Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenstand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der AI-Com Innovations GmbH mit Sitz in Deutschland (nachfolgend AI-Com) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde) über die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform ZYBR.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:

1.) Individuelle vertragliche Vereinbarungen,

2.) die KI-Zusatzvereinbarung,

3.) diese AGB.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn AI-Com ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Exklusivitätsprinzip gilt auch dann, wenn AI-Com in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen denselben Parteien, selbst wenn bei Abschluss eines Folgevertrags keine erneute ausdrückliche Einbeziehung erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss


(1) Die Präsentation der SaaS-Plattform ZYBR auf Webseiten, in Angeboten oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

a) Annahme eines individuellen Angebots von AI-Com durch den Kunden in Textform,

b) Bestätigung einer Online-Buchung durch AI-Com (Auftragsbestätigung), oder

c) ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform durch AI-Com.


Maßgeblich ist stets die jeweilige Auftragsbestätigung von AI-Com.

(3) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung oder Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wesentliche Änderungen relevanter Unternehmensdaten (insbesondere Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigte) sind AI-Com unverzüglich mitzuteilen.

(5) AI-Com ist berechtigt, den Antrag auf Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei berechtigten Zweifeln an der Bonität, an der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzungsabsicht.

(6) Die Bereitstellung der Plattform erfolgt als Software-as-a-Service (SaaS). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf Installation der Software auf eigener Infrastruktur oder auf eine bestimmte technische Systemarchitektur besteht nicht.

(7) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er alle Vertragsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung einverstanden ist.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang


(1) AI-Com stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwarelösung ZYBR als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. ZYBR dient der strukturierten Bearbeitung eingehender Kundenanfragen sowie der Unterstützung der Kundenkommunikation durch automatisierte und teilautomatisierte Prozesse.

(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

a) die Erfassung, Bündelung und Verwaltung von Kommunikationsvorständen,

b) die Generierung von Antwortvorschlägen mittels KI-gestützter Systeme,

c) die Möglichkeit der automatisierten Versendung von Nachrichten nach entsprechender Konfiguration durch den Kunden,

d) Integrationen zu Drittanwendungen, insbesondere Shop- und E-Mail-Systemen,

e) Konfigurations- und Steuerungsfunktionen zur individuellen Anpassung der Kommunikationslogik.

(3) AI-Com schuldet die Bereitstellung der jeweils vertraglich vereinbarten Funktionen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausgestaltung, bestimmte KI-Modelle, bestimmte Drittanbieter oder bestimmte Systemarchitekturen besteht nicht. AI-Com ist berechtigt, eingesetzte Technologien und Modelle nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern die vereinbarte Funktionalität im Kern erhalten bleibt.

(4) Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Konversionsrate oder ein bestimmtes Kommunikationsresultat wird nicht geschuldet. ZYBR stellt ein technisches Unterstützungssystem dar und ersetzt keine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung des Kunden.

(5) Die Nutzung der Plattform setzt eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete technische Infrastruktur auf Seiten des Kunden voraus. Diese ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

(6) Soweit Drittanbieter-Dienste oder Schnittstellen eingebunden werden, erfolgt deren Nutzung im Rahmen der jeweiligen technischen und vertraglichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Kompatibilität solcher Drittanbieter-Dienste besteht nicht.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen, Individualprogrammierungen oder kundenspezifische Sonderentwicklungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsänderungen und technische Weiterentwicklung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform in der jeweils vertraglich vereinbarten Version zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung sowie in ergänzenden Vertragsdokumenten definierten Funktionen.

(2) AI-Com ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu optimieren, die Benutzeroberfläche anzupassen, Sicherheitsupdates vorzunehmen oder interne Systemarchitekturen zu ändern, sofern hierdurch der vertragswesentliche Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird (technische Weiterentwicklung). Eine technische Weiterentwicklung im Sinne dieses Absatzes stellt keine Vertragsänderung dar und bedarf nicht des Verfahrens nach § 18.

(3) Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütungsstruktur oder wesentliche Vertragspflichten betreffen (vertragsrelevante Änderungen), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe von § 18.

(4) AI-Com ist berechtigt, einzelne Funktionen einzuschränken oder anzupassen, sofern dies aus regulatorischen Gründen, aus Gründen der IT-Sicherheit, zur Missbrauchsvermeidung oder aufgrund zwingender technischer Notwendigkeit erforderlich ist. AI-Com wird die Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.

(5) Eine vollständige Einstellung einzelner Funktionen ist nur zulässig, wenn:

a) diese Funktionen nicht vertragswesentlich sind, oder

b) ein sachlicher Grund vorliegt und dem Kunden eine zumutbare Alternative angeboten wird, oder

c) regulatorische oder sicherheitsrechtliche Anforderungen dies zwingend erforderlich machen.

(6) Funktionsbeschreibungen auf Websites, in Marketingunterlagen, Roadmaps oder sonstigen Werbemitteln stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.

§ 5 Pflichten des Kunden und Konfigurationsverantwortung


(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Die Nutzung darf nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm hinterlegten Inhalte, Einstellungen, Anweisungen, Prompts, Vorlagen, Parameter, Automatisierungsregeln und sonstigen Konfigurationen innerhalb der Plattform.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere:

a) Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Fernabsatzrecht und Preisangabenrecht,

b) Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und BDSG),

c) Markenrecht und Urheberrecht,

d) Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach geltendem Recht, insbesondere beim Einsatz von KI-Systemen (EU AI Act).

(4) Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Prozesse in angemessenen Abständen zu kontrollieren und die Funktionsweise der von ihm konfigurierten Automatisierungen regelmäßig zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Stichprobenkontrollen von automatisiert generierten oder versendeten Nachrichten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Fehlfunktionen, fehlerhafte Konfigurationen oder rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu korrigieren und erforderlichenfalls die Automatisierungsfunktion zu deaktivieren.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung sämtlicher in die Plattform eingebrachten Daten berechtigt ist und etwaige erforderliche Einwilligungen oder sonstige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen vorliegen.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen oder versendeten Inhalte inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Eine Kontrollpflicht von AI-Com besteht nicht.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und AI-Com unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder eine Kompromittierung der Zugangsdaten festgestellt oder vermutet wird.

(9) Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten oder Konfigurationsverantwortung, ist AI-Com berechtigt, hieraus entstehende Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen und, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, die Nutzung der Plattform vorübergehend zu sperren.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von ZYBR die einschlägigen Transparenzpflichten gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes automatisierter Kommunikation und KI-generierter Inhalte.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum


(1) Sämtliche Rechte an der SaaS-Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Objektcode, Algorithmen, KI-Modelle, Datenbankstrukturen, Designs, Marken, Kennzeichen sowie sämtlicher Weiterentwicklungen, verbleiben ausschließlich bei AI-Com oder deren Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang.

(3) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Analyse der Plattform, ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§ 69d, 69e UrhG) gestattet.

(4) Sämtliche im Rahmen der Vertragslaufzeit entstehenden Weiterentwicklungen, Anpassungen oder neuen Funktionen, einschließlich solcher, die auf Anregungen, Feature-Vorschlägen oder Feedback des Kunden beruhen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Der Kunde erhält für solche Weiterentwicklungen keine gesonderten Rechte und keinen Vergütungsanspruch, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Soweit der Kunde Inhalte, Daten oder sonstige Materialien (Customer Content) in die Plattform einbringt, verbleiben die Rechte hieran beim Kunden. Der Kunde räumt AI-Com jedoch ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen technisch erforderlich ist.

