:

Die Kosten für kundenspezifische Entwicklungen werden auf Basis
des tatsächlichen Aufwands und zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.


4. Eigentumsrechte an Anpassungen:

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an
kundenspezifischen Anpassungen beim Anbieter.


5. Freigabe von Anpassungen:

Kundenspezifische Anpassungen bedürfen der Freigabe durch
den Kunden.


6. Wartung angepasster Software:

Für die Wartung angepasster Software gelten möglicherweise
besondere Bedingungen.


7. Dokumentation von Anpassungen:

Alle Anpassungen werden angemessen dokumentiert.


8. Integration mit Drittsystemen:

Bei der Integration mit Drittsystemen ist der Kunde für die
Kompatibilität verantwortlich.


9. Testphasen:

Anpassungen durchlaufen Testphasen, um ihre Funktionalität sicherzustellen.


10. Nutzungsrechte für Anpassungen:

Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Anpassungen
im Rahmen seiner Lizenz.


11. Vertraulichkeit bei der Entwicklung:

Informationen, die während der Entwicklung ausgetauscht
werden, unterliegen der Vertraulichkeit.


12. Übernahme von Entwicklungsrisiken:

Der Kunde trägt die Risiken, die mit der Entwicklung
verbunden sind.


13. Abnahmeprozess für Entwicklungen:

Nach Abschluss der Entwicklung erfolgt ein
Abnahmeprozess durch den Kunden.


14. Feedback und Verbesserungsvorschläge:

Der Kunde wird ermutigt, Feedback und
Verbesserungsvorschläge zur Entwicklung zu geben.


15. Anpassung an technologische Veränderungen:

Entwicklungen werden regelmäßig an
technologische Veränderungen angepasst.


16. Lizenzen für Drittsoftware:

Bei der Verwendung von Drittsoftware in der Entwicklung müssen
entsprechende Lizenzen eingehalten werden.


17. Zusatzkosten für eilige Entwicklungen:

Für eilige Entwicklungen können Zusatzkosten
anfallen.


18. Laufende Kommunikation:

Während des Entwicklungsprozesses erfolgt eine laufende
Kommunikation mit dem Kunden.


19. Einhaltung von Entwicklungsstandards:

Die Entwicklung erfolgt nach branchenüblichen
Standards.


20. Haftung für Entwicklungsfehler:

Die Haftung für Fehler, die auf Entwicklungsfehler
zurückzuführen sind, wird im Vertrag geregelt.



§ 18 Referenzkunden und Testimonials


1. Einsatz als Referenzkunde:
Der Kunde stimmt zu, als Referenzkunde für den Anbieter zu fungieren.


2. Verwendung von Kundenlogos:
Der Kunde erlaubt dem Anbieter, sein Logo zu Marketingzwecken zu verwenden.


3. Erstellung von Fallstudien:
Der Anbieter darf Fallstudien über die erfolgreiche Implementierung der Software beim
Kunden erstellen.


4. Freigabe von Testimonials:
Kunden-Testimonials dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden
veröffentlicht werden.


5. Zustimmung zu Pressemitteilungen:
Der Kunde stimmt der Erwähnung in Pressemitteilungen des Anbieters zu.


6. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen:
Bei der Verwendung von Referenzen wird die Datenschutzverordnung eingehalten.


7. Widerruf der Zustimmung:
Der Kunde kann seine Zustimmung zur Nutzung als Referenzkunde jederzeit widerrufen.


8. Keine irreführenden Aussagen:
Der Anbieter verpflichtet sich, keine irreführenden Aussagen in Bezug auf den Kunden zu
machen.


9. Vertraulichkeit von Kundeninformationen:
Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung
weitergegeben.


10. Begrenzung der Referenznutzung:
Die Nutzung des Kunden als Referenz ist zeitlich oder projektbezogen begrenzt.


11. Korrektur von Fehlinformationen:
Der Kunde hat das Recht, die Korrektur von Fehlinformationen zu verlangen.


12. Kundenzufriedenheitsumfragen:
Der Kunde kann zu Kundenzufriedenheitsumfragen eingeladen werden.


13. Veröffentlichung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback darf nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.


14. Qualitätsstandards für Testimonials:
Testimonials müssen echte und genaue Aussagen des Kunden widerspiegeln.


15. Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Werbung:
Werbematerialien mit Kundenreferenzen müssen rechtlichen Vorgaben entsprechen.