(6) Eine Nutzung von Customer Content zu eigenen Trainingszwecken für KI-Modelle erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Schutzrechte von AI-Com nicht zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(8) Durch die Nutzung der Plattform oder die Zusammenarbeit erfolgt keine stillschweigende Rechtsübertragung über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinaus.


§ 6a Verbot wettbewerbswidriger Nutzung, Scraping und Vertragsstrafe

(1) Die Nutzung der Plattform ZYBR durch Unternehmen, die ein mit ZYBR im Wettbewerb stehendes Produkt oder eine vergleichbare Dienstleistung entwickeln, betreiben oder planen zu entwickeln, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AI-Com untersagt (Competitive Use Verbot). Als Wettbewerber im Sinne dieser Bestimmung gilt, wer eine Plattform entwickelt oder betreibt, deren Hauptzweck die KI-gestützte automatisierte Bearbeitung von Kundenanfragen im E-Commerce ist. Anbieter von allgemeinen ERP-, CRM- oder Kommunikationslösungen, die lediglich eine Nebenfunktion im Bereich Kundenkommunikation enthalten, fallen nicht unter diese Definition.

(2) Unabhängig von Abs. 1 ist es dem Kunden untersagt, die Plattform ZYBR oder ihre Inhalte — insbesondere Benutzeroberfläche, Funktionslogik, Arbeitsabläufe, Konfigurationsmöglichkeiten, Antwortstrukturen und KI-Interaktionsmuster — systematisch zu analysieren, zu erfassen, zu dokumentieren oder auf andere Weise für den Aufbau eines konkurrierenden Produkts zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erfassung manuell, durch automatisierte Mittel (Scraping, Crawling, Bots) oder durch Beobachtung erfolgt.

(3) Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Informationen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform gewonnen wurden — einschließlich interner Abläufe, Schnittstellenverhalten, Konfigurationsoptionen oder Systemreaktionen — zur Entwicklung, Verbesserung oder Vermarktung eines konkurrierenden Produkts.

(4) Der Kunde bestätigt bei Registrierung durch gesonderte Erklärung, dass er kein Wettbewerber im Sinne von Abs. 1 ist. Diese Erklärung ist Bestandteil des Vertragsschlusses. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Erklärung unrichtig war, oder ändert sich die Wettbewerbereigenschaft während der Vertragslaufzeit, ist AI-Com unverzüglich zu informieren. AI-Com ist in diesen Fällen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen sowie Schadenersatz geltend zu machen.

(5) Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen Abs. 1 bis 3 ist AI-Com berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt mindestens EUR 10.000,00 und höchstens das Dreifache des vom Kunden im letzten abgeschlossenen Vertragsjahr an AI-Com gezahlten Jahresentgelts, je nachgewiesenem Verstoßereignis. Mehrere gleichartige Handlungen im Rahmen eines einheitlichen Vorhabens gelten als ein Verstoßereignis. Im Falle eines fortdauernden Verstoßes gilt jeder angefangene Kalendermonat als gesondertes Verstoßereignis. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch angerechnet. Das Recht des Gerichts zur Herabsetzung gemäß § 343 BGB bleibt unberührt.

(6) AI-Com ist berechtigt, bei Verstößen gegen diesen Abschnitt Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen sowie einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls unzumutbar oder offensichtlich aussichtslos ist, insbesondere bei fortlaufenden oder bereits abgeschlossenen Zuwiderhandlungen. Beide Parteien behalten ihre gesetzlichen Verfahrensrechte unberührt.

§ 7 Abrechnung, Einwendungen und Nachbelastung


(1) Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Vergütungsstruktur. Grundtarife werden monatlich oder jaehrlich im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Entgelte werden auf Grundlage der durch das System erfassten Nutzungsdaten berechnet. Maßgeblich sind die durch AI-Com protokollierten Systemdaten.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne gesonderte Mahnung Verzug ein.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein objektiver Abrechnungsfehler vorliegt und er diesen ohne eigenes Verschulden nicht früher erkennen konnte.

(4) AI-Com ist berechtigt, objektive Abrechnungsfehler zu korrigieren und nicht abgerechnete, aber vertragsgemäß erbrachte Leistungen nachzuberechnen, sofern dies innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt.

(5) Im Falle von Unstimmigkeiten sind beide Parteien verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von laufenden Prüfungen unberührt, sofern die Einwendungen nicht offensichtlich begründet sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich des konkret beanstandeten Betrags.

(6) AI-Com ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während einer Sperrung unberührt.

(7) AI-Com ist berechtigt, die Vergütung für Grundtarife einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe von § 18.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung


(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der im Angebot oder Bestellprozess ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer. Sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit fester Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten nachhaltig verletzt und trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft,

b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

c) der Kunde die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,

d) regulatorische oder gesetzliche Anforderungen die Fortführung des Vertrags unzumutbar machen

(5) Bereits entstandene Zahlungsansprüche werden durch eine Kündigung nicht berührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch AI-Com aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung für die restliche vereinbarte Mindestlaufzeit geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Nach Beendigung des Vertrags wird AI-Com die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Abholung bereitstellen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Besondere Kündigungsrechte nach § 18 (Vertragsänderungen) bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung


(1) Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform ZYBR personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung durch AI-Com im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, die dem Kunden im Rahmen des Onboardings zur Verfügung gestellt und separat bestätigt wird. Ohne Abschluss einer wirksamen AVV ist eine Nutzung der Plattform zur Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig.

(3) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für sämtliche in die Plattform eingebrachten personenbezogenen Daten. Er ist verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung sicherzustellen, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO sowie ggf. einer Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO.

(4) AI-Com verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und nur im vertraglich vereinbarten Umfang. AI-Com setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

(5) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subprozessoren) ist zulässig. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen werden nach Maßgabe der AVV angekündigt.

(6) Soweit zur Leistungserbringung externe KI-Modelle oder Hosting-Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt eine Datenverarbeitung ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, einschließlich geeigneter Garantien bei Drittlandsübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO).

(7) Eine Nutzung personenbezogener Daten des Kunden zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(8) Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten entsprechend den Vereinbarungen in der AVV gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(9) AI-Com unterstützt den Kunden im Rahmen des technisch und organisatorisch Zumutbaren bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten sowie bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Melde- und Nachweispflichten.

§ 10 Systemverfügbarkeit und Wartung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform ZYBR im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) AI-Com übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

(3) Die Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Sicherheitsupdates oder aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar sein. Planbare Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

(5) Verfügbarkeitszeiten berechnen sich unter Ausschluss von Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von AI-Com oder aufgrund von durch den Kunden verursachten Störungen nicht verfügbar ist.

(6) AI-Com übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die auf Fehlern in der IT-Infrastruktur des Kunden, auf Internetverbindungsproblemen oder auf Fehlfunktionen von Drittanbieter-Schnittstellen beruhen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich in Textform anzuzeigen und bei der Fehleranalyse im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Meldet der Kunde eine Störung nicht unverzüglich, kann er sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen hierauf nicht berufen, soweit die Störung bei rechtzeitiger Meldung hätte behoben werden können.

(8) AI-Com ist berechtigt, die Plattform vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen, wenn dies zur Wahrung der Systemsicherheit, zur Abwehr von Angriffen oder zur Vermeidung schwerwiegender technischer Störungen erforderlich ist.

§ 11 Gewährleistung


(1) AI-Com gewährleistet die Funktionsfähigkeit der SaaS-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Funktionalität abweicht. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere solche, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

a) Fehlfunktionen infolge unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden,

b) fehlerhaften oder unvollständigen Konfigurationen durch den Kunden,

c) Störungen in der IT-Infrastruktur des Kunden oder in Drittanbieter-Systemen,

d) Einschränkungen infolge höherer Gewalt,

e) KI-Outputs, die inhaltlich von Erwartungen abweichen, im Rahmen der systemtypischen probabilistischen Funktionsweise,

f) Einschränkungen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen und dabei die Umstände des Auftretens sowie die Auswirkungen möglichst genau zu beschreiben. Verspätete Mängelanzeigen können Ansprüche des Kunden einschränken.

(5) AI-Com ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer funktionalen Ersatzlösung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungsversuche sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

(6) Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12.

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(8) Gewährleistungsrechte bestehen nicht, soweit der Kunde ohne Zustimmung von AI-Com Änderungen an der Plattform vornimmt oder durch Dritte vornehmen laesst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.

(9) Garantie Erklärungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AI-Com. Öffentliche Aussagen, Marketingunterlagen oder Roadmaps stellen keine Garantie im Rechtssinne dar.

§ 12 Haftung


(1) AI-Com haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,

d) soweit AI-Com eine Garantie übernommen hat, im Rahmen dieser Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AI-Com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang).

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit nach Abs. 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie insgesamt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet AI-Com nicht für:

a) entgangenen Gewinn,

b) mittelbare Schäden und Folgeschäden,

c) Datenverluste, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße,
regelmäßige Datensicherung durch den Kunden haette vermieden werden können,

d) Reputationsschäden, Vertragsstrafen gegenüber Dritten oder sonstige Vermögensschäden,

e) Schäden durch fehlerhafte KI-Outputs im Rahmen der systemtypischen probabilistischen
Funktionsweise, sofern der Kunde seiner Kontrollpflicht nach § 5 nachgekommen ist.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von AI-Com.

(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(7) Die im KI-Addendum geregelte spezifische Risikoverteilung für KI-Funktionen geht im Anwendungsbereich den Regelungen dieses Paragraphen 12 vor.

§ 13 Freistellung


(1) Der Kunde stellt AI-Com auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren.

(2) Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, die beruhen auf:

a) vom Kunden bereitgestellten oder veranlassten Inhalten (Customer Content),

b) vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen, Automatisierungen oder Parametereinstellungen,

c) automatisiert oder manuell versendeten Nachrichten im Namen des Kunden,

d) Verstößen gegen gesetzliche Informations-, Transparenz-, Kennzeichnungs- oder Datenschutzpflichten des Kunden,

e) Verletzungen von Rechten Dritter durch vom Kunden eingebrachte Inhalte oder Konfigurationen.

(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaiger Vergleichskosten, soweit diese im Vorfeld mit AI-Com abgestimmt wurden.

(4) AI-Com wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. AI-Com ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche abzuschließen, die den Freistellungsanspruch übersteigen.

(5) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AI-Com beruht.

(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von AI-Com bleiben unberührt.

§ 14 Testphase und kostenlose Nutzung


(1) AI-Com kann dem Kunden die Nutzung der Plattform für einen Testzeitraum von bis zu 14 Tagen kostenlos ermöglichen (Testphase). Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Testzugangs.

(2) Während der Testphase gelten diese AGB mit folgenden Maßgaben:

a) Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht nicht.

b) Support-Leistungen werden nur im Rahmen der Kapazitäten von AI-Com erbracht.

c) AI-Com ist jederzeit berechtigt, den Testzugang ohne Angabe von Gründen zu beenden.

(3) Die Haftung von AI-Com während der Testphase ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(4) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch beendet, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Testphase oder auf eine weitere kostenlose Nutzung.

(5) In die Plattform eingebrachte Daten werden nach Ablauf der Testphase und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen gelöscht, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 15 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen


(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere: technische Spezifikationen, Quellcode, Algorithmen, KI-Modelle, Trainingsarchitekturen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisstrukturen, Kundenlisten sowie nicht öffentlich bekannte Produktentwicklungen.

(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

a) der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren,

b) ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden oder bekannt sind,

c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkung erlangt wurden, oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen; in diesem
Fall ist die andere Partei vorab soweit gesetzlich möglich zu informieren.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, solange die betreffende Information nicht öffentlich bekannt geworden ist, mindestens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.

(5) Die Übermittlung von Feature-Vorschlägen oder Feedback im Sinne von § 6 Abs. 4 begründet keine Vertraulichkeitspflicht hinsichtlich der darin enthaltenen Ideen oder Konzepte, sofern diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

(6) Beide Parteien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Die Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern ist nur zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Information zur Vertragserfüllung benötigen.


(7) Die in diesem Vertrag enthaltenen Informationen über die Plattform ZYBR, ihre Funktionsweise, Architektur und Geschäftsprozesse stellen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) dar. Jede unberechtigte Erlangung, Nutzung oder Offenbarung dieser Informationen ist gemäß § 4 GeschGehG verboten und kann straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, insbesondere Unterlassungs-, Schadenersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche gemäß §§ 6 ff. GeschGehG.

§ 16 Höhere Gewalt


(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:

a) Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben oder extreme Wetterereignisse,

b) Krieg, Terrorakte, innere Unruhen oder behördliche Anordnungen,

c) Pandemien oder epidemische Ereignisse,

d) Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfe,

e) großflächige Strom- oder Netzausfälle,

f) Cyberangriffe, soweit diese trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abwendbar waren,

g) Ausfälle von Cloud-Infrastrukturen, Rechenzentren oder Drittanbietern, sofern
diese nicht von AI-Com vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(3) Die von höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

(5) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten von Subunternehmern, Hosting-Dienstleistern, KI-Anbietern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AI-Com.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AI-Com. AI-Com ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Abs. 2 entsprechend, sofern keine zwingenden internationalen Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 18 Vertragsänderungen


(1) AI-Com ist berechtigt, diese AGB sowie Leistungsbeschreibungen, Preisstrukturen oder sonstige Vertragsbestandteile mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.

(2) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

a) Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,

b) regulatorischen Anforderungen (insbesondere Datenschutz- oder KI-Regulierung, EU AI Act),

c) technischen Weiterentwicklungen oder Sicherheitsanforderungen,

d) Anpassungen an veränderte Markt- oder Geschäftsmodelle,

e) Schließung von Regelungslücken.

(3) AI-Com wird dem Kunden geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der betroffenen Regelungen sowie einen klaren Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Frist.

(4) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.

(5) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. AI-Com wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen (sog. Zustimmungsfiktion).

(6) Widerspricht der Kunde einer Änderung, ist AI-Com berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern die Fortführung zu unveränderten Bedingungen wirtschaftlich oder regulatorisch nicht zumutbar ist.

(7) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen, rein redaktioneller Natur sind oder gesetzlich zwingend umgesetzt werden müssen, können ohne Einhaltung der Fristen vorgenommen werden, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen.

§ 19 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der AI-Com.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Textformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AI-Com auf Dritte zu übertragen. AI-Com ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §15 ff. AktG zu übertragen.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

(7) AI-Com ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(8) Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am: März 2026 Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von AI-Com abrufbar.

Datenstand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der AI-Com Innovations GmbH mit Sitz in Deutschland (nachfolgend AI-Com) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde) über die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform ZYBR.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

(3) Vertragsbestandteile sind ausschließlich:

a) diese AGB (Master Terms),

b) das gesonderte KI-Addendum,

c) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO,

d) individuelle vertragliche Zusatzvereinbarungen.