16. Keine finanzielle Kompensation:
Für die Bereitstellung von Referenzen oder Testimonials wird keine finanzielle Kompensation
gewährt.


17. Kontaktmöglichkeiten für potenzielle Kunden:
Der Kunde kann zustimmen, dass potenzielle Kunden ihn für Rückfragen kontaktieren dürfen.


18. Einschränkung der Referenznutzung nach Kündigung:
Nach Vertragskündigung kann die Nutzung des Kunden als Referenz eingeschränkt werden.


19. Anonymisierung von Testimonials:
Auf Wunsch des Kunden können Testimonials anonymisiert werden.


20. Rechte am eigenen Image:
Der Kunde behält alle Rechte an seinem Image und seiner Marke.



§ 19 Regelungen für Beta-Phase


1. Teilnahme an Beta-Phase:
Der Kunde akzeptiert mit Vertragsabschluss, dass sich die Software in der Beta-Phase
befindet.


2. Feedback und Berichterstattung:
Der Kunde verpflichtet sich, Feedback und Berichte über die Nutzung der Beta-Software zu
liefern.


3. Haftungsbeschränkung bei Beta-Software:
Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Ausfälle der Beta-Software.


4. Vertraulichkeit der Beta-Tests:
Informationen über Beta-Tests sind vertraulich zu behandeln.


5. Rückmeldung zu Fehlern und Problemen:
Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Fehler und Probleme unverzüglich zu melden.


6. Einschränkungen bei der Nutzung von Beta-Software:
Die Nutzung von Beta-Software kann bestimmten Einschränkungen unterliegen.


7. Berücksichtigung von Kundenfeedback in der Entwicklung:
Kundenfeedback aus Pilotprojekten fließt in die Weiterentwicklung der Software ein.


8. Verbot der Weitergabe von Beta-Software:
Der Kunde darf die Beta-Software nicht an Dritte weitergeben.


9. Rückgabe oder Vernichtung von Testmaterialien:
Nach Abschluss der Tests muss der Kunde alle Testmaterialien zurückgeben oder vernichten.



§ 20 Änderungsklauseln


1. Recht auf Änderungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und die AGB bei Bedarf zu ändern.


2. Benachrichtigung über Änderungen:
Kunden werden über wesentliche Änderungen in angemessener Frist informiert.


3. Einverständnis mit Änderungen:
Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden.


4. Widerspruchsrecht:
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von siebe Tagen gegen Änderungen Widerspruch
einzulegen.


5. Anpassung an rechtliche Anforderungen:
Änderungen können erforderlich sein, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


6. Berücksichtigung von Kundenfeedback:
Kundenfeedback kann bei der Durchführung von Änderungen berücksichtigt werden.


7. Veröffentlichung von Änderungen:
Änderungen werden auf der Website des Anbieters oder über andere Kommunikationskanäle
veröffentlicht.


8. Übergangsregelungen:
Für bestehende Kunden können ggf. Übergangsregelungen bei Änderungen gelten.


9. Gültigkeit vorheriger Vereinbarungen:
Bis zum Inkrafttreten von Änderungen gelten die bisherigen Vereinbarungen.


10. Änderungen von Serviceleistungen:
Änderungen in den Serviceleistungen werden ebenfalls kommuniziert.


11. Anpassung von Preisen:
Preisänderungen erfolgen nach Ankündigung und unter Einhaltung bestehender Verträge.


12. Automatische Vertragsanpassung:
Der Vertrag passt sich automatisch an die neuen Bedingungen an, falls kein Widerspruch
erfolgt.


13. Anpassung von Lizenzbedingungen:
Lizenzbedingungen können geändert werden, um technologische oder marktspezifische
Entwicklungen zu berücksichtigen.


14. Kommunikation in Landessprache:
Änderungen werden in der Deutsch kommuniziert.


15. Datenschutzrechtliche Anpassungen:
Anpassungen aufgrund von Änderungen in Datenschutzgesetzen können vorgenommen
werden.


16. Anpassung an technologische Veränderungen:
Technologische Weiterentwicklungen können Anpassungen in der Software erforderlich
machen.