(4) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:

1.) Individuelle vertragliche Vereinbarungen,

3.) das KI-Addendum,

4.) die AVV,

5.) diese AGB.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn AI-Com ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Exklusivitätsprinzip gilt auch dann, wenn AI-Com in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(6) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen denselben Parteien, selbst wenn bei Abschluss eines Folgevertrags keine erneute ausdrückliche Einbeziehung erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss


(1) Die Präsentation der SaaS-Plattform ZYBR auf Webseiten, in Angeboten oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

a) Annahme eines individuellen Angebots von AI-Com durch den Kunden in Textform,

b) Bestätigung einer Online-Buchung durch AI-Com (Auftragsbestätigung), oder

c) ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform durch AI-Com.


Maßgeblich ist stets die jeweilige Auftragsbestätigung von AI-Com.

(3) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung oder Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wesentliche Änderungen relevanter Unternehmensdaten (insbesondere Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigte) sind AI-Com unverzüglich mitzuteilen.

(5) AI-Com ist berechtigt, den Antrag auf Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei berechtigten Zweifeln an der Bonität, an der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzungsabsicht.

(6) Die Bereitstellung der Plattform erfolgt als Software-as-a-Service (SaaS). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf Installation der Software auf eigener Infrastruktur oder auf eine bestimmte technische Systemarchitektur besteht nicht.

(7) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er alle Vertragsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung einverstanden ist.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang


(1) AI-Com stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwarelösung ZYBR als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. ZYBR dient der strukturierten Bearbeitung eingehender Kundenanfragen sowie der Unterstützung der Kundenkommunikation durch automatisierte und teilautomatisierte Prozesse.

(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

a) die Erfassung, Bündelung und Verwaltung von Kommunikationsvorständen,

b) die Generierung von Antwortvorschlägen mittels KI-gestützter Systeme,

c) die Möglichkeit der automatisierten Versendung von

Nachrichten nach entsprechender Konfiguration durch den Kunden,

d) Integrationen zu Drittanwendungen, insbesondere Shop- und E-Mail-Systemen,

e) Konfigurations- und Steuerungsfunktionen zur individuellen Anpassung der Kommunikationslogik.

(3) AI-Com schuldet die Bereitstellung der jeweils vertraglich vereinbarten Funktionen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausgestaltung, bestimmte KI-Modelle, bestimmte Drittanbieter oder bestimmte Systemarchitekturen besteht nicht. AI-Com ist berechtigt, eingesetzte Technologien und Modelle nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern die vereinbarte Funktionalität im Kern erhalten bleibt.

(4) Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Konversionsrate oder ein bestimmtes Kommunikationsresultat wird nicht geschuldet. ZYBR stellt ein technisches Unterstützungssystem dar und ersetzt keine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung des Kunden.

(5) Die Nutzung der Plattform setzt eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete technische Infrastruktur auf Seiten des Kunden voraus. Diese ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

(6) Soweit Drittanbieter-Dienste oder Schnittstellen eingebunden werden, erfolgt deren Nutzung im Rahmen der jeweiligen technischen und vertraglichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Kompatibilität solcher Drittanbieter-Dienste besteht nicht.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen, Individualprogrammierungen oder kundenspezifische Sonderentwicklungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsänderungen und technische Weiterentwicklung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform in der jeweils vertraglich vereinbarten Version zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung sowie in ergänzenden Vertragsdokumenten definierten Funktionen.

(2) AI-Com ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu optimieren, die Benutzeroberfläche anzupassen, Sicherheitsupdates vorzunehmen oder interne Systemarchitekturen zu ändern, sofern hierdurch der vertragswesentliche Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird (technische Weiterentwicklung). Eine technische Weiterentwicklung im Sinne dieses Absatzes stellt keine Vertragsänderung dar und bedarf nicht des Verfahrens nach § 18.

(3) Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütungsstruktur oder wesentliche Vertragspflichten betreffen (vertragsrelevante Änderungen), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe von § 18.

(4) AI-Com ist berechtigt, einzelne Funktionen einzuschränken oder anzupassen, sofern dies aus regulatorischen Gründen, aus Gründen der IT-Sicherheit, zur Missbrauchsvermeidung oder aufgrund zwingender technischer Notwendigkeit erforderlich ist. AI-Com wird die Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.

(5) Eine vollständige Einstellung einzelner Funktionen ist nur zulässig, wenn:

a) diese Funktionen nicht vertragswesentlich sind, oder

b) ein sachlicher Grund vorliegt und dem Kunden eine zumutbare Alternative angeboten wird, oder

c) regulatorische oder sicherheitsrechtliche Anforderungen dies zwingend erforderlich machen.

(6) Funktionsbeschreibungen auf Websites, in Marketingunterlagen, Roadmaps oder sonstigen Werbemitteln stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.

§ 5 Pflichten des Kunden und Konfigurationsverantwortung


(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Die Nutzung darf nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm hinterlegten Inhalte, Einstellungen, Anweisungen, Prompts, Vorlagen, Parameter, Automatisierungsregeln und sonstigen Konfigurationen innerhalb der Plattform.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere:

a) Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Fernabsatzrecht und Preisangabenrecht,

b) Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und BDSG),

c) Markenrecht und Urheberrecht,

d) Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach geltendem

Recht, insbesondere beim Einsatz von KI-Systemen (EU AI Act).

(4) Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Prozesse in angemessenen Abständen zu kontrollieren und die Funktionsweise der von ihm konfigurierten Automatisierungen regelmäßig zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Stichprobenkontrollen von automatisiert generierten oder versendeten Nachrichten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Fehlfunktionen, fehlerhafte Konfigurationen oder rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu korrigieren und erforderlichenfalls die Automatisierungsfunktion zu deaktivieren.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung sämtlicher in die Plattform eingebrachten Daten berechtigt ist und etwaige erforderliche Einwilligungen oder sonstige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen vorliegen.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen oder versendeten Inhalte inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Eine Kontrollpflicht von AI-Com besteht nicht.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und AI-Com unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder eine Kompromittierung der Zugangsdaten festgestellt oder vermutet wird.

(9) Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten oder Konfigurationsverantwortung, ist AI-Com berechtigt, hieraus entstehende Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen und, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, die Nutzung der Plattform vorübergehend zu sperren.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von ZYBR die einschlägigen Transparenzpflichten gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes automatisierter Kommunikation und KI-generierter Inhalte.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum


(1) Sämtliche Rechte an der SaaS-Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Objektcode, Algorithmen, KI-Modelle, Datenbankstrukturen, Designs, Marken, Kennzeichen sowie sämtlicher Weiterentwicklungen, verbleiben ausschließlich bei AI-Com oder deren Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang.

(3) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Analyse der Plattform, ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§ 69d, 69e UrhG) gestattet.

(4) Sämtliche im Rahmen der Vertragslaufzeit entstehenden Weiterentwicklungen, Anpassungen oder neuen Funktionen, einschließlich solcher, die auf Anregungen, Feature-Vorschlägen oder Feedback des Kunden beruhen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Der Kunde erhält für solche Weiterentwicklungen keine gesonderten Rechte und keinen Vergütungsanspruch, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Soweit der Kunde Inhalte, Daten oder sonstige Materialien (Customer Content) in die Plattform einbringt, verbleiben die Rechte hieran beim Kunden. Der Kunde räumt AI-Com jedoch ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen technisch erforderlich ist.

(6) Eine Nutzung von Customer Content zu eigenen Trainingszwecken für KI-Modelle erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Schutzrechte von AI-Com nicht zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(8) Durch die Nutzung der Plattform oder die Zusammenarbeit erfolgt keine stillschweigende Rechtsübertragung über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinaus.

§ 7 Abrechnung, Einwendungen und Nachbelastung


(1) Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Vergütungsstruktur. Grundtarife werden monatlich oder jaehrlich im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Entgelte werden auf Grundlage der durch das System erfassten Nutzungsdaten berechnet. Maßgeblich sind die durch AI-Com protokollierten Systemdaten.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne gesonderte Mahnung Verzug ein.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein objektiver Abrechnungsfehler vorliegt und er diesen ohne eigenes Verschulden nicht früher erkennen konnte.

(4) AI-Com ist berechtigt, objektive Abrechnungsfehler zu korrigieren und nicht abgerechnete, aber vertragsgemäß erbrachte Leistungen nachzuberechnen, sofern dies innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt.

(5) Im Falle von Unstimmigkeiten sind beide Parteien verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von laufenden Prüfungen unberührt, sofern die Einwendungen nicht offensichtlich begründet sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich des konkret beanstandeten Betrags.

(6) AI-Com ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während einer Sperrung unberührt.

(7) AI-Com ist berechtigt, die Vergütung für Grundtarife einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe von § 18.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung


(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der im Angebot oder Bestellprozess ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer. Sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit fester Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten nachhaltig

verletzt und trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft,

b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren

eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

c) der Kunde die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,

d) regulatorische oder gesetzliche Anforderungen die Fortführung des Vertrags unzumutbar machen

(5) Bereits entstandene Zahlungsansprüche werden durch eine Kündigung nicht berührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch AI-Com aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung für die restliche vereinbarte Mindestlaufzeit geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Nach Beendigung des Vertrags wird AI-Com die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Abholung bereitstellen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Besondere Kündigungsrechte nach § 18 (Vertragsänderungen) bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung


(1) Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform ZYBR personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung durch AI-Com im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist. Ohne Abschluss einer wirksamen AVV ist eine Nutzung der Plattform zur Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig.

(3) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für sämtliche in die Plattform eingebrachten personenbezogenen Daten. Er ist verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung sicherzustellen, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO sowie ggf. einer Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO.

(4) AI-Com verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und nur im vertraglich vereinbarten Umfang. AI-Com setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

(5) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subprozessoren) ist zulässig. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen werden nach Maßgabe der AVV angekündigt.

(6) Soweit zur Leistungserbringung externe KI-Modelle oder Hosting-Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt eine Datenverarbeitung ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, einschließlich geeigneter Garantien bei Drittlandsübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO).

(7) Eine Nutzung personenbezogener Daten des Kunden zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(8) Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten entsprechend den Vereinbarungen in der AVV gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(9) AI-Com unterstützt den Kunden im Rahmen des technisch und organisatorisch Zumutbaren bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten sowie bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Melde- und Nachweispflichten.

§ 10 Systemverfügbarkeit und Wartung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform ZYBR im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) AI-Com übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

(3) Die Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Sicherheitsupdates oder aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar sein. Planbare Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

(5) Verfügbarkeitszeiten berechnen sich unter Ausschluss von Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von AI-Com oder aufgrund von durch den Kunden verursachten Störungen nicht verfügbar ist.

(6) AI-Com übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die auf Fehlern in der IT-Infrastruktur des Kunden, auf Internetverbindungsproblemen oder auf Fehlfunktionen von Drittanbieter-Schnittstellen beruhen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich in Textform anzuzeigen und bei der Fehleranalyse im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Meldet der Kunde eine Störung nicht unverzüglich, kann er sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen hierauf nicht berufen, soweit die Störung bei rechtzeitiger Meldung hätte behoben werden können.

(8) AI-Com ist berechtigt, die Plattform vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen, wenn dies zur Wahrung der Systemsicherheit, zur Abwehr von Angriffen oder zur Vermeidung schwerwiegender technischer Störungen erforderlich ist.

§ 11 Gewährleistung


(1) AI-Com gewährleistet die Funktionsfähigkeit der SaaS-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Funktionalität abweicht. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere solche, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

a) Fehlfunktionen infolge unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden,

b) fehlerhaften oder unvollständigen Konfigurationen durch den Kunden,

c) Störungen in der IT-Infrastruktur des Kunden oder in Drittanbieter-Systemen,

d) Einschränkungen infolge höherer Gewalt,

e) KI-Outputs, die inhaltlich von Erwartungen abweichen, im

Rahmen der systemtypischen probabilistischen Funktionsweise,

f) Einschränkungen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen und dabei die Umstände des Auftretens sowie die Auswirkungen möglichst genau zu beschreiben. Verspätete Mängelanzeigen können Ansprüche des Kunden einschränken.

(5) AI-Com ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer funktionalen Ersatzlösung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungsversuche sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

(6) Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12.

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(8) Gewährleistungsrechte bestehen nicht, soweit der Kunde ohne Zustimmung von AI-Com Änderungen an der Plattform vornimmt oder durch Dritte vornehmen laesst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.

(9) Garantie Erklärungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AI-Com. Öffentliche Aussagen, Marketingunterlagen oder Roadmaps stellen keine Garantie im Rechtssinne dar.

§ 12 Haftung


(1) AI-Com haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,

d) soweit AI-Com eine Garantie übernommen hat, im Rahmen dieser Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AI-Com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang).

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit nach Abs. 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie insgesamt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet AI-Com nicht für:

a) entgangenen Gewinn,

b) mittelbare Schäden und Folgeschäden,

c) Datenverluste, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße,
regelmäßige Datensicherung durch den Kunden haette vermieden werden können,

d) Reputationsschäden, Vertragsstrafen gegenüber Dritten oder sonstige Vermögensschäden,

e) Schäden durch fehlerhafte KI-Outputs im Rahmen der systemtypischen probabilistischen
Funktionsweise, sofern der Kunde seiner Kontrollpflicht nach § 5 nachgekommen ist.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von AI-Com.

(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(7) Die im KI-Addendum geregelte spezifische Risikoverteilung für KI-Funktionen geht im Anwendungsbereich den Regelungen dieses Paragraphen 12 vor.

§ 13 Freistellung


(1) Der Kunde stellt AI-Com auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren.

(2) Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, die beruhen auf:

a) vom Kunden bereitgestellten oder veranlassten Inhalten (Customer Content),

b) vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen, Automatisierungen oder Parametereinstellungen,

c) automatisiert oder manuell versendeten Nachrichten im Namen des Kunden,

d) Verstößen gegen gesetzliche Informations-, Transparenz-, Kennzeichnungs- oder Datenschutzpflichten des Kunden,

e) Verletzungen von Rechten Dritter durch vom Kunden eingebrachte Inhalte oder Konfigurationen.

(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaiger Vergleichskosten, soweit diese im Vorfeld mit AI-Com abgestimmt wurden.

(4) AI-Com wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. AI-Com ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche abzuschließen, die den Freistellungsanspruch übersteigen.

(5) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AI-Com beruht.

(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von AI-Com bleiben unberührt.

§ 14 Testphase und kostenlose Nutzung


(1) AI-Com kann dem Kunden die Nutzung der Plattform für einen Testzeitraum von bis zu 14 Tagen kostenlos ermöglichen (Testphase). Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Testzugangs.

(2) Während der Testphase gelten diese AGB mit folgenden Maßgaben:

a) Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht nicht.

b) Support-Leistungen werden nur im Rahmen der Kapazitäten von AI-Com erbracht.

c) AI-Com ist jederzeit berechtigt, den Testzugang ohne Angabe von Gründen zu beenden.

(3) Die Haftung von AI-Com während der Testphase ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(4) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch beendet, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Testphase oder auf eine weitere kostenlose Nutzung.