17. Einholung von Kundenmeinungen:
Vor größeren Änderungen können Kundenmeinungen eingeholt werden.


18. Dokumentation von Änderungen:
Alle Änderungen werden dokumentiert und sind für Kunden einsehbar.



§ 21 Schlussbestimmungen


1. Gesamte Vereinbarung:
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt allevorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.


2. Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


3. Verzichtserklärung:
Ein Verzicht auf eine Vertragsbedingung gilt nicht als Verzicht auf weitere Bedingungen.


4. Übertragbarkeit des Vertrags:
Der Vertrag darf ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte
übertragen werden.


5. Rechtsnachfolge:
Der Vertrag ist für die Rechtsnachfolger der Parteien bindend.


6. Unabhängigkeit der Klauseln:
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.


7. Salvatorische Klausel:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.


8. Vertraulichkeit:
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich vertraulicher Informationen.


9. Anzeigepflichten:
Änderungen, die für die Vertragserfüllung relevant sind, müssen der anderen Partei mitgeteilt
werden.


10. Schlichtungsverfahren:
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte soll ein Schlichtungsverfahren erwogen werden.


11. Sprache des Vertrags:
Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst und ausgelegt.


12. Geltende Gesetze:
Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.


13. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.


14. Benachrichtigungen:
Alle Benachrichtigungen im Rahmen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen.


15. Kopien und elektronische Form:
Elektronische Formen gelten als schriftliche Form, sofern gesetzlich zulässig.


16. Titel und Überschriften:
Titel und Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung des
Vertrags nicht.


17. Vertragsdauer:
Die Dauer des Vertrags wird separat festgelegt und ist in diesem Vertrag spezifiziert.


18. Kündigung aus wichtigem Grund:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


19. Keine Partnerschaft:
Durch diesen Vertrag entsteht keine Partnerschaft, Agentur oder Joint Venture zwischen den
Parteien.


20. Haftungsausschluss für Dritte:
Ansprüche Dritter sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.


21. Unteraufträge:
Der Anbieter darf Unteraufträge vergeben, bleibt aber Hauptverantwortlicher.


22. Force Majeure:
Keine Partei ist für die Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt verantwortlich.


23. Änderungen von Marktbedingungen:
Anpassungen des Vertrags bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen sind
möglich.


24. Zusätzliche Vereinbarungen:
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


25. Datenschutzbeauftragter:
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sofern gesetzlich erforderlich.


26. Referenzen:
Der Kunde stimmt zu, als Referenz für den Anbieter zu dienen.


27. Audit-Rechte:
Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen.


28. Anpassung bei Gesetzesänderungen:
Anpassung des Vertrags bei Änderungen der Gesetzgebung.


29. Verzicht auf Klassifizierungsklagen:
Verzicht auf das Recht, Klassifizierungsklagen zu führen.


30. Elektronische Kommunikation:
Anerkennung der elektronischen Kommunikation als verbindlich.


31. Schriftformerfordernis:
Für bestimmte Mitteilungen kann die Schriftform erforderlich sein.


32. Unterzeichnung in Teilen:
Der Vertrag kann in mehreren Teilen unterzeichnet werden.


33. Gleichstellungsklausel:
Alle Parteien werden unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen
gleichbehandelt.


34. Öffentliche Bekanntmachungen:
Öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der
Zustimmung beider Parteien.


35. Zusicherungen und Gewährleistungen:
Jede Partei sichert zu, dass sie zur Eingehung dieses Vertrags berechtigt ist.


36. Rücktrittsrecht bei Täuschung:
Bei Täuschung oder arglistiger Täuschung besteht ein Rücktrittsrecht.


37. Gegenseitige Unterstützung:
Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erfüllung der
Vertragspflichten.


38. Nachvertragliche Pflichten:
Regelungen zu Pflichten, die auch nach Vertragsende fortbestehen.


39. Verbot unzulässiger Geschäftspraktiken:

Beide Parteien verpflichten sich, keine unzulässigen Geschäftspraktiken zu nutzen.


40. Zustimmung zur Vertragsübertragung:
Jede Vertragsübertragung bedarf der Zustimmung der anderen Partei.


41. Informationspflicht bei Rechtsnachfolge:
Bei einer Rechtsnachfolge sind die Parteien verpflichtet, die andere Partei zu informieren.


42. Verbot der Schädigung des Geschäftsimages:
Beide Parteien verpflichten sich, das Geschäftsimage der anderen Partei nicht zu schädigen.

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