(5) In die Plattform eingebrachte Daten werden nach Ablauf der Testphase und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen gelöscht, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 15 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen


(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere: technische Spezifikationen, Quellcode, Algorithmen, KI-Modelle, Trainingsarchitekturen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisstrukturen, Kundenlisten sowie nicht öffentlich bekannte Produktentwicklungen.

(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

a) der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren,

b) ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden oder bekannt sind,

c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkung erlangt wurden, oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen; in diesem
Fall ist die andere Partei vorab soweit gesetzlich möglich zu informieren.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, solange die betreffende Information nicht öffentlich bekannt geworden ist, mindestens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.

(5) Die Übermittlung von Feature-Vorschlägen oder Feedback im Sinne von § 6 Abs. 4 begründet keine Vertraulichkeitspflicht hinsichtlich der darin enthaltenen Ideen oder Konzepte, sofern diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

(6) Beide Parteien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Die Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern ist nur zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Information zur Vertragserfüllung benötigen.

§ 16 Höhere Gewalt


(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:

a) Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben oder extreme Wetterereignisse,

b) Krieg, Terrorakte, innere Unruhen oder behördliche Anordnungen,

c) Pandemien oder epidemische Ereignisse,

d) Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfe,

e) großflächige Strom- oder Netzausfälle,

f) Cyberangriffe, soweit diese trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abwendbar waren,

g) Ausfälle von Cloud-Infrastrukturen, Rechenzentren oder Drittanbietern, sofern
diese nicht von AI-Com vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(3) Die von höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

(5) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten von Subunternehmern, Hosting-Dienstleistern, KI-Anbietern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AI-Com.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AI-Com. AI-Com ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Abs. 2 entsprechend, sofern keine zwingenden internationalen Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 18 Vertragsänderungen


(1) AI-Com ist berechtigt, diese AGB sowie Leistungsbeschreibungen, Preisstrukturen oder sonstige Vertragsbestandteile mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.

(2) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

a) Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,

b) regulatorischen Anforderungen (insbesondere Datenschutz- oder KI-Regulierung, EU AI Act),

c) technischen Weiterentwicklungen oder Sicherheitsanforderungen,

d) Anpassungen an veränderte Markt- oder Geschäftsmodelle,

e) Schließung von Regelungslücken.

(3) AI-Com wird dem Kunden geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der betroffenen Regelungen sowie einen klaren Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Frist.

(4) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.

(5) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. AI-Com wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen (sog. Zustimmungsfiktion).

(6) Widerspricht der Kunde einer Änderung, ist AI-Com berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern die Fortführung zu unveränderten Bedingungen wirtschaftlich oder regulatorisch nicht zumutbar ist.

(7) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen, rein redaktioneller Natur sind oder gesetzlich zwingend umgesetzt werden müssen, können ohne Einhaltung der Fristen vorgenommen werden, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen.

§ 19 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der AI-Com.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Textformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AI-Com auf Dritte zu übertragen. AI-Com ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §15 ff. AktG zu übertragen.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

(7) AI-Com ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(8) Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am: März 2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von AI-Com abrufbar.

Datenstand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der AI-Com Innovations GmbH mit Sitz in Deutschland (nachfolgend AI-Com) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde) über die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform ZYBR.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

(3) Vertragsbestandteile sind ausschließlich:

a) diese AGB (Master Terms),

b) das gesonderte KI-Addendum,

c) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

(AVV) gemäß Art. 28 DSGVO,

d) individuelle vertragliche Zusatzvereinbarungen.

(4) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:

1.) Individuelle vertragliche Vereinbarungen,

3.) das KI-Addendum,

4.) die AVV,

5.) diese AGB.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn AI-Com ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Exklusivitätsprinzip gilt auch dann, wenn AI-Com in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(6) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen denselben Parteien, selbst wenn bei Abschluss eines Folgevertrags keine erneute ausdrückliche Einbeziehung erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss


(1) Die Präsentation der SaaS-Plattform ZYBR auf Webseiten, in Angeboten oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

a) Annahme eines individuellen Angebots

von AI-Com durch den Kunden in Textform,

b) Bestätigung einer Online-Buchung

durch AI-Com (Auftragsbestätigung), oder

c) ausdrückliche Vertragsbestätigung

in Textform durch AI-Com.


Maßgeblich ist stets die jeweilige Auftragsbestätigung von AI-Com.

(3) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung oder Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wesentliche Änderungen relevanter Unternehmensdaten (insbesondere Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigte) sind AI-Com unverzüglich mitzuteilen.

(5) AI-Com ist berechtigt, den Antrag auf Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei berechtigten Zweifeln an der Bonität, an der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzungsabsicht.

(6) Die Bereitstellung der Plattform erfolgt als Software-as-a-Service (SaaS). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf Installation der Software auf eigener Infrastruktur oder auf eine bestimmte technische Systemarchitektur besteht nicht.

(7) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er alle Vertragsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung einverstanden ist.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang


(1) AI-Com stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwarelösung ZYBR als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. ZYBR dient der strukturierten Bearbeitung eingehender Kundenanfragen sowie der Unterstützung der Kundenkommunikation durch automatisierte und teilautomatisierte Prozesse.

(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

a) die Erfassung, Bündelung und

Verwaltung von Kommunikationsvorständen,

b) die Generierung von Antwortvorschlägen

mittels KI-gestützter Systeme,

c) die Möglichkeit der automatisierten

Versendung von Nachrichten nach

entsprechender Konfiguration durch den Kunden,

d) Integrationen zu Drittanwendungen,

insbesondere Shop- und E-Mail-Systemen,

e) Konfigurations- und Steuerungsfunktionen zur

individuellen Anpassung

der Kommunikationslogik.

(3) AI-Com schuldet die Bereitstellung der jeweils vertraglich vereinbarten Funktionen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausgestaltung, bestimmte KI-Modelle, bestimmte Drittanbieter oder bestimmte Systemarchitekturen besteht nicht. AI-Com ist berechtigt, eingesetzte Technologien und Modelle nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern die vereinbarte Funktionalität im Kern erhalten bleibt.

(4) Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Konversionsrate oder ein bestimmtes Kommunikationsresultat wird nicht geschuldet. ZYBR stellt ein technisches Unterstützungssystem dar und ersetzt keine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung des Kunden.

(5) Die Nutzung der Plattform setzt eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete technische Infrastruktur auf Seiten des Kunden voraus. Diese ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

(6) Soweit Drittanbieter-Dienste oder Schnittstellen eingebunden werden, erfolgt deren Nutzung im Rahmen der jeweiligen technischen und vertraglichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Kompatibilität solcher Drittanbieter-Dienste besteht nicht.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen, Individualprogrammierungen oder kundenspezifische Sonderentwicklungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsänderungen und technische Weiterentwicklung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform in der jeweils vertraglich vereinbarten Version zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung sowie in ergänzenden Vertragsdokumenten definierten Funktionen.

(2) AI-Com ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu optimieren, die Benutzeroberfläche anzupassen, Sicherheitsupdates vorzunehmen oder interne Systemarchitekturen zu ändern, sofern hierdurch der vertragswesentliche Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird (technische Weiterentwicklung). Eine technische Weiterentwicklung im Sinne dieses Absatzes stellt keine Vertragsänderung dar und bedarf nicht des Verfahrens nach § 18.

(3) Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütungsstruktur oder wesentliche Vertragspflichten betreffen (vertragsrelevante Änderungen), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe von § 18.

(4) AI-Com ist berechtigt, einzelne Funktionen einzuschränken oder anzupassen, sofern dies aus regulatorischen Gründen, aus Gründen der IT-Sicherheit, zur Missbrauchsvermeidung oder aufgrund zwingender technischer Notwendigkeit erforderlich ist. AI-Com wird die Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.

(5) Eine vollständige Einstellung einzelner Funktionen ist nur zulässig, wenn:

a) diese Funktionen nicht

vertragswesentlich sind, oder

b) ein sachlicher Grund vorliegt und dem Kunden

eine zumutbare Alternative angeboten wird, oder

c) regulatorische oder sicherheitsrechtliche

Anforderungen dies

zwingend erforderlich machen.

(6) Funktionsbeschreibungen auf Websites, in Marketingunterlagen, Roadmaps oder sonstigen Werbemitteln stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.

§ 5 Pflichten des Kunden und Konfigurationsverantwortung


(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Die Nutzung darf nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm hinterlegten Inhalte, Einstellungen, Anweisungen, Prompts, Vorlagen, Parameter, Automatisierungsregeln und sonstigen Konfigurationen innerhalb der Plattform.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere:

a) Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht,

Fernabsatzrecht und Preisangabenrecht,

b) Datenschutzrecht

(insbesondere DSGVO und BDSG),

c) Markenrecht und Urheberrecht,

d) Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

nach geltendem Recht, insbesondere

beim Einsatz von KI-Systemen (EU AI Act).

(4) Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Prozesse in angemessenen Abständen zu kontrollieren und die Funktionsweise der von ihm konfigurierten Automatisierungen regelmäßig zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Stichprobenkontrollen von automatisiert generierten oder versendeten Nachrichten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Fehlfunktionen, fehlerhafte Konfigurationen oder rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu korrigieren und erforderlichenfalls die Automatisierungsfunktion zu deaktivieren.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung sämtlicher in die Plattform eingebrachten Daten berechtigt ist und etwaige erforderliche Einwilligungen oder sonstige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen vorliegen.

(7) AI-Com ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen oder versendeten Inhalte inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Eine Kontrollpflicht von AI-Com besteht nicht.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und AI-Com unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder eine Kompromittierung der Zugangsdaten festgestellt oder vermutet wird.

(9) Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten oder Konfigurationsverantwortung, ist AI-Com berechtigt, hieraus entstehende Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen und, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, die Nutzung der Plattform vorübergehend zu sperren.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von ZYBR die einschlägigen Transparenzpflichten gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes automatisierter Kommunikation und KI-generierter Inhalte.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum


(1) Sämtliche Rechte an der SaaS-Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Objektcode, Algorithmen, KI-Modelle, Datenbankstrukturen, Designs, Marken, Kennzeichen sowie sämtlicher Weiterentwicklungen, verbleiben ausschließlich bei AI-Com oder deren Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang.

(3) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Analyse der Plattform, ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§ 69d, 69e UrhG) gestattet.

(4) Sämtliche im Rahmen der Vertragslaufzeit entstehenden Weiterentwicklungen, Anpassungen oder neuen Funktionen, einschließlich solcher, die auf Anregungen, Feature-Vorschlägen oder Feedback des Kunden beruhen, stehen ausschließlich AI-Com zu. Der Kunde erhält für solche Weiterentwicklungen keine gesonderten Rechte und keinen Vergütungsanspruch, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Soweit der Kunde Inhalte, Daten oder sonstige Materialien (Customer Content) in die Plattform einbringt, verbleiben die Rechte hieran beim Kunden. Der Kunde räumt AI-Com jedoch ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen technisch erforderlich ist.

(6) Eine Nutzung von Customer Content zu eigenen Trainingszwecken für KI-Modelle erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Schutzrechte von AI-Com nicht zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(8) Durch die Nutzung der Plattform oder die Zusammenarbeit erfolgt keine stillschweigende Rechtsübertragung über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinaus.

§ 7 Abrechnung, Einwendungen und Nachbelastung


(1) Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Vergütungsstruktur. Grundtarife werden monatlich oder jaehrlich im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Entgelte werden auf Grundlage der durch das System erfassten Nutzungsdaten berechnet. Maßgeblich sind die durch AI-Com protokollierten Systemdaten.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne gesonderte Mahnung Verzug ein.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein objektiver Abrechnungsfehler vorliegt und er diesen ohne eigenes Verschulden nicht früher erkennen konnte.

(4) AI-Com ist berechtigt, objektive Abrechnungsfehler zu korrigieren und nicht abgerechnete, aber vertragsgemäß erbrachte Leistungen nachzuberechnen, sofern dies innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt.

(5) Im Falle von Unstimmigkeiten sind beide Parteien verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von laufenden Prüfungen unberührt, sofern die Einwendungen nicht offensichtlich begründet sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich des konkret beanstandeten Betrags.

(6) AI-Com ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während einer Sperrung unberührt.

(7) AI-Com ist berechtigt, die Vergütung für Grundtarife einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe von § 18.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung


(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der im Angebot oder Bestellprozess ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer. Sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit fester Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) eine Partei ihre wesentlichen

Vertragspflichten nachhaltig verletzt und trotz

angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft,

b) über das Vermögen einer Partei ein

Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen

Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

c) der Kunde die Plattform

missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,

d) regulatorische oder gesetzliche Anforderungen

die Fortführung des

Vertrags unzumutbar machen

(5) Bereits entstandene Zahlungsansprüche werden durch eine Kündigung nicht berührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch AI-Com aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung für die restliche vereinbarte Mindestlaufzeit geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Nach Beendigung des Vertrags wird AI-Com die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Abholung bereitstellen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Besondere Kündigungsrechte nach § 18 (Vertragsänderungen) bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung


(1) Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform ZYBR personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung durch AI-Com im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist. Ohne Abschluss einer wirksamen AVV ist eine Nutzung der Plattform zur Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig.

(3) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für sämtliche in die Plattform eingebrachten personenbezogenen Daten. Er ist verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung sicherzustellen, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO sowie ggf. einer Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO.

(4) AI-Com verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und nur im vertraglich vereinbarten Umfang. AI-Com setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

(5) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subprozessoren) ist zulässig. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen werden nach Maßgabe der AVV angekündigt.

(6) Soweit zur Leistungserbringung externe KI-Modelle oder Hosting-Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt eine Datenverarbeitung ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, einschließlich geeigneter Garantien bei Drittlandsübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO).

(7) Eine Nutzung personenbezogener Daten des Kunden zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

(8) Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten entsprechend den Vereinbarungen in der AVV gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(9) AI-Com unterstützt den Kunden im Rahmen des technisch und organisatorisch Zumutbaren bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten sowie bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Melde- und Nachweispflichten.

§ 10 Systemverfügbarkeit und Wartung


(1) AI-Com stellt dem Kunden die SaaS-Plattform ZYBR im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) AI-Com übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

(3) Die Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Sicherheitsupdates oder aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar sein. Planbare Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

(5) Verfügbarkeitszeiten berechnen sich unter Ausschluss von Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von AI-Com oder aufgrund von durch den Kunden verursachten Störungen nicht verfügbar ist.

(6) AI-Com übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die auf Fehlern in der IT-Infrastruktur des Kunden, auf Internetverbindungsproblemen oder auf Fehlfunktionen von Drittanbieter-Schnittstellen beruhen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich in Textform anzuzeigen und bei der Fehleranalyse im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Meldet der Kunde eine Störung nicht unverzüglich, kann er sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen hierauf nicht berufen, soweit die Störung bei rechtzeitiger Meldung hätte behoben werden können.

(8) AI-Com ist berechtigt, die Plattform vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen, wenn dies zur Wahrung der Systemsicherheit, zur Abwehr von Angriffen oder zur Vermeidung schwerwiegender technischer Störungen erforderlich ist.

§ 11 Gewährleistung


(1) AI-Com gewährleistet die Funktionsfähigkeit der SaaS-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Funktionalität abweicht. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere solche, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

a) Fehlfunktionen infolge unsachgemäßer

Nutzung durch den Kunden,

b) fehlerhaften oder unvollständigen

Konfigurationen durch den Kunden,

c) Störungen in der IT-Infrastruktur des

Kunden oder in Drittanbieter-Systemen,

d) Einschränkungen infolge höherer Gewalt,

e) KI-Outputs, die inhaltlich von Erwartungen

abweichen, im Rahmen der systemtypischen

probabilistischen Funktionsweise,

f) Einschränkungen aufgrund gesetzlicher

oder regulatorischer Anforderungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen und dabei die Umstände des Auftretens sowie die Auswirkungen möglichst genau zu beschreiben. Verspätete Mängelanzeigen können Ansprüche des Kunden einschränken.

(5) AI-Com ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer funktionalen Ersatzlösung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungsversuche sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

(6) Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12.

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(8) Gewährleistungsrechte bestehen nicht, soweit der Kunde ohne Zustimmung von AI-Com Änderungen an der Plattform vornimmt oder durch Dritte vornehmen laesst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.

(9) Garantie Erklärungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AI-Com. Öffentliche Aussagen, Marketingunterlagen oder Roadmaps stellen keine Garantie im Rechtssinne dar.

§ 12 Haftung


(1) AI-Com haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,

d) soweit AI-Com eine Garantie

übernommen hat, im Rahmen dieser Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AI-Com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang).

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit nach Abs. 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie insgesamt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet AI-Com nicht für:

a) entgangenen Gewinn,

b) mittelbare Schäden und Folgeschäden,

c) Datenverluste, soweit der Schaden

durch eine ordnungsgemäße,
regelmäßige Datensicherung durch den Kunden

hätte vermieden werden können,

d) Reputationsschäden, Vertragsstrafen

gegenüber Dritten oder

sonstige Vermögensschäden,

e) Schäden durch fehlerhafte KI-Outputs im

Rahmen der systemtypischen probabilistischen
Funktionsweise, sofern der Kunde seiner

Kontrollpflicht nach § 5 nachgekommen ist.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von AI-Com.

(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(7) Die im KI-Addendum geregelte spezifische Risikoverteilung für KI-Funktionen geht im Anwendungsbereich den Regelungen dieses Paragraphen 12 vor.

§ 13 Freistellung


(1) Der Kunde stellt AI-Com auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren.

(2) Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, die beruhen auf:

a) vom Kunden bereitgestellten oder

veranlassten Inhalten (Customer Content),

b) vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen,

Automatisierungen oder Parametereinstellungen,

c) automatisiert oder manuell versendeten

Nachrichten im Namen des Kunden,

d) Verstößen gegen gesetzliche

Informations-, Transparenz-, Kennzeichnungs-

oder Datenschutzpflichten des Kunden,

e) Verletzungen von Rechten Dritter durch vom

Kunden eingebrachte

Inhalte oder Konfigurationen.

(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaiger Vergleichskosten, soweit diese im Vorfeld mit AI-Com abgestimmt wurden.

(4) AI-Com wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. AI-Com ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche abzuschließen, die den Freistellungsanspruch übersteigen.

(5) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AI-Com beruht.

(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von AI-Com bleiben unberührt.

§ 14 Testphase und kostenlose Nutzung


(1) AI-Com kann dem Kunden die Nutzung der Plattform für einen Testzeitraum von bis zu 14 Tagen kostenlos ermöglichen (Testphase). Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Testzugangs.

(2) Während der Testphase gelten diese AGB mit folgenden Maßgaben:

a) Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht nicht.

b) Support-Leistungen werden nur im

Rahmen der Kapazitäten von AI-Com erbracht.

c) AI-Com ist jederzeit berechtigt, den Testzugang

ohne Angabe von Gründen zu beenden.

(3) Die Haftung von AI-Com während der Testphase ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(4) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch beendet, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Testphase oder auf eine weitere kostenlose Nutzung.

(5) In die Plattform eingebrachte Daten werden nach Ablauf der Testphase und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen gelöscht, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 15 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen


(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere: technische Spezifikationen, Quellcode, Algorithmen, KI-Modelle, Trainingsarchitekturen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisstrukturen, Kundenlisten sowie nicht öffentlich bekannte Produktentwicklungen.

(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

a) der empfangenden Partei

bereits nachweislich bekannt waren,

b) ohne Vertragsverletzung öffentlich

bekannt werden oder bekannt sind,

c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne

Vertraulichkeitsbeschränkung

erlangt wurden, oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung

offengelegt werden müssen; in diesem
Fall ist die andere Partei vorab soweit gesetzlich

möglich zu informieren.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, solange die betreffende Information nicht öffentlich bekannt geworden ist, mindestens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.

(5) Die Übermittlung von Feature-Vorschlägen oder Feedback im Sinne von § 6 Abs. 4 begründet keine Vertraulichkeitspflicht hinsichtlich der darin enthaltenen Ideen oder Konzepte, sofern diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

(6) Beide Parteien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Die Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern ist nur zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Information zur Vertragserfüllung benötigen.

§ 16 Höhere Gewalt


(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:

a) Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen,

Erdbeben oder extreme Wetterereignisse,

b) Krieg, Terrorakte, innere Unruhen

oder behördliche Anordnungen,

c) Pandemien oder epidemische Ereignisse,

d) Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfe,

e) großflächige Strom- oder Netzausfälle,

f) Cyberangriffe, soweit diese trotz angemessener

Sicherheitsmaßnahmen nicht abwendbar waren,

g) Ausfälle von Cloud-Infrastrukturen,

Rechenzentren oder Drittanbietern, sofern
diese nicht von AI-Com vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht wurden.

(3) Die von höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

(5) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten von Subunternehmern, Hosting-Dienstleistern, KI-Anbietern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AI-Com.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AI-Com. AI-Com ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Abs. 2 entsprechend, sofern keine zwingenden internationalen Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 18 Vertragsänderungen


(1) AI-Com ist berechtigt, diese AGB sowie Leistungsbeschreibungen, Preisstrukturen oder sonstige Vertragsbestandteile mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.

(2) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

a) Änderungen der Rechtslage oder

höchstrichterlichen Rechtsprechung,

b) regulatorischen Anforderungen (insbesondere

Datenschutz- oder KI-Regulierung, EU AI Act),

c) technischen Weiterentwicklungen

oder Sicherheitsanforderungen,

d) Anpassungen an veränderte

Markt- oder Geschäftsmodelle,

e) Schließung von Regelungslücken.

(3) AI-Com wird dem Kunden geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der betroffenen Regelungen sowie einen klaren Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Frist.

(4) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.

(5) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. AI-Com wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen (sog. Zustimmungsfiktion).

(6) Widerspricht der Kunde einer Änderung, ist AI-Com berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern die Fortführung zu unveränderten Bedingungen wirtschaftlich oder regulatorisch nicht zumutbar ist.

(7) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen, rein redaktioneller Natur sind oder gesetzlich zwingend umgesetzt werden müssen, können ohne Einhaltung der Fristen vorgenommen werden, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen.

§ 19 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der AI-Com.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Textformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AI-Com auf Dritte zu übertragen. AI-Com ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §15 ff. AktG zu übertragen.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

(7) AI-Com ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(8) Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am: März 2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von AI-Com abrufbar